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  #1 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 08:16
Benutzerbild von Monty
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Gebühren Rassegutachten

Das war der falsche Anwalt und die Frist dagegen anzugehen ist zwischenzeitlich verstrichen...mit den Kosten wirst du dich abfinden müssen.
__________________
L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
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  #2 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 11:00
Ritter / Edle
 
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Standard AW: Gebühren Rassegutachten

Danke für deine Antwort
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  #3 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 11:18
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Gebühren Rassegutachten

Ich würde ja behaupten, das sind zwei Paar Schuhe.

1) Hingehen oder nicht
2) Gebühren tragen oder nicht.


Ich könnte mir vorstellen es ist von Interesse, ob hinterher ne andere Rasse dabei herausgekommen ist, als Du selber angegeben hattest.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 11:35
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 27.12.2011
Beiträge: 8
Standard AW: Gebühren Rassegutachten

also das gutachten besagt das der hund ein misching ist, ich habe von anfang an auch gesagt das es ein mischling sei...die dame war ja felsenfest davon überzeugt das es sich um ein bullmastiff handelt...ist schon heavy irgendwie das man vorgeladen wird und dann auch noch zahlen muss...aber so wird es wohl sein
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  #5 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 12:08
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Gebühren Rassegutachten

1) Mischling aus was? Vorher (Deine Version)/nachher (O-Amt Version)?
2) was verlangen die denn für das Gutachten?
3) Wie wurde/n die beteiligte/n Rasse/n denn festgestellt?
4) Hast Du mal gefragt, auf welcher Rechtsgrundlage Du zu diesem Termin eingladen wurdest? Ich würde nach den genauen Paragraphen fragen. Vielleicht findest Du dort schon Antwort, ob die Gebühr rechtens ist, oder einfach Abzocke.

Ich würde ja denken, wenn ich sage ich habe einen Dackel und genötigt werde das durch dubiose Rassegutachten zu belegen, ich die Kosten bei Bestätigung meiner Aussage nicht tragen würde.

Und es gibt ganz viele Behörden, die mit den HUndegesetzen überfordert sind.

Und die "im allgemeinen Verkehr übliche Frist" sind meines Wissens immer 14 Tage.
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  #6 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 12:47
Benutzerbild von Natalie
Monstaa-Mama
 
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Standard AW: Gebühren Rassegutachten

Dem Bescheid müsste eine entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung beigelegen haben, aus der sich die Widerrufsfrist ergibt.
__________________
Be Kind; Everyone You Meet is Fighting a Hard Battle!
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  #7 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 13:30
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 27.12.2011
Beiträge: 8
Standard AW: Gebühren Rassegutachten

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
1) Mischling aus was? Vorher (Deine Version)/nachher (O-Amt Version)?
2) was verlangen die denn für das Gutachten?
3) Wie wurde/n die beteiligte/n Rasse/n denn festgestellt?
4) Hast Du mal gefragt, auf welcher Rechtsgrundlage Du zu diesem Termin eingladen wurdest? Ich würde nach den genauen Paragraphen fragen. Vielleicht findest Du dort schon Antwort, ob die Gebühr rechtens ist, oder einfach Abzocke.

Ich würde ja denken, wenn ich sage ich habe einen Dackel und genötigt werde das durch dubiose Rassegutachten zu belegen, ich die Kosten bei Bestätigung meiner Aussage nicht tragen würde.

Und es gibt ganz viele Behörden, die mit den HUndegesetzen überfordert sind.

Und die "im allgemeinen Verkehr übliche Frist" sind meines Wissens immer 14 Tage.
Also ich habe angegeben das der Hund ein Mischling ist und zwar ist das Muttertier ein American Bulldog/ Olde Englisch Bulldog Mix und der Vater n Broholmer (wurde mir so gesagt) . Den Hund habe ich als Olde English/American Bulldog Mix angemeldet, sowie es im Kaufvertrag und dem Impfpass steht( liegt alles dem Ordnungsamt vor). Jetzt das Ergebnis von der Amtstierärtzin: Zunächste hat sie den Hund mit allen Rassen der Kategorie 1 UND 3 verglichen ( 13 Seiten!!), dann das Ergebnis. Zitat: "Nach meiner Auffassung handelt es sich bei Jackie um einen Mischling. Eine Zugehörgkeit des Hundes zu einer der in § 2(1) und (3) des HundeG gelisteten Rassen/Gruppen bzw. Kreuzungen kann unter Berücksichtigung der phänotypischen Merkmale von mir nicht mit hinreichender Sicherheit bestätigt werden."

Also bei dem Gutachten kam quasi nix raus..und wenn mich das jetzt Hunderte Euros kosten soll, naja...
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  #8 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 13:35
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 27.12.2011
Beiträge: 8
Standard AW: Gebühren Rassegutachten

Zitat:
Zitat von jackiemaus Beitrag anzeigen
Also ich habe angegeben das der Hund ein Mischling ist und zwar ist das Muttertier ein American Bulldog/ Olde Englisch Bulldog Mix und der Vater n Broholmer (wurde mir so gesagt) . Den Hund habe ich als Olde English/American Bulldog Mix angemeldet, sowie es im Kaufvertrag und dem Impfpass steht( liegt alles dem Ordnungsamt vor). Jetzt das Ergebnis von der Amtstierärtzin: Zunächste hat sie den Hund mit allen Rassen der Kategorie 1 UND 3 verglichen ( 13 Seiten!!), dann das Ergebnis. Zitat: "Nach meiner Auffassung handelt es sich bei Jackie um einen Mischling. Eine Zugehörgkeit des Hundes zu einer der in § 2(1) und (3) des HundeG gelisteten Rassen/Gruppen bzw. Kreuzungen kann unter Berücksichtigung der phänotypischen Merkmale von mir nicht mit hinreichender Sicherheit bestätigt werden."

Also bei dem Gutachten kam quasi nix raus..und wenn mich das jetzt Hunderte Euros kosten soll, naja...
bzw. kam ja nur das raus was ich sagte..ein Mischling!
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Stichworte
gebühr, ordnungsamt, rassegutachten


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