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Gutachter in Rheinland Pfalz
Hallo zusammen,
gibt es hier Leute aus Rheinland Pfalz?? Wer kennt sich mit Gutachtern dort aus?? Sind das dort Tierärzte mit Zusatzausbildung oder staatlich vereidigte Sachverständige? Kann man reine Rassegutachten machen lassen und wenn ja, wie wird das dort gehandhabt? Werden die Gutachten nur dem Auftraggeber in die Hand gegeben oder auch automatisch an die Behörden weitergeleitet (wie z. B. in Bayern bei den staatlich vereidigten Sachverständigen)?? |
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zu Bayern das stimmt so nicht, das automatisch das Gutachten an die Behörden weitergeleitet wird. Ja, viele Gutachter machen dies, zeitgleich mit dem erstellten Gutachten das Sie den HH im Orginal zusenden. Aber das ist mehr als Service des Kunden/Auftraggebers zu sehen, damit es schneller geht. Grundsätzlich hat jeder Auftraggeber eines Gutachtens bei einem staatlich bestellten Gutachter in Bayern das Recht, das Gutachten nur an sich schicken zu lassen, bzw. der Gutachter die Pflicht vorab zu fragen, ob es in Ordnung geht, eine Kopie gleich an das OA zu senden. Im Alltag natürlich sehr selten, denn wer ein Gutachten in Auftrag gibt, braucht dieses für das OA und ist froh wenn dieses schnell dort ankommt. |
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in Bayern hatte ich bisher mit drei staatlich vereidigten Gutachtern zu tun, die sich alle vorher haben unterschreiben lassen, dass das Gutachten gleich weitergeleitet wird. Ansonsten machen sie das Gutachten gar nicht. Bei den Tierärzten mit Zusatzausbildung war das nie der Fall, da hat der Auftraggeber das Gutachten bekommen und wurde nicht weitergeleitet. Vielleicht gibt es andere staatlich veredigite Bayerische Gutachter?? Obwohl die drei mir gesagt haben, dass das bei allen so gehandhabt wird.
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Hallo,
in RLP sind es in der Regel Tierärzte mit Zusatzausbildung, aber nicht ausschließlich! Meine bessere Hälfte begutachtet auf Amtsanweisung auch sogenannte verhaltensauffällige Hunde und nimmt (bei Bedarf) den Wesenstest ab. Die Ergebnisse werden dann an die auftraggebenden Stellen weitergeleitet. Bei privaten Gutachten bekommt der Auftraggeber die Auswertung, diese werden nur auf ausdrücklichen Wunsch weitergeleitet (Datenschutz). |
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Im Prinzip ist es auch Korinthenkackerei von mir. Normalerweise wird ein Gutachten erstellt, weil es beim OA gebraucht wird und kann dann auch dort hin. In all den Jahren habe ich nur 3 oder 4x erlebt, das bei (gelisteten) Hunden die vermittelt werden sollten, vorab ein Gutachten erstellt wurde welches an den TSV oder alten Halter ging - bevor der neue Halter es bei sich an Ort vorlegte. |
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Traut er sich wohl inzwischen nicht mehr, lol aus Angst um seine Nebeneinnahmen...
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Man sollte hier aber unterscheiden, um welche Form des Gutachtens es sich handelt.
