AW: Kinder mit Hunden gassi gehen lassen
Hmmm.... kann das nicht lesen... ist ein kostenpflichtiger Artikel. :(
Grüßlies, Grazi |
AW: Kinder mit Hunden gassi gehen lassen
...das nervt echt mit den kostenpflichtigen Links - hab es über Google gefunden und kaum verlinkt man, wollen sie Geld sehen :boese1:
Vielleicht geht es ja mit diesem Link http://www.ostseeblick-nienhagen.de/...pa-auf-arbeit/ |
AW: Kinder mit Hunden gassi gehen lassen
Nee was genial! Und Muttern merkt nichts... Also jetzt weiß ich wieder warum mein Sohn von klein auf meinen vollständigen namen wußte .
|
AW: Kinder mit Hunden gassi gehen lassen
also das muss doch auffallen wenn ein 3jähriges kind weg ist.
wenn ich meine kinder ein paar minuten nicht mehr höre, also wenn sie komplett still sind, dann weiß ich das sie was anstellen und geh SOFORT schauen. aber wenigstens war er noch mit dem hund gassi |
AW: Kinder mit Hunden gassi gehen lassen
Zitat:
wie lange der junge schon weg war bevor es überhaupt aufgefallen ist:schreck::schreck:!!!!! da hast du recht mit dem wenn die kleinen ganz still sind kommt da immer nur unsinn bei rum !!!!! lg conny |
AW: Kinder mit Hunden gassi gehen lassen
Kann mir auch nicht vorstellen das man nicht gleich merkt,das der Knirps fehlt!
Glaub aber auch nicht das das der Mom noch mal passiert,und gut das nichts passiert ist.Ganz schön gewieftes Bürschle lach |
AW: Kinder mit Hunden gassi gehen lassen
Unter 10 Jahren finde ich sollte kein Kind mit einem Hund gehen. Wenn die 10 Jahre alt sind und mit einem Chihuaha gehen ist das ja okay wenn sie ihn halten können und damit umgehen können. Hier in NRW gilt ja sowieso das Gesetz das Jugendliche unter 18 nicht mit Hunden über 40cm und 20kg gehen dürfen aber die meisten machen es doch. Mit einem größeren Hund wie z.B. meinem ehemaligen Hund (Antikdogge,Rüde) würde ich nicht spazieren gehen weil ich ihn wenn er mal gezogen hätte nicht gut gehalten bekommen hätte. Mit dem Nachbarshund (Dalmatiner,Rüde) kann ich ohne Probleme gehen auch wenn er zieht.. Einen DC,CC o.ä. würde ich mir nicht zutrauen denn wenn der Hund mal zieht hätte ich bestimmt Probleme ihn zu halten. Der Dalmatiner ist dagegen ja eine Fliege und da weiß ich ganz genau das ich ihn gehalten kriege.
Lg |
AW: Kinder mit Hunden gassi gehen lassen
Zitat:
Laut LHG NRW müssen Halter und "Ausführer" von Listenhunden (sogenannte "Gefährliche Hunde" und "Hunde besonderer Rassen") das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt nicht für "große Hunde". Für letztere wird lediglich folgendes verlangt: Zitat:
Zitat:
Grüßlies, Grazi |
AW: Kinder mit Hunden gassi gehen lassen
Zitat:
|
AW: Kinder mit Hunden gassi gehen lassen
Auch wenn du es wiederholst, wird es nicht richtiger.
Ein Dalmatiner ist zwar ein 40/20er, also ein "großer Hund" laut LHG NRW. Doch in den LHG-Auflagen steht nichts davon, dass man volljährig sein muss, um einen Hund dieser Kategorie führen zu dürfen. Die entsprechenden Paragraphen habe ich dir zitiert. Und da ich dir auch dir Quelle genannt habe, kannst du im Originaltext nachlesen, dass das, was angeblich in deinem Sachkundenachweis steht, nicht korrekt ist. Btw: Ich hatte zwar automatisch die erforderliche Sachkunde, als die ganzen VOs und LHGs in Kraft getreten sind, habe aber zusätzlich eine einfache Sachkundeprüfung abgelegt, um mit einem Hund die BH zu laufen. In dieser Bescheinigung steht aber auch nur, dass ich die Sachkunde gemäß § 11 Abs. 3 LHG NRW abgelegt habe. Nicht mehr und nicht weniger. Es würde mich wundern, wenn in eurem Sachkundenachweis mehr stünde. Grüßlies, Grazi |
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:48 Uhr. |
Dieses Forum läuft mit einer modifizierten Version von
vBulletin® - Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO ©2011, Crawlability, Inc.