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Grazi 18.03.2010 12:10

AW: Kinder mit Hunden gassi gehen lassen
 
Hmmm.... kann das nicht lesen... ist ein kostenpflichtiger Artikel. :(

Grüßlies, Grazi

AlHambra 18.03.2010 12:12

AW: Kinder mit Hunden gassi gehen lassen
 
...das nervt echt mit den kostenpflichtigen Links - hab es über Google gefunden und kaum verlinkt man, wollen sie Geld sehen :boese1:

Vielleicht geht es ja mit diesem Link

http://www.ostseeblick-nienhagen.de/...pa-auf-arbeit/

Nina 18.03.2010 21:05

AW: Kinder mit Hunden gassi gehen lassen
 
Nee was genial! Und Muttern merkt nichts... Also jetzt weiß ich wieder warum mein Sohn von klein auf meinen vollständigen namen wußte .

linda 19.03.2010 07:28

AW: Kinder mit Hunden gassi gehen lassen
 
also das muss doch auffallen wenn ein 3jähriges kind weg ist.
wenn ich meine kinder ein paar minuten nicht mehr höre, also wenn sie komplett still sind, dann weiß ich das sie was anstellen und geh SOFORT schauen.
aber wenigstens war er noch mit dem hund gassi

connyw212 19.03.2010 07:33

AW: Kinder mit Hunden gassi gehen lassen
 
Zitat:

Zitat von linda (Beitrag 199416)
also das muss doch auffallen wenn ein 3jähriges kind weg ist.
wenn ich meine kinder ein paar minuten nicht mehr höre, also wenn sie komplett still sind, dann weiß ich das sie was anstellen und geh SOFORT schauen.
aber wenigstens war er noch mit dem hund gassi

sehe ich genauso!!!!!!
wie lange der junge schon weg war bevor es überhaupt aufgefallen ist:schreck::schreck:!!!!!
da hast du recht mit dem wenn die kleinen ganz still sind kommt da immer nur unsinn bei rum !!!!!
lg conny

Babe 19.03.2010 07:39

AW: Kinder mit Hunden gassi gehen lassen
 
Kann mir auch nicht vorstellen das man nicht gleich merkt,das der Knirps fehlt!
Glaub aber auch nicht das das der Mom noch mal passiert,und gut das nichts passiert ist.Ganz schön gewieftes Bürschle lach

Ramosh 19.03.2010 15:53

AW: Kinder mit Hunden gassi gehen lassen
 
Unter 10 Jahren finde ich sollte kein Kind mit einem Hund gehen. Wenn die 10 Jahre alt sind und mit einem Chihuaha gehen ist das ja okay wenn sie ihn halten können und damit umgehen können. Hier in NRW gilt ja sowieso das Gesetz das Jugendliche unter 18 nicht mit Hunden über 40cm und 20kg gehen dürfen aber die meisten machen es doch. Mit einem größeren Hund wie z.B. meinem ehemaligen Hund (Antikdogge,Rüde) würde ich nicht spazieren gehen weil ich ihn wenn er mal gezogen hätte nicht gut gehalten bekommen hätte. Mit dem Nachbarshund (Dalmatiner,Rüde) kann ich ohne Probleme gehen auch wenn er zieht.. Einen DC,CC o.ä. würde ich mir nicht zutrauen denn wenn der Hund mal zieht hätte ich bestimmt Probleme ihn zu halten. Der Dalmatiner ist dagegen ja eine Fliege und da weiß ich ganz genau das ich ihn gehalten kriege.

Lg

Grazi 20.03.2010 12:25

AW: Kinder mit Hunden gassi gehen lassen
 
Zitat:

Zitat von Ramosh (Beitrag 199485)
Hier in NRW gilt ja sowieso das Gesetz das Jugendliche unter 18 nicht mit Hunden über 40cm und 20kg gehen dürfen

Das stimmt nicht!

Laut LHG NRW müssen Halter und "Ausführer" von Listenhunden (sogenannte "Gefährliche Hunde" und "Hunde besonderer Rassen") das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt nicht für "große Hunde".

Für letztere wird lediglich folgendes verlangt:

Zitat:

§ 11 Große Hunde

(1) Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter
anzuzeigen.

(2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.

(3) Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.

(4) Als sachkundig zum Halten von Hunden gelten auch Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben.

(5) Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit anordnen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen.

(6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.
§ 5 Abs. 2 Satz 2 besagt:
Zitat:

Dies gilt nicht innerhalb besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche.
Quelle: LHG NRW

Grüßlies, Grazi

Ramosh 20.03.2010 13:48

AW: Kinder mit Hunden gassi gehen lassen
 
Zitat:

Das stimmt nicht!

Laut LHG NRW müssen Halter und "Ausführer" von Listenhunden (sogenannte "Gefährliche Hunde" und "Hunde besonderer Rassen") das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt nicht für "große Hunde".
Ja, für Listenhunde muss man das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mit einem Dalmatiner darf ich aber auch nicht gehen weil er über 40cm ist und über 20kg wiegt. Ich kenn es so das Jugendliche unter 18 nicht mit Hunden über 40cm und 20kg und ohne Sachkundenachweis gehen dürfen. So steht es in unserem Sachkundenachweis.

Grazi 20.03.2010 21:25

AW: Kinder mit Hunden gassi gehen lassen
 
Auch wenn du es wiederholst, wird es nicht richtiger.

Ein Dalmatiner ist zwar ein 40/20er, also ein "großer Hund" laut LHG NRW. Doch in den LHG-Auflagen steht nichts davon, dass man volljährig sein muss, um einen Hund dieser Kategorie führen zu dürfen. Die entsprechenden Paragraphen habe ich dir zitiert. Und da ich dir auch dir Quelle genannt habe, kannst du im Originaltext nachlesen, dass das, was angeblich in deinem Sachkundenachweis steht, nicht korrekt ist.

Btw: Ich hatte zwar automatisch die erforderliche Sachkunde, als die ganzen VOs und LHGs in Kraft getreten sind, habe aber zusätzlich eine einfache Sachkundeprüfung abgelegt, um mit einem Hund die BH zu laufen. In dieser Bescheinigung steht aber auch nur, dass ich die Sachkunde gemäß § 11 Abs. 3 LHG NRW abgelegt habe. Nicht mehr und nicht weniger. Es würde mich wundern, wenn in eurem Sachkundenachweis mehr stünde.

Grüßlies, Grazi


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