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Maulkorbzwang in Hamburg?
:lach4: Besteht in Hamburg Maulkorbzwang für BM / BX?
Könnt ihr mir bitte Auskunft geben! Vielen Dank! Es grüsst der Gregorius |
AW: Maulkobzwang
siehtleider so aus ..schau
Landeshundeverordnung Hamburg http://www.die-hundefreun.de/index.p...apper&Itemid=8 Zitat:
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AW: Maulkobzwang
Würde das bedeuten, dass ich nur für einen Besuch in Hamburg, meinem Hund einen MK kaufen und umbinden muß????
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AW: Maulkobzwang
Ich war letztes Jahr zu Weihnachten mit meinem BM in Hamburg bei meinem Bruder zu Besuch. Wir waren lange Spazieren gegangen und hatten dabei Simba nur an der Leine ohne MK. Weder von den Mitmenschen noch von Behörden wurden wir aufgefordert, einen MK anzulegen.
Heißt aber nicht zwangsläufig, das es bei Dir dann genauso sein sollte. |
AW: Maulkobzwang
Besucherhunde sind normalerweise in keinem Bundesland ein Problem.
Einfach beim zuständigen Innenministerium oder beim zuständigen OA der Stadt nachfragen, wie du deinen Hund zu führen hast. Manche sind kulant, andere weniger. Aber immer schriftlich geben lassen. |
AW: Maulkobzwang
Ich finde es einfach nur traurig, dass man sich mit solchen Dingen beschäftigen muss in Deutschland. Bevor ich mit meinem Hund ein anderes Bundesland aufsuche, erst nachfragen, wie ich mit dem Hund umzugehen habe. Armes Deutschland!
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AW: Maulkobzwang
Ich habe hier noch nie (!) einen Kategorie 2 Hund mit Maulkorb gesehen.
Wird wohl nicht so eng gesehen. Viele laufen auch ohne Leine. |
AW: Maulkobzwang
man kann ja eine befreiung machen
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AW: Maulkobzwang
Zitat:
Wenn du etwas nicht sicher weißt, dann schreibe bitte nichts dazu. Der Betroffene wird dadurch nur verwirrt, kommt event. in Schwierigkeiten. Oder mache deutlich, das dies dein persönlicher Glaube Wissenstand ist, aber bitte verallgemeinere nicht. Wenn ich z.B. mit meinen (Standard) Bullterrier, der hier in Bayern Kat2 ist nach Ba Wü will, habe ich dort Maulkorb und Leinenzwang. Übrigens: Wenn man mit einem Staff-Bull und einem Bullterrier von Ludwigshafen über die dortige Brücke nach Mannheim schlendert, muss man inmitten der Brücke Leine und Maulkorb wechseln, weil dann urplötzlich der Bullterrier gefährlich wird und der Staff-Bull zu einem harmlosen Hündchen mutiert. Dieser Satz steht bei einigen in der Signatur und ist leider wahr. Am OA nach zu fragen z.B. auf einen bayrischen kannst dir komplett schenken. Ich kenne keine Gemeinde die korrekte Auskunft gibt. Alle reden von Auflagen die einzuhalten sind, in Bayern. Vergessen aber wohl wissend das dies auf Besuchshunde so nicht im Gesetz steht. Das Gesetz in HH kenne ich nicht so gut, weiß aber das es erst letztes Jahr(?) gelockert wurde. Vielleicht findest du hier die nötigen Infos: http://www.hund-sein-in-hamburg.de/h...kampfhunde.php |
AW: Maulkobzwang
Zitat:
http://www.molosserforum.de/allgemei...9-hamburg.html Gerade in HH wäre ich da vorsichtig und würde wahrscheinlich gar nicht erst mit meiner BX dorthin fahren, wenn es sich aber nicht vermeiden lässt, dann würde ich ihr um allem Ärger aus dem Weg zu gehen einen Maulkorb anziehen! |
AW: Maulkobzwang
Zitat:
Generell kann man auch nicht sagen, das die Anforderungen" des Bundeslandes in dem man zu Besuch ist erfüllt werden müssen. Da gibt es sehr sehr viele Unterschiede. Es gibt Bundesländer, die Gutachten und Wesenstest aus anderen Bundesländern anerkennen (auch bei Umzügen in diese BL). Es gibt BL in denen mein Kampfhund keiner ist, es gibt BL mit strengeren Regeln und es gibt BL in denen die Auflagen für Besuchshunde schlicht vergessen wurden, im Gesetz festzulegen. Dazu kommt das fast jede größere Stadt im Stadtgebiet generell für alle Hunde Leinenzwang verhängen kann. In Nürnberg greift der leinenzwang für alle Rassen über 50cm Schulterhöhe - in der Nachbarstadt für Hunde über 60cm Schulterhöhe. Generell gibt es aber in Bayern überhaupt keinen Leinenzwang z.B. für Wälder Kurz gesagt "Jeder macht was er will" - die einen kontrollieren und verlangen Ordnungsgeld, die anderen nicht. Wirklich traurig. |
AW: Maulkobzwang
Ja das ist schon eine Schande, das da Idioten sitzen bei den Ämtern, die von Hunden mal überhaupt keine Ahnung haben!!!!
