![]() |
|
|
|||
![]() ![]() ![]() Ist nebenbei in ganz NRW "normalerweise" so. Wesenstest mit 15 - 18 Monaten bei Besuch einer Hundeschule, oder vorläufiger Wesenstest ab 6 Monate. Sonst Leinenpflicht (und sogar auch Maulkorb? Nicht sicher er ist). Der richtige folgt dann bei Eintritt der vermuteten Geschlechtreife, so zwischen 15 - 18 Monaten. Manche O-Ämter warten auch bis zum 24. Monat. Nachzulesen im LHundG NRW. http://www.umwelt.nrw.de/verbraucher...unde/index.php ;-) Geändert von Peppi (13.01.2010 um 07:54 Uhr) |
|
|