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  #7 (permalink)  
Alt 23.01.2011, 23:15
Benutzerbild von HeikesMona
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Standard AW: § 11 Tierschutzgesetz - Anrechnung des Sachkundenachweises?

Also Mettmann ist nicht so weit von hier weg. Ich würde mich an Deiner Stelle mal mit dem Kreisvererinäramt in Düsseldorf in Verbindung setzen, dort bekommst Du die notwendigen Auskünfte. Ich musste meinen damals beim Kreiveterinärsamt ablegen, da waren zwei Amtsärzte und ein Hundetrainer anwesend.
Die können Dir da auch sagen, was auf Dich zu kommt und ob der "kleine" angerechnet wird.
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Mein Hund hört aufs Wort,
wenn ich sage komm her oder nicht,
dann kommt sie her oder nicht
und zwar sofort
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