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Alt 23.03.2006, 19:22
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Claudia Aust-W. Claudia Aust-W. ist offline
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Standard Landehundegesetz Rheinland-Pfalz / WILLKÜR!!

Hallo!

Im Landeshundegesetz Rheinland-Pfalz sind keine Rassen auf einer 2. Liste als "widerruflich" gefährlich ausgeschrieben.

Nun muß ich mit Entsetzen feststellen, daß in umliegenden Kommunen und Gemeinden Rassen wie z.B. der BM, BX, Tosa etc. etc. als gefährlich eingestuft werden, wenn nicht der Nachweis der Ungefährlichkeit erbracht wird!
Hinzu kommt eine hohe Hundesteuer.

Wie kann es sein, daß Gemeinden eine willkürliche 2. Liste ausrufen und mit erhöhter Steuer belegen dürfen???

Meine Frage an Bernhard Kuhn bei der Landesordnungsbehörde Rhld.-Pfalz erbrachte nur, daß es rechtens sei und die Gemeinden nach gutdünken ihre Rasselisten erweitern können!


Wo bin ich denn???
Weiß wer Näheres?

LG!
Claudi
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