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Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung
Hallo!
Ich habe eine rechtliche Frage, vielleicht weiß ja einer von Euch die Antwort: Wir wohnen in NRW, somit ist Gustav ein "Listenhund". Er steht auf der Liste 2 und gilt bis zum Wesenstest als gefährlicher Hund mit Leinen- und Maulkorbpflicht. Als Halter muss man Sachkunde, Versicherungschutz und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und die Haltergenehmigung beantragen. Gustav ist Leinen- und Maulkorbbefreit und hat den Wesenstest. Wie ist es denn nun, wenn ich ihn für einige Tage in eine Urlaubsbetreuung zu Bekannten (auch NRW) geben würde? Gilt dann seine Leinen- und MKBefreiung auch dort? Müssen die Urlaubsbetreuer auch eine Haltergenehmigung haben? Muss speziell etwas für Gustav beantragt werden? |
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Meines Wissens muss jeder der Gassi geht "Sachkunde" besitzen.
Maulkorbbefreiung macht man für den Hund (also auf das Tier bezogen), Leinenbefreiung muss jeder Mensch machen, der mit dem Hund rausgeht und ihn ableinen will. |
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Auf jeden Fall braucht die Betreuung einen Sachkundenachweis
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Mir hat das OA gesagt das die Betreuende Person einen Sachkundenachweis braucht um mit dem Listenhund Gassi zu gehen. Leinen- und MK-Befreiung gilt immer nur für die jeweilige Person die es abgelegt hat mit dem Hund. Steht ja auch dein Name und der des Tieres auf dem Ausweis - zumindest bei uns hier in Erftstadt.
Also müsste normalerweise jeder der mal mit dem Hund gehen könnte alle Papiere und Prüfungen machen mit dem Hund. Das ist deutsche Rechtssprechung leider :( Denke aber das wenn es zur Kontrolle kommen sollte und die betroffene Person dem OA freundlich mitteilt das der Hundehalter grad krank ist etc und der Hund ja Gassi gehen muss dann drücken die normal die Augen zu. Nur von der Leine lassen würd ich persönlich dann vielleicht nicht unbedingt riskieren wollen... |
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Also ich kenne es auch so, dass der Wesenstest für den Hund gilt. Aber der Sachkundenachweis nur für den jenigen, der ihn macht.
Sprich deine Bekannten müssten um mit Gustav spazieren zu gehen eine Sachkundenachweis haben. |
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Duke wäre fast einem Rottweiler zum Opfer gefallen, weil sein Halter seine Mutter mit ihm gehen läßt, die den garnicht halten kann! Zum Glück hat er eine Maulschlaufe getragen und konnte nicht zubeißen, sonst hätte das ein schlimmes Ende genommen! Der Rotti hat nur auf eine Gelegenheit gewartet sich Duke zu schnappen. Bei dem Mann hatte er keine Chance, aber die Frau konnte den nicht halten und da hat er immer die Klappe ganz weit aufgerissen, bis zu dem Tag, an dem er sich losgerissen hat und quer über eine viel befahrene Strasse geschossen kam und sich auf Duke gestürzt hat. :schreck: Die Frau durfte, rechtlich gesehen, garnicht mit dem Hund gehen! Zitat:
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Das hab ich jetzt schon so oft gehört und gelesen. |
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Oh, davon habe ich noch nichts gehört. Dann nehme ich meine Aussage von eben zurück. Kannte das nur mit dem "erneuten" Sachkundenachweis für den neuen Besitzer. |
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Der Bekannte müsste vom Wesenstester namentlich im Sachkunenachweis benannt sein.Das diese und jene Person ebenfalls mal den Hund ausführen. und somit ausführen dürfen.. ..würd ich sagen........
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Ich glaub, sowas kann man wohl nur übers OA 100% sicher herausbekommen. |
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Also den Sachkundenachweis muss jeder "Gefährlicherhundbesitzer" machen, zumindest hier in Berlin.
