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Monty 18.01.2012 17:23

AW: Hundesteuer Fürth
 
Zwei bzw. ein Jahr ziemlich genau. das erste Jahr lief unter den Alt/Bestandsschutz und ich brauchte noch nicht die höhere Steuer bezahlen.

Leider habe ich Depp verpennt (im wahrsten Sinn des Wortes) im Sekretäriat des VG anzurufen und mir das Ergebnis sagen zu lassen, schäm und ärger mich

Cira 18.01.2012 17:52

AW: Hundesteuer Fürth
 
Morgen dann.
Daumen sind auch hier fest gedrückt.

...

Susanne 20.01.2012 12:54

AW: Hundesteuer Fürth
 
Zitat:

Zitat von Monty (Beitrag 308520)
Leider habe ich Depp verpennt (im wahrsten Sinn des Wortes) im Sekretäriat des VG anzurufen und mir das Ergebnis sagen zu lassen, schäm und ärger mich

Und...., hast du nun das Ergebnis?????????

Susanne

Monty 20.01.2012 16:22

AW: Hundesteuer Fürth
 
Die Klage wurde abgewiesen bzw. nach München weiter verwiesen ans OVG

Monty 29.02.2012 19:36

AW: Hundesteuer Fürth
 
Prima seit heute ist die Kostenübernahme der Rechtsschutzversicherung für die zweite Runde hier...prima jetzt geht es weiter...

Herbstgold 01.03.2012 11:26

AW: Hundesteuer Fürth
 
Hier in meinem Kaff (Wülfrath in NRW) haben sie in der Hundesteuersatzung mal eben nach Landeshundegesetz "gefährliche" Hunde und "bestimmte Hunde" grundsätzlich als gefährlich eingestuft und der Steuersatz beträgt satte 680 Euronen im Jahr für jeden Listi und Mischungen.

Mit meinem Pieselmann, einem Am. Bulldog, habe seinerzeit solange Terz gemacht, bis der Wesenstest anerkannt wurde und ich wieder normalen Steuersatz (108 Euronen) zahlen konnte. Aber so lange hieß es: Löhnemann und Söhne!

Jetzt kommt Angie zu uns, ebenfalls eine AB-Hündin, und der ganze Tanz geht von vorne los :hmm:

Sch... Liste und Sch... Raffgier!

Vielleicht sollte ich Angie als Griechischen Bulldog anmelden, dann bekomm ich ggf. noch was raus :D

Für den weiteren Prozess im übrigen alles Gute!!!!

Monty 01.03.2012 17:24

AW: Hundesteuer Fürth
 
Zitat:

Zitat von Herbstgold (Beitrag 314062)
Für den weiteren Prozess im übrigen alles Gute!!!!

Danke, ich denke auch es müssten einfach nur ALLE! halter sich wehren, protestieren oder klagen...irgendwann ist es dann geschafft...

Wir haben nichts zu verlieren und irgendwann klappt es schon mit den kippen der Hundesteuern...wenn es nicht klappt werden die Hunde nach Frankreich umziehen... Es bietet sich bei mir an...warum sollte ich für den Hund meines Partners in Deutschland Hundesteuer bezahlen, wenn dieser die meiste Zeit dort lebt, nur weil mein Partner seinen Hauptwohnsitz hier hat...

thygugri 01.03.2012 20:56

AW: Hundesteuer Fürth
 
Zitat:

Zitat von Herbstgold (Beitrag 314062)
Hier in meinem Kaff (Wülfrath in NRW) haben sie in der Hundesteuersatzung mal eben nach Landeshundegesetz "gefährliche" Hunde und "bestimmte Hunde" grundsätzlich als gefährlich eingestuft und der Steuersatz beträgt satte 680 Euronen im Jahr für jeden Listi und Mischungen.

Mit meinem Pieselmann, einem Am. Bulldog, habe seinerzeit solange Terz gemacht, bis der Wesenstest anerkannt wurde und ich wieder normalen Steuersatz (108 Euronen) zahlen konnte. Aber so lange hieß es: Löhnemann und Söhne!

Jetzt kommt Angie zu uns, ebenfalls eine AB-Hündin, und der ganze Tanz geht von vorne los :hmm:

Sch... Liste und Sch... Raffgier!

Vielleicht sollte ich Angie als Griechischen Bulldog anmelden, dann bekomm ich ggf. noch was raus :D

Für den weiteren Prozess im übrigen alles Gute!!!!

das ist ja interessant!:lach4:

@monty:
daumen sind gedrückt!

gehtlos 29.05.2012 08:39

AW: Hundesteuer Fürth
 
Zitat:

Zitat von Monty (Beitrag 314111)
Danke, ich denke auch es müssten einfach nur ALLE! halter sich wehren, protestieren oder klagen...irgendwann ist es dann geschafft...

