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http://www.baulexikon.de/Bautechnik/...infriedung.htm
[...]"die Einfriedung zu an der Grenze liegenden öffentlichen Verkehrsflächen (Wegen/Strassen) ist häufig verpflichtend vorgeschrieben, um Gefährdungen oder unzumutbare Verkehrsbehinderungen zu verhüten."[...] |
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