Sie ist doch wegen Verbreitung pornographischer Schriften/Bilder verurteilt worden, das ist im Gegensatz zu Sodomie ein Straftatbestand und wurde in diesem Fall mit 90 Tagessätzen abgeurteilt. Der Sodomist hat da mal so gar nichts mit zu tun, der bekommt das Geld auch nicht...der könnte versuchen im Zuge einer Zivilklage Schmerzensgeld einzuklagen, ob das aber Aussicht auf Erfolg hat, wage ich zu bezweifeln. Jedenfalls sind das zwei paar Schuhe, einmal Strafrecht und einmal Zivilrecht