Den Rest habe ich nur gehört. Wäre wahrscheinlich wirklich das Beste, das zuständige OA anzurufen, wie sich das verhält. Deutschlands Verwaltung :hmm: |
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Eigentlich... :hmm: Hier in Dormagen nehmen die das allerdings nicht so eng... Als ich mit Duke 2 Jahre in Neuss gewohnt habe, haben die den sofort gefordert und als ich wieder hier her gezogen bin, hat wieder kein Hahn danach gekräht. :hmm: Den sollte am Besten JEDER machen müssen, dann gäbe es sicher ein paar Dummbeutel weniger, die Hunde an der Leine haben... :sorry: |
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So einige Oma's hätten da mit ihren Wadenbeißern große Probleme :kicher: |
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Dann müßte Gusti ja einen Maulkorb tragen? :schreck: Den habe ich ja nicht einmal... |
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Ich habe nun beim OA hier angerufen. Laut dem OA muss der Halter zum einen eine Haltergenehmigung haben (das geht somit über den normalen Sachkundenachweis hinaus) und er muss mit Gusti den Wesenstest gemacht haben, um ihn ohne Leine/Maulkorb führen zu dürfen. :schreck: Dann darf ja im Grunde niemand mit Gustav spazieren gehen... Das ist aber ätzend.
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Wer denkt sich denn nur solche Gesetze aus?! :hmm:
Da darf ja niemand mal krank werden oder ohne den Hund in Urlaub fahren... |
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Frag am besten das zuständige Vetreinärmat und/oder Ordnungsamt.
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Ja laut Gesetz darf niemand außer dir deinen Hund führen, es sei denn die Person hat ebenso Sachkundenachweis + Wesenstest mit deinem Hund abgelegt.
Das ist leider deutsche Rechtssprechung :hmm: Meine zuständige Amtstierärztin sagte mir aber bei meinem Sachkundetest und leckerem Kaffee im Anschluss, dass im Krankheitsfall der Tierschutz nicht vernachlässigt werden dürfte, sprich der Hund gassi gehen muss und dann das OA auch mal die Augen zudrückt... Wenn du Personen hast die häufiger mal in die Verlegenheit kommen Gusti auszuführen dann sollten sie vielleicht doch Sachkundenachweis und Wesenstest erfüllen. Hab auch in den sauren Apfel gebissen und für Donni 3x geblecht aber somit zumindest immer wen der in Notfällen den Dicken schuppsen darf :p @Nadine&Duke: Das Besitzer der Listenhunde Auflagen erfüllen müssen und alle dem Hund eventuell mal ausführende Personen ebenso, find ich nicht zum glück sonder reine Abzocke! In deinem beschriebenen Fall mit dem Erlebnis des Rottweilers hätte es dir eh nichts genützt da Rottweiler (soweit ich informiert bin) nicht auf den Rasselisten stehen. Und nur weil jemand die nötigen Papiere besitzt heißt es auch noch lange nicht das er automatisch den ausreichenden "Verstand" dazu hat. Ist ja bei manchem autofahrer leider auch nicht anders... :lach3: |
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Also ich glaube das stimmt so nicht zu 100%. Die Maulkorbbefreiung gilt bei uns für alle im Haushaltlebenden Personen und wenn ich mich recht entsinne, auch für eine "Aushilfe" wenn diese Sachkunde hat, den Hund kennt und von uns schriftlich bestimmt wird.
Nur ableinen darf der nicht, bzw. ohne den Wesenstest mit dem Hund gelaufen zu sein nicht. Aber ich glaube ja immernoch, dass die Behörden Ihre eigenen Gesetze nicht kapieren :D Ich würde fragen und mir das schriftich geben lassen. |
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Wohin geht denn Gusti genau? Zu einer Privatperson oder in eine Hundepension?
Die meisten Hundepensionen haben die große Sachkunde bzw. den §11 und dürfen dann auch böse Kampfhunde ausführen. Andere Möglichkeit wäre an einer Hundepension ein großes Privatgelände, dort darf dann auch jeder führen. |
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Er steht in Bayern, Brandenburg, Hamburg und NRW auf Liste 2 und in Hessen wird nicht nach Listen unterschieden, da gibts nur eine und da steht er ebenfalls drauf. Nach dem Vorfall durfte sie auch nicht mehr mit ihm gehen, lt OA. |
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Die Leinenbefreiung ist Personenabhängig und gilt nur für denjenigen, der diese bei dem Verhaltenstest-NRW gemacht hat. Ich rede nur von NRW, aber da wohnt Simone ja auch! |
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Meinst du mit "Sachkundenachweis für gefährliche Hunde" den "Großen Sachkundenachweis / Sachkundeprüfung"? |
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Ja, ganz sicher!