Wir haben nichts zu verlieren und irgendwann klappt es schon mit den kippen der Hundesteuern...wenn es nicht klappt werden die Hunde nach Frankreich umziehen... Es bietet sich bei mir an...warum sollte ich für den Hund meines Partners in Deutschland Hundesteuer bezahlen, wenn dieser die meiste Zeit dort lebt, nur weil mein Partner seinen Hauptwohnsitz hier hat...

Hallo,

gibt es was neues zu dem Thema Kampfhundesteuer in Fürth? Werde dieses jahr mit meinem BM nach Fürth ziehen...

VG

leavinblues 27.10.2012 19:49

AW: Hundesteuer Fürth
 
Monty was ist nun mit deiner Klage am VGH geworden meine Klage ist als unbegründet vom Bayerischen VGH abgewiesen worden. Hat mir heute RA weidemann mitgeteilt (VGH hält die Klage einstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich) Paßt zu dem was mein TA heute mir mitgeteilt hat, bei einer Schulung für Sachverständige wurde darauf hingewiesen, daß die Gemeinden zunehmend die höhere Steuer für Listenhunde verlangen egal ob Negativzeugnis vorliegt. Da ist man einfach platt.

Monty 27.10.2012 22:48

AW: Hundesteuer Fürth
 
Am 25. Sept. war die Verhandlung am OVG in München. Vor 4 Wochen!!! Bis jetzt ist weder an Lars noch an mich ein Urteil gesand worden.
Ob das ein gutes oder schlechtes Zeichen ist - keine Ahnung. Der Richter war nett, freundlich bis lustig...aber eine Tendenz wie es ausgehen wird, kann ich nicht abgeben.
Was solls, die Chancen stehen 50:50

bx-junkie 28.10.2012 06:36

AW: Hundesteuer Fürth
 
Vier Wochen sind noch gar nix :D Das kann durchaus 6 Wochen und länger dauern bis du ein schriftliches Urteil in den Händen hältst.

Monty 28.10.2012 07:22

AW: Hundesteuer Fürth
 
wenn ich mir vorstelle das bei Verwaltungsgerichten auch über Asylrecht, Renten usw. entschieden wird...das ist für viele andere Fälle bestimmt verdammt hart...

bx-junkie 28.10.2012 08:12

AW: Hundesteuer Fürth
 
Zitat:

Zitat von Monty (Beitrag 337557)
wenn ich mir vorstelle das bei Verwaltungsgerichten auch über Asylrecht, Renten usw. entschieden wird...das ist für viele andere Fälle bestimmt verdammt hart...

Ja aber ich glaube da geht es schneller (da erstinstanzlich)OVG ist ja ein Revisionsgericht, sprich da werden Berufungsverhandlungen geführt, da kann es schon einmal länger dauern mit dem Urteil. Kommt aber auch auf die Klagemenge an...der Richter muß sein Urteil ja auch (schriftlich) begründen, da geht schon einmal Zeit ins Land vor allem wenn er/sie ein Berufungsurteil spricht, welches ja ein anderes aufhebt oder eben bestätigt.

leavinblues 07.11.2012 10:31

AW: Hundesteuer Fürth
 
Stimmt es daß deine Klage abgewiesen wurde vom Bay VGH und die "Kampfhundesteuer" rechtmäßig ist die von den Gemeinden erhoben wird auch wenn ein Negativgutachten vorliegt.?

Monty 07.11.2012 18:41

AW: Hundesteuer Fürth
 
Letzte Woche ist das Urteil gekommen.

Ehrlich gesagt hatte ich bis jetzt nur Zeit, es zu "überfliegen"...

Die Berufung gegen das Urteil des VG Ansbach hatte keinen Erfolg.

Dazu gibt es eine ellenlange "blabla" Begründung. 23 Seiten auf denen, der Schmarrn der vergangenen 20 Jahren als gerechtfertigt dargestellt wird...


Ob LJW Beschwerde einlegt hinsichtlich der Nichtzulassung der Revision, kann er besser beurteilen und soll er selbst entscheiden. Ein wenig Zeit haben wir noch zum überlegen, ob es Sinn macht.

Guayota 07.11.2012 21:45

AW: Hundesteuer Fürth
 
********.

Grazi 08.11.2012 11:58

AW: Hundesteuer Fürth
 
Verdammt. :(

Grüßlies, Grazi

anna1 08.11.2012 13:49

AW: Hundesteuer Fürth
 
F... :(

Peppi 09.11.2012 07:05

AW: Hundesteuer Fürth
 
:hmm:


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