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Alt 22.12.2011, 08:09
Benutzerbild von Grazi
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Standard Artikel: Richter rügen Leinenzwang

Zeitungsartikel vom 15.12.2011:

Zitat:
Kein Leinenzwang mehr für auffällig gewordene Hunde? Das Verwaltungsgericht Schleswig stuft Teile des Gefahrhundgesetzes als verfassungswidrig ein. Einzelne Bestimmungen verstießen gegen das Grundgesetz - unter anderem gegen die Menschenwürde und die allgemeine Handlungsfreiheit (Artikel 1 und 2).
Zitat:
Das Gesetz führe [...] dazu, dass nicht nur in die Grundrechte der Hundebesitzer eingegriffen, sondern auch gegen das Tierschutzrecht verstoßen werde - etwa durch Leinenzwang. Zudem verstoße das Gesetz gegen den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit. Jetzt muss das Landesverfassungsgericht eine Entscheidung über den strittigen Paragrafen treffen.
kompletter Artikel: Schleswig Holsteinischer Zeitungsverlag
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