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  #13 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 17:04
Benutzerbild von fons
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Standard AW: Hundeverordnung Niedersachsen

Zitat von FFN (oben aus dem Link):
Zitat:
"Der Sachkunde-Nachweis und die Informationen über Halter und Hund werden erst zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes Pflicht, also im Laufe des Jahres 2013.

Zudem müssten nur Hundehalter, die sich nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Hund anschaffen, ihre Sachkunde nachweisen.
Wer dokumentieren kann, dass er bereits früher einen Hund mindestens zwei Jahre gehalten hat, braucht dies nicht zu tun.

Das Gesetz wird jetzt in den Landtag eingebracht und soll noch dieses Jahr in Kraft treten. Zuständig für die Einhaltung sind dann die Gemeinden."
Was heißt das jetzt genau für z.B. mich? Unser Butkus ist mein erster Hund!
Wir haben ihn seit Juli 2010.
Wenn das Gesetz erst 2013 kommt, habe ich ihn ja schon über zwei Jahre.
Oder wie darf ich das verstehen?

Geändert von Grazi (15.02.2011 um 07:57 Uhr) Grund: Zitat besser kenntlich gemacht
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