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EmJoPu 29.06.2011 12:17

AW: Ärger mit Nachbarn
 
Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 278561)
Mein Gott wenn die sich querstellen, lässt man unter 4 Augen mal fallen, dass man nicht hoffentlich bald wegen "Eigenbedarf" was unternehmen muss, weil Kinder 1. Grades dringend suchen... ;)

Ja ansowas hatte ich auch gedacht :D Aber leider gehört genau das Haus mit Grundstück dem Onkel und nicht dem Schwiegerpapa, dem Schwiegerpapa gehört "unser" Grundstück :D Alles nicht so einfach. Ich kläre das mal, hier rumzuphilosophieren, bringt ja leider nicht viel. Aber danke schon mal, dass ihr mich im Zaunbau bestärkt ;)

Peppi 29.06.2011 12:27

AW: Ärger mit Nachbarn
 
Ja, wenn das wirklich verschiedene Grundstücke sind, haben die ja auch keinen Anspruch auf Euren Garten!

Wie gesagt... Einfrieden is' Pflicht! ;)

troja 29.06.2011 13:00

AW: Ärger mit Nachbarn
 
ja einfrieden ist pflicht ansonsten dürfen die hunde nicht in den garten.da wir das thema auch hatten mit unserem nachbarn und dem o amt weiss ich es sehr genau ...uns sagte mann der zaun muss 2 meter hoch sein und einen meter in der erde...

ansonsten gibt es die möglichkeit die hunde an eine langlaufleine zu legen.

habt ihr euch mit der frau mal unterhalten warum sie so auf den hund reagiert? vielleicht hat sie schlechte erfahrungen mit hunden gemacht kennt sich mal gar nicht aus und weiss einfach nicht wie mann sich verhält.

(das der hund auch bellt wenn ihr dabei seid.....korigiert ihr ihn dann ? und sagt ihm das er ruhig sein soll?) ich denke mal schon oder?

das das grundstück wenn ich es richtig verstanden habe zu eurer familie gehört ist es ja kein thema es einfach einzuzäumen oder?

Peppi 29.06.2011 13:16

AW: Ärger mit Nachbarn
 
Zitat:

Zitat von troja (Beitrag 278593)
ja einfrieden ist pflicht ansonsten dürfen die hunde nicht in den garten.

Ne, das meinte ich nicht. Man muss baurechtlich seinen Grund und Boden eigentlich einfrieden...

EmJoPu 29.06.2011 13:25

AW: Ärger mit Nachbarn
 
Ja, theoretisch sind das zwei Grundstücke, die wir und die Familie nutzen "dürfen". Nun muss man sagen, dass der Onkel bezüglich der neuen Nachbarn einfach nicht genug gesagt hat und es klar gemacht hat, sondern sich hat wieder belatschern lassen. Ich hätte die Leute nicht mal so ohne Grundstück in die Wohnung gelassen, weil die mir unsympathisch sind. Nichts gegen eine "nicht-arbeitende"Familie, aber.....! Zum Beispiel, das erste was die gemacht haben, war ne St.Pauli Fahne auf den Balkon, den Garten umgegraben usw. Klar wenn da der Onkel nicht durchgreift, sondern nur sagt, dass die in der Ecke bleiben sollen und es nicht noch ausweiten dürfen und ach, egal. Ich mag die einfach nicht. Wobei man mir das anfangs nicht angemerkt hat, weil ich immer von Natur aus freundlich bin :D:D:D.

Naja, unterhalten ist mit der Frau nicht, die schreit gleich rum. Die hatten selber n Hund, aber Ahnung davon haben die nicht. Sonst wüsste sie, das ihr Verhalten nicht gerade förderlich ist.

EmJoPu 29.06.2011 13:28

AW: Ärger mit Nachbarn
 
Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 278601)
Ne, das meinte ich nicht. Man muss baurechtlich seinen Grund und Boden eigentlich einfrieden...

Es gab früher ja nie Probleme, dass die beiden Grundstücke eins waren. Sind ja Brüder ;) Und die Mietparteien hatten nie Interesse den Garten zu nutzen.
Und ausserdem macht Johnny bei den anderen auch keinen AUfstand, wenn die reinkommen ja, dann ist aber auch gut. Kurz angeschlaagen, dass jemand das Grundstück betritt und fertig. Aber denen hört er nicht auf. Er merkt halt auch, dass ich schon wieder auf 180 bin wegen der....:)

Peppi 29.06.2011 14:07

AW: Ärger mit Nachbarn
 
Nochmal:

Gesetz: Zäune Deine Grundstück ein und mach die Grenzen deutlich.

Vergangenheit: Wo kein Kläger da kein Richter!

Zukunft: Kein Verbot gegen Einfriedung möglich, weil gesetzlich gefordert.


Rest: Unwichtig.

troja 29.06.2011 14:16

AW: Ärger mit Nachbarn
 
Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 278601)
Ne, das meinte ich nicht. Man muss baurechtlich seinen Grund und Boden eigentlich einfrieden...

ok das wusste ich auch noch nicht

Natalie 29.06.2011 14:32

AW: Ärger mit Nachbarn
 
Hier ein Link mit der genauen Vorschrift für Niedersachsen:
http://www.baurecht.de/Nachbarschaft...ersachsen.html

Hilft vielleicht weiter!!!

LG Natalie & Co. KG

Peppi 29.06.2011 14:42

AW: Ärger mit Nachbarn
 
http://www.baulexikon.de/Bautechnik/...infriedung.htm

[...]"die Einfriedung zu an der Grenze liegenden öffentlichen Verkehrsflächen (Wegen/Strassen) ist häufig verpflichtend vorgeschrieben, um Gefährdungen oder unzumutbare Verkehrsbehinderungen zu verhüten."[...]


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