Was für ein Hohn, dadurch das meine Ehe geschieden wurde und meine damalige Frau ausgezogen ist, hat mir das Ordnungsamt mitgeteilt, das ich den Wesenstest meiner BM wiederholen müsse, weil den damaligen Wesenstest von meiner Ex ausgeführt worden ist! Den Sachkundetest hatten wir damals gemeinsam gemacht und auch beim Wesenstest und Prüfung war ich bei beiden BM zugegen, habe nur nicht die Leine gehalten!!!! Die Hunde hätten den Test also doppelt belegen müssen, wie schwachsinnig!!!Aber so ist das wirklich, selbst als die damalige Testprüferin und der anwesende Amtstierarzt, mir meine Anwesenheit bestätigt haben! Aber es gibt diesen berüchtigten §3.1, der das eben besagt! Aber was ist mit den Tierheimhunden mit Wesenstest, bei Halterwechsel muss der neue Halter den Test nochmal machen, um MK und Leinenbefreiung zu bekommen??? Kein Wunder das die so selten vermittelt werden!!! Schon der Hammer, was der HH aus Hamburg mit Migrationshintergrund, damals angerichtet hat!!! Er hat den Stein ins Rollen gebracht und wir alle hier können das jetzt ausbaden, wäre besser gewesen, wenn sie ihre wahnsinnige Angst vor Hunden beibehalten hätten! Gruss Peter |
AW: Maulkobzwang
Zitat:
Der personenbezogene Test macht doch Sinn...für die Kasseneinnahmen... |
AW: Maulkobzwang
Vielen Dank für die vielen Antworten!
Den nächsten Hamburgbesuch werde ich wohl lieber ohne Hund machen.:( |
AW: Maulkobzwang
Von dem Sachverstand unserer Gesetzesverfasser mal ganz abgesehen, den Bullmastiff setzen sie auf die Liste, während die BX nicht gelistet ist, für mich völlig absurd!?
Weil "Bull" davor steht? Wo ist unser Deutscher Schäferhund, ja ok ein bischen deutsche Geschichte sollten wir uns schon bewahren! Dobermann? Na ja ich sehe das Übel immer am Ende der Leine, kein Hund wird böse geboren und Sachkunde und pol. Führungszeugniss ist schon mal ein guter Fakt!!! Sollte sich meiner Meinung nach auf diese zwei Sachen beschränken und sich nicht auf Hunde mit hoher Schmerzgrenze einschiessen, denn die haben die wenigsten Beissvorfälle bei Menschen, statistisch gesehen! |
AW: Maulkobzwang
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AW: Maulkobzwang
Zitat:
Bin mir ziemlich sicher, dass das OA (für den unwahrscheinlichen Fall, dass du ihnen begenest (passierte mir in fast 2 1/2 Jahren noch nicht)) nichts sagen wird, wenn deine keinen Maulkorb tragen. Mit der Leinenpflicht nehmen die es schon etwas genauer. Diese gilt aber auch für jeden Hund, so lange man keine entsprechende Befreiung gemacht hat. Also ich sehe wirklich keinen Grund ohne deine Vierbeiner zu kommen. |
AW: Maulkorbzwang in Hamburg?
Huhu,
ist ja schon ein wenig her....Aber, selbstverständlcih gilt für Besuchshunde ganz genau das selbe Gesetz wie für alle Hunde die in dem Bundesland wohnen...( wenn der hund länger als 6 Wochen in Hamburg sein sollte, ist der halter sogar verpflichtet ihn im Hamburger Hundegesetz registrieren zu lassen) Nichtwissen schützt nicht vor Strafe. Aber ich kann Euch sagen....Es gibt in Hamburg zwar noch einen Hundekontrolldienst...aber dieser macht fast nur noch Kontrollen auf Anforderung.... Die Bezirklichen Ordnungsdienste die für die Hundeüberprüfung zuständig waren, wurden am 31.012.2013 aufgelöst. Wer noch fragen hat...Gerne her damit...:) |
AW: Maulkorbzwang in Hamburg?
Ich komme aus Hamburg (Nachbarort) und ja, ob Besuchshund oder was auch immer, Leine und MK ist pflicht. Allerdings wird nach MK weniger geachtet und gefragt, sollten sie dich dennoch im Park erwischen, denn da gehen sie sehr sehr gerne, dann wird es teuer.
Aber holla. Pack zur Sicherheit ein, trage ihn auch bei dir, manchmal ermahnen sie auch nur und der muss dann aufgesetzt werden, aber dabei haben würde ich diesen immer. Und in HH steht echt fast alles auf der Liste. *nerv* |
AW: Maulkorbzwang in Hamburg?
Kenn das etwas anders,auch wenn es vielen nicht gefällt.
Ein Hund ist "gefährlich" wenn er nicht gemeldet ist.und ohne sein halter ausgeführt wird. ist er angemeldet und vom halter geführt gilt er als das was er gemeldet ist. Ein Pitbull aus österreich könnte urlaub in bayern machen ohne maulkorb. er ist gemeldet in österreich als normaler hund.der halter erfüllt alle "auflagen".Meldepflicht gilt glaub nach 6 wochen,diese können auch summiert werden,bsp 1 mal die woche besuch in bayern,macht im Jahr 52 tage aufenthalt..wäre meldepflichtig und somit müsste er alle auflagen was in bayern gibt erfüllen. |
AW: Maulkorbzwang in Hamburg?
In Hamburg ist Maulkorbzwang.
Wenn ich mit Biene in Hamburg bin trägt sie immer ihren Mauli, ich möchte nichts zahlen.;) |
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