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AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern
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Wie Monty schon schreibt, es ist PFLICHT einen Hund der Kat 2 bei der Gemeinde anzumelden. Ein vorläufiges Neg.zeugnis zu beantragen ist Deine eigene Sache. Allerdings zahlst Du bei Nichtbeantragung dann die sehr hohe "Kampfhundsteuer". Stellt Euch mal vor, der Hund wirft aus Versehen ein Kind um oder es passiert ein Unfall bzw. er schnappt sogar zu. So schnell kannst Du gar nicht schauen, wie Dein Hund im TH landet. DU als Halter bist dafür verantwortlich, Deinen Kathund ordnungsgemäß als Kat2-Hund anzumelden. Und sollte eine Gemeinde kein Neg.zeugnis ausstellen, IMMER ein schriftliches Beweisstück vom Sachbearbeiter für Deine Unterlagen ausfertigen lassen. Dann bist Du aus dem Schneider, wenn drinsteht: "In unserer Gemeinde muss der Hund Kat 2 erst ab 18 Mon. den WT vorlegen. Er muss auch vorher nicht als Kat 2 Hund angemeldet werden. Ein vorläufiges Neg.zeugnis wird von unserer Gemeinde XY nicht ausgestellt". Allerdings zahlst Du dann evtl. die höhere "Kampfhundsteuer" (falls vorhanden). MÜNDLICHEN Aussagen von SB niemals trauen, denn wenn was passiert, hats keiner gesagt. :hmm: LG Angie |
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@ Monty: Klar, aber ganz ehrlich, ich geh davor da hin weil ich mich gut stellen will, somit zeige ich mich doch als Hundehalter für Verantwortungsbewusst und informiere mich davor!
So sieht der nette Mann oder Frau das ich bemüht bin und bei den meisten kommt das gut an und ich hab keine Probleme mehr! Muss mich doch nicht schon am Anfang stur stellen und auf meine Rechte pochen und somit stoss ich gleich auch auf der anderen Seite auf gegenwehr! |
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Jo klar und jeder der sich ein Auto kauft, geht auch zum Amt...meldet sich vorher "um einen guten Eindruck zu machen" - weil ich ja eventuell jemanden umfahren könnte...
Warum soll ich an diesen Staat Zugeständnisse machen (die er selbst nicht will)? Oder anders gefragt warum sollte ich freiwillig auf einen Teil meiner Bürgerrechte verzichten? Ich lese mir die gesetzliche Lage durch, handel danach und das muss reichen. |
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ja so gesehen hast du recht, aber trotzdem macht es einen besseren eindruck
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der Ersteeindruck? 1. Kampfhund,2.toter Junge-hamburg,und jetzt kommst du ;) Jeder Mensch der Glaubt diese Gesetz wäre Sauber gemacht und hätte was Gebracht ,hätte sogar recht. Gesetzlich sowiso.Jeder darf dich "Grundlos/Barrierefreih" Anzeigen und somit Diffamieren. Bei Menschen sagte man dazu eher Mobbing und Diskriminierung,und nach 10 Jahren solcher umstände erschreckt mich Sarrazin garnicht. (Keine Kampfhunde=>Keine Verletzungen durch Kampfhunde=>Keine Tötung/Erschießung von Kampfhunden). Funktionert doch hier genau so oder? Keine Drogen-->keine süchtigen Menschen-->Keine toten Junkies und Dealer (bei der Festnahme/auf der Flucht erschossen) :king: Zitat:
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---Sachbearbeiterin ruft zum Bürgermeister.---- Herr Bürgermeister:Hier will sich jemand ein Kampfhund zulegen/anmelden...Die Sind doch Verboten? Bürgermeister: JA nur Wach und Jaghunde nicht --- :hmm: auch der versuch ihn als Wachhund anzumelden ging nicht. Hund muss Geweblich genützt werden,hochsicherheitszäune,200 meter abstand zu anderen gebäuden usw waren einfach zuviel ;) -------- Aber Selbst wenn alles 100% passt.selbst dann kenn ich noch genug problem geschichten und erlebnisse aus dem Altag. wo das Halten eines "Kampfhundes" unerträglich gemacht haben. "Auflagen" können zeitlich und örtlich sowie auf bestimmte Personen beschränkt, befristet oder unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Auflagen können auch nachträglich angeordnet, geändert oder ergänzt werden. |
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Mit der erhöhten Besteuerung und Auflagen wird der Lenkungszweck der Eindämmung bestimmter Hunderassen verfolgt. Die Kommune kann mit der hundesteuer und auflagen den Lenkungszweck verfolgen, die Hunderassen aus dem Gemeindegebiet zurückdrängen.
Und Jeder Bürger darf mich trotz 100% ordnung....Diskriminieren,festhalten,Anzeigen,mir sogar auflagen erheben wie:Bitte verlassen sie den Buss,bitte verlassen sie den Biergarten usw usw Dazu sagt man: Es wurden abstrakte Gefährlichkeitsmerkmale erfüllt ;) Some Things Never Change :sorry: |
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@ CdP
Jedem Bewohner in D ist es freigestellt auszuwandern, wenn ihm der Staat nicht passt. Aber das deutsche soziale Auffangnetz gibts halt nicht so freigebig in anderen Ländern. ;) |
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Bobbie willst du sagen das du mit Deutschland zufrieden bist, auf der ganzen Linie?
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Und was soll das mir Sagen?
Ich hätte nichts gegen etwas vom Sozialen Auffangnetz. Du Meinst es warscheinlich wie Sarazzin und 52% der Deutschen. Es liegt an meiner abstammung.Da müsste man gleichstellend sagen :Sind Deutschstämmige sich zu fein, sich auffangen zu lassen? Gleichstellung ist nicht die stärke,eher der schwachpunkt.. Für die Rente zahlt man ein und will es auch zurück,aber ein Soziallesnetz will keiner davon bezahlen ;) Zitat:
-Herr Schütz uns vor Donner,Sturm und Wind.Und vor Deutschen die im Ausland sind.- Ich kenne nach 6 jahren Österreich den Grund dieser Meinung ;) überleg dir nochmal das wort freigebig. Es kommt nämlich von der Wortgruppe frei geben (ungehindert, gern geben). |
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Zitat:
Habe ich am eigenen Leib erlebt, als mir mein 5 Monate alter Miniature Bullterrier beschlagnahmt werden sollte, weil ein Nachbar sich von den "Pittbull" bedroht sah. Da hilft nur klagen, bzw. das Gesetz in und auswendig zu kennen, darauf zu verweisen und bereit zu sein mit den Gesetzbuch in der Hand zurück zu schlagen. Sämtliche Versuche uns für den Standardbulli Auflagen wie Leinen oder Maulkorbzwang aufzudonnern (ohne das es einen Vorfall gab) mussten vor Gericht wieder gestrichen werden. |
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