Ist es vom OA angeordnet, geht natürlich auch ein Bericht dorthin, obwohl der Halter zahlen muss. Bei einem privaten Gutachten darf ohne mein Einverständniss an niemanden etwas weitergeleitet werden. |
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Es ist in Bayern ein wenig anders...Hier wird/muss das Gutachten immer vom Halter privat beauftragt werden, damit er überhaupt seinen Kat 2 gemeldet bekommt. Gutachten vom OA sind sehr selten (angeordnet und wenn nur bei Nicht gelisteten Rassen) Da kommt es eher häufiger vor das vom Amt ein Rassegutachten gefordert wird, wenn nicht ganz klar ist, wo der Hund einzuordnen ist...und selbst dazu schicken die Ämter eher den Amtsvet vor, welcher aber diesbezüglich nicht das letzte Wort hat |
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Wenn du als Auftraggeber, ein Gutachten forderst, egal ob HUnd, oder was auch immer, und dieses ohne deine Zustimmung an Dritte weitergegeben wird, so ist das juristisch gesehehn ein Verstoß gegen die bundesweit geltenden Datenschutzbestimmungen. Und wenn ein Gutachter sich weigert, Dir dieses auszustellen, weil Du dich mit der automatisierten Weitergabe nicht einverstanden erklärst, dann musst Du dich an entprechender Stelle beschweren! Der Auftraggeber hatt zu bestimmen, an wen Daten weitergeleitet werden und an wen nicht. |
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Ich glaube wir "reden"gerade aneinander vorbei. Ich bin mir sicher, um die Rechtslage ist sich Faltendackelfrauchen bewusst, genauso wie ich.
Hier ging es darum, das sich in Bayern einige/viele Gutachter versuchen darum zu drücken, das Gutachten direkt und NUR in die Hände, des Auftraggebers weiterzuleiten. Es wird der Anschein erweckt (von Gutachtern und Ämtern), das es Usus sei, das Gutachten sofort und ungelesen für den Auftraggeber, direkt an das OA zu senden. Viele Halter, die das Prozedere zum ersten Mal durchlaufen, glauben dies dann oder das es eben keine Gutachter gibt, die es korrekt händeln ... auch wenn es wie z.B.bei Hr. Breitsamer erst nach massiven Beschwerden passiert ist. Mir ist es einfach wichtig, das die gesetzl. Bestimmungen in Bayern nicht zu unseren Nachteil "aufgeweicht" werden und immer mehr HH freiwillig z.B. Führungszeugnis, Chipnr. usw. angeben - obwohl dies überhaupt nicht gesetzlich vorgesehen ist. |
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@Monty:
Unser Kater ist nach mehrmaligen Mordversuchen beleidigt, weil er den Marienkäfer in deiner Signatur nicht plattmachen kann, kaum ist er unter der Pfote, läuft er einfach weg.:kicher: |
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;D ihr rettet mir eben den Abend, hier auf Arbeit und es scheint keine Ende zu nehmen...
btw. auf der Seite der GBF kann man sich einen Bullterrier herunterladen, der hinter dem Mauszeiger herläuft...ganz bestimmt ein nettes Spielzeug für Dienerschaft und Kater |
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Hallo Monty,
ich verstehe schon, was du meinst! Aber wie doch schon gesagt, es kann nicht angehen, das ich als Auftraggeber, ein Gutachten erst in zweiter Instanz sehe und dieses vorab direkt ans OA weitergeleitet wurde. Schließlich steht mir auch das Recht zu, ein zweites Gutachten einzuholen, für den fall, das der GUtachter auf mich einen befangenen Eindruck gemacht hatt. da geht es gar nicht, das meine Daten einfach schon weitergeleitet werden. Da es bei Euch aber wohl die Regel zu sein scheint, kann man hier wohl nur etwas erreichen, wenn man da mal juristisch vorgehen würde. Ist natürlich immer so eine Gradwanderung. |
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Die 4mal wo ich das Negativzeugnis benötigte, wurde mir eine Liste vorgelegt wer laut OA fach geeignet und geprüft ist. Aus dieser Liste konnte ich mir einen aussuchen. Ich erhielt jedesmal das Negativgutachten in 2facher Ausfertigung und mit Videodukmentation. Anfangs mußte ich es noch 2 mal Kopieren für das Landratsamt aber seit Einführung der "Kamphundesteuer" muß ich es nur noch dem Landratsamt vorlegen.
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Es gibt mehr als genug gute Gutachter in Bayern. Ich muss gestehen das ich selbst auch schon (mit dem Wissen, bestanden zu haben) den Gutachter gebeten habe, eine Kopie des Gutachtens zeitgleich an das OA zu senden, damit es schneller geht und mir einen Weg spart. |
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