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BlackCloud 30.08.2011 20:17

AW: Unsere Lotta ist keine OEB...was nun..wurden belogen!!
 
Na das ist ja mal ne klarere Aussage.

Vllt ist das in Hamm auch so. Lassen wir uns überraschen.

Jule69 30.08.2011 20:19

AW: Unsere Lotta ist keine OEB...was nun..wurden belogen!!
 
Zitat:

Zitat von Simone (Beitrag 289461)
Sorry, war das jetzt verständlich?

:sorry: Nur bedingt.

Zitat:

Zitat von Simone (Beitrag 289461)
Hallo!

Also: Der normale Sachkundenachweiß reicht aus, nur bei Liste 1 Hunden muss ein anderer Sachkundenachweis gemacht werden. Der normale Sachkundenachweis kann bei Sachverständigen erfolgen, der Nachweis für Liste 1 Hunde muss beim Amtstierarzt erfolgen.

Der 20/40 Sachkundenachweis reicht nicht aus!

Ja, es gibt Sachvertändige neben dem Vet-Amt, die den "großen" abnehmen dürfen.

Zitat:

Zitat von Simone (Beitrag 289461)
Ach ja, ich müßte es besser wissen? ;) Keine Sorge, auch wenn ich mich nicht perfekt ausgedrückt habe, kenne ich die VO in NRW mittlerweile wirklich gut.

Ich würde empfehlen, sowohl die Haltergenehmigung als auch den Test zur Leinen- und Maulkorbbefreiuung gemeinsam zu machen.

Die Haltergenehmigung macht man nicht, man beantragt sie beim O-Amt!
Das am besten (aber nicht zwingend) bevor der Hund einzieht.

Zitat:

Zitat von Simone (Beitrag 289461)
Wollen aber beide mit dem Hund spazieren gehen, dann müssen sie dafür den Sachkundenachweis, Führungszeugnis etc. gemacht haben! Soll der Hund ebenfalls von Leine und Maulkorb befreit geführt werden, müssen auch beide den Test gemacht haben. Sonst muss der Hund Leine und Maulkorb tragen.

Ich habe mich zu diesem Thema sehr genau informiert und niemand darf mit einem Hund spazieren gehen, wenn er nicht die Sachkunde dafür hat. Aber selbst dann ist noch Maulkorb und Leine zu tragen, es sei denn deie Befreuung wurde für die betreffende Person ausgeteilt.

Ganz meine Meinung, diesbezüglich hab ich auch nie was anderes behauptet. :lach4:

*Aldo* 30.08.2011 20:31

AW: Unsere Lotta ist keine OEB...was nun..wurden belogen!!
 
Zitat:

Zitat von blueyes71 (Beitrag 289467)
Spazieren gehen bei Kategorie 2 nur die die denn grossen Sachkundenachweis (Veterinärsamt) haben und über 18 sind

Genauso ists hier in Do auch. Ich hab auch mein Führungszeugnis einreichen müssen.

Jule69 30.08.2011 20:32

AW: Unsere Lotta ist keine OEB...was nun..wurden belogen!!
 
Zitat:

Zitat von blueyes71 (Beitrag 289467)
Spazieren gehen bei Kategorie 2 nur die die denn grossen Sachkundenachweis (Veterinärsamt) haben und über 18 sind

:ok: stimmt....und für die ganz Pingeligen unter uns heißt es weiter..die Zuverlässigkeit nachweisen und..... die Person muss in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen.

Ohne die Bescheinigung über den bestandenen VT (Teamtest) für Maulkorb- und Leinenbefreiung aber eben nur mit Leine und Maulkorb :D.

JeZ&Chris 31.08.2011 09:50

AW: Unsere Lotta ist keine OEB...was nun..wurden belogen!!
 
Zitat:

Zitat von *Aldo* (Beitrag 289414)
Also unser Aldo ist ja ein Fundtier und wurde vom TH als Mastino-Mix eingestuft - also auch Kategorie 2 in NRW. Wir hätten damit dennoch nur die 144 EUR/Jahr gezahlt. Nur Kategorie 1 Hunde sind teurer - oder hat sich da was seit letztem Jahr geändert????

Na das wäre natürlich super wenn das bei uns in hamm auch so wäre

Peppi 31.08.2011 09:52

AW: Unsere Lotta ist keine OEB...was nun..wurden belogen!!
 
Zitat:

Zitat von harlekin68 (Beitrag 289386)


:pfeiff:

JeZ&Chris 31.08.2011 09:52

AW: Unsere Lotta ist keine OEB...was nun..wurden belogen!!
 
Zitat:

Zitat von Jule69 (Beitrag 289450)
Nein, ist er nicht. Du brauchst für §10 Hunde ebenfalls den "großen".

@simone
:sorry: das ich dich korrigiere, aber du müsstest es doch besser wissen.
Die Haltegenehmigung hat nichts mit spazieren gehen zu tun.
Sie ist genau das, was sie aussagt. Eine Genehmigung zum Halten....., ohne diese darf das O-Amt den Hund einziehen!

Bei uns (Nettetal/Krefeld) dürfen die Hunde mit frühestens 15 Mon. am VT teilnehmen.

@BlackCloud
was die Steuer angeht, hast du grundsätzlich natürlich Recht, aber laut dem hier eingefügten Link handhabt Hamm das genauso wie Dortmund und Nettetal. In die hohe Steuer fallen nur gefährliche Hunde, keine §10 Hunde.

Echt wo steht das welcher Link?????? Das brauche ich zum nachlesen denn das wäre super wenn wir trotzdem nur normale Steuern zahlen müssten!!!
Kann einer den LINK nochma einsetzten?

Anja 31.08.2011 09:55

AW: Unsere Lotta ist keine OEB...was nun..wurden belogen!!
 
http://www.ortsrecht.hamm.de/satzung.php?id=227&

:lach3:

Franco&Lucia 02.09.2011 22:19

AW: Unsere Lotta ist keine OEB...was nun..wurden belogen!!
 
Und, gibt es schon was Neues JeZ&Chris?

JeZ&Chris 07.09.2011 06:37

AW: Unsere Lotta ist keine OEB...was nun..wurden belogen!!
 
Huhu..hier mal für alle Neugierig denn neusten Stand.....

Wir haben jetzt versucht Kontakt aufzunehmen mit dem "Züchter"....aber er reagiert nicht auch nicht auf E-mail.
...da ich ja Kontakt zu der Besitzerin von Lottas Bruder habe weiß ich aber das er ihr eine E-mail geschrieben hat, wollte von ihr wissen ob sie Probleme mit ihrem Hund hat, wollte sie deshalb anrufen aber hat sich dann auch nicht mehr gemeldet?

Am Freitag sind wir beim OA,
super ist das wir für Lotta nur die normale Hundesteuer zahlen brauchen da hier in Hamm nur §3 Hunde erhöte Steuern zahlen müssen.
Denn Rest erfahren wir Freitag, wollten zwar die Stellungsnahme von dem Züchter abwarten aber wenn er sich nicht meldet, wie lange soll ich warten....


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