Es gibt in NRW 2 verschiedene Sachkundenachweise...einmal den für 20/40 Hunde und einmal den für sog. gefährliche Hunde/Hunde bestimmter Rassen...sobald Du einen Anlage 1 oder 2 Hund hast mußt Du den *ausführlicheren* machen. |
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Ich weiß das zum einen von unserem O-Amt in GE und zum anderen von Paul Probst, einem staatl. anerkannten Wesensprüfer. Wenn Du unsicher bist, kann ich Dir nur empfehlen ihn mal zu kontaktieren!
Paul Probst Dierdorfer Weg 5 a 50767 Köln Tel.: 0221-798992 |
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Schau mal hier im Hundegesetz nach unter §5 Pflichten, dort steht das "eine andere Aufsichtsperson ausserhalb eines befriedeten Grundstücks den Hund nur führen darf, wenn Er/Sie das 18.Lebensjahr vollendet hat und die Voraussetzungen nach §4 Abs.1 Satz2 Nr.2 erfüllt" (Sachkunde vorhanden und in der Lage den Hund sicher zu führen)
Also kannst du deinen Gusti an eine Privatperson geben, sofern sie diese Voraussetzungen erfüllt...die Maulkorbbefreiung gilt nach wie vor! http://www.polizei-nrw.de/im/stepone...undegesetz.pdf |
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Normalerweise gilt ja das LHundG NRW: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de...LHundG_NRW.pdf Und eigentlich müsste da auch sowas drin stehen, ich guck gleich mal! Danke übrigens an Pinömpel für den Kontakt zu Herr Probst! So einer muss es ja wissen :) |
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Claudia hat doch das Gesetz zitiert! ;)
(4) Die Halterin oder der Halter muss in der Lage sein, den gefährlichen Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen. Eine andere Aufsichtsperson darf außerhalb des befriedeten Besitztums einen gefährlichen Hund nur führen, wenn sie die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 erfüllt, das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und in der Lage ist, den gefährlichen Hund sicher zu halten und zu führen. Die Halterin, der Halter oder eine Aufsichtsperson darf einen gefährlichen Hund außerhalb des befriedeten Besitztums keiner Person überlassen, die die Voraussetzungen des Satzes 2 nicht erfüllt. Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden durch eine Person ist unzulässig. Die offizielle Seite/Quelle ist hier: http://www.umwelt.nrw.de/verbraucher...unde/index.php Sachkunde, kein Maulkorb, nur an der Leine! :lach4: |
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Ich finde trotzdem nirgens einen Beleg dafür, dass kein Maulkorb erforderlich ist wenn der Hund von einer anderen Aufsichtsperson geführt wird...
Kann mir jmd. durch den Gesetzesdschungel helfen ;)? |
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Also man kann sich auch tot absichern. ;)
In den Durchführungsanweisungen steht ebenfalls keine Silbe dazu. Wenn einer rumkackt, würde ich ihm das Gesetz unter die Nase reiben und sagen "Kumma hier, alles erfüllt". Ich würd's nicht so hoch aufhängen. Ihr seid doch schließlich seriöse Steuerzahler und keine Millieustudie. ;) |
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Meine Rossa wurde früher in der WG,immer mal wieder von einer freundin "entführt".
sie wurde 2-3 mal von Polizei aufgehalten wegen dem Hund.es wurde jedesmal nur nachgeschaut ob der Hund eine Gültige steuermarke hat und auch ihre daten.. und 1 mal war es ein beamter der extra an der Hundewiese lauerte..also bisher wars kein problem...Rossa ist zwar sehr auffällig aber selbst für ein laien schnell als gutmütig eingestuft werden kann :) mit der shiva wäre es wohl meist anders gelaufen.sie sieht nett aus ist aber vom verhalten eher unsicher und wild...nur mal so...gruss jason |
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Eine Sachkunde ist erforderlich,da sich die Betreuung auch in NRW befindet.
Gustav ist vom Leinen-"Zwang" in der Zeit leider nicht befreit. |
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Das kann auch ins Auge gehen... Von einem Bekannten der Hund wurde beschlagnahmt und ins Tierheim gesteckt weil seine Freundin vom OA angehalten und nach Sachkundenachweis gefragt wurde....Sie aber keine hatte :hmm: Deswegen wäre ich da Vorsichtig!!!!:lach3: |
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Das ist und war mir sehr wohl bewusst;)
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@cane de presa...
Na dann ist ja gut :ok: :lach4: |
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