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wolkenspringer 11.07.2012 18:53

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Ich bestreite ja gar nicht, dass das Urteil welches du gepostet hast, korrekt ist, Fakt ist aber nun mal, dass die Stadt Köln bzw. das Land NRW, es anders handhabt. Und jetzt mal Hand aufs Herz, gehst du mit allem was deine Kommune so ungesetzliches macht und es dich nicht betrifft zum Anwalt und zerrst diese Kommune bzw. das Bundesland vor den Kadi? Ich für meinen Teil habe besseres mit meiner wenigen Zeit vor (z.B. Familie, Hund usw.)

Ich könnte dir einige Urteile des Bundeverwaltungsgerichts aufzeigen, wo der Bundesregierung per Urteil aufgezeigt wurde, dass es nicht rechtens ist, was sie so hinlegt (z.B. Solidaritätszuschlag) und das Ende vom Lied ist dann, dass die gesetzl. Gegebenheiten so angepasst werden, dass es wieder rechtens ist, was hat man also gewonnen? Wenn wir nur mal bei den Listenhunden, was für ein Ausdruck, bleiben, sieht man doch, dass diese wirklich "Gummiparagraphen" gleichkommt, die wohl jedes Bundesland anders auslegt / auslegen darf.

Erbsenzählerei habe ich dir vorgeworfen, weil du offensichtlich nicht erkennen willst, dass das Land NRW und auch die Stadt Köln an dem Zuchtverbot für Hunde gefährlicher Rassen, wie immer sie diese definieren und wie immer eine aktuelle Rechtssprechung ausfällt, festhält und das ist es doch was Angie und ich aus Köln kennen.

Wenn du den Ausdruck "Erbsenzählerei" so schwer gewichtest wie ich den Ton den CDP an den Tag gelegt hat, tut es mir leid, denn es war von mir nicht wirklich böse gemeint:keks:

Gruss,

Reinhold

BlackCloud 12.07.2012 08:11

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Ich schreibe gern nochmal:

Man bekommt nur dann eine Haltergenehmigung für einen §3-Hund, wenn man diesen aufgrund eines öffentlichen Interesses halten will, sprich Tierschutz/Tierheim. Der Kauf von Privatperson wird NICHT für eine Haltung genehmigt.

Ergo ist auch somit eine Zucht mit §3-Hunden sinnfrei, weil die Abnehmer keine Haltergenehmigung bekommen. Deswegen werden diese Welpen beschlagnahmt.

Jetzt verstanden? Kann doch nicht so schwer sein :hmm:

Peppi 12.07.2012 10:23

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Zitat:

Zitat von BlackCloud (Beitrag 329118)
Ich schreibe gern nochmal:

Man bekommt nur dann eine Haltergenehmigung für einen §3-Hund, wenn man diesen aufgrund eines öffentlichen Interesses halten will, sprich Tierschutz/Tierheim. Der Kauf von Privatperson wird NICHT für eine Haltung genehmigt.

Ergo ist auch somit eine Zucht mit §3-Hunden sinnfrei, weil die Abnehmer keine Haltergenehmigung bekommen. Deswegen werden diese Welpen beschlagnahmt.

Jetzt verstanden? Kann doch nicht so schwer sein :hmm:


Anscheinend doch! ;)

Der interessierte Leser hat ja nun den Hinweis, sich korrekt zu informieren. :lach4:

Wie Waldi 12.07.2012 12:19

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Zitat:

Zitat von BlackCloud (Beitrag 329118)
Ergo ist auch somit eine Zucht mit §3-Hunden sinnfrei, weil die Abnehmer keine Haltergenehmigung bekommen. Deswegen werden diese Welpen beschlagnahmt.

Das versteh ich einfach nicht. Ich dachte es gibt nur ein Importverbot.

Peppi 12.07.2012 12:23

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Zitat:

Zitat von Wie Waldi (Beitrag 329151)
Das versteh ich einfach nicht. Ich dachte es gibt nur ein Importverbot.

Und damit hast Du auch Recht. Diskussion allerdings zwecklos...

BlackCloud 13.07.2012 09:24

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Zitat:

Zitat von Wie Waldi (Beitrag 329151)
Das versteh ich einfach nicht. Ich dachte es gibt nur ein Importverbot.

Das ändert nichts an der Tatsache, dass man in NRW für die Haltung eines §3-Hundes ein öffentliches Interesse nachweisen muss. Und das ist kein "ich kauf mir den Welpen beim Züchter, weil die so süß sind".

Wie Waldi 13.07.2012 11:59

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Du raffst das wirklich nicht, oder?

Peppi 13.07.2012 12:01

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Zitat:

Zitat von Wie Waldi (Beitrag 329264)
Du raffst das wirklich nicht, oder?

Muss an den Geisterfahrer Witz denken... :kicher:

wolkenspringer 13.07.2012 20:31

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Hi,

anscheinend verstehen wir in NRW / Köln alle nicht was ihr meint!:lach4:
Versucht im Internet doch einfach mal einen Staff-Züchter in NRW zu finden, NUR einen einzigen. Wenn ihr einen gefunden habt, sagt mir bescheid und ich bin dann gerne bereit mich von diesem Züchter mal beraten zu lassen, was es mit der Verordnung so auf sich hat.
Ich kann keinen Züchter finden und wenn es so ist, wie Peppi schreibt, frage ich mich, warum kein Züchter o. Zuchtinteressierter gegen das aktuelle Landeshundegesetz, so wie es in NRW umgesetzt wird, klagt, denn die hätten doch ein berechtigtes Interesse daran aktuell geltendes Recht durchzusetzen.

Für meinen Teil, kenne ich es auch nur so, dass die Zucht und die Einfuhr in NRW verboten ist und wenn man einen haben möchte, dann nur aus dem Tierschutz.

Werde am Montag mal beim OA hier in Köln anrufen und nachfragen, ob es da einen Änderung gibt! ;)

Gruss,

Reinhold

Peppi 14.07.2012 08:30

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Reinold, zeig mir doch mal wo geregelt ist, dass man nicht züchten darf! Nach dem Urteil auf Bundesebene aber bitte!

Und Du musst auch nach keiner Änderung fragen. Das ist seitdem so!




In NRW find ich gerade auch keine, aber vielleicht gelten ja andere BL mit vermeindlich ähnlichen Gesetzen:

http://www.deine-tierwelt.de/kleinan...pen-a73936889/


In der Wuff stehen auch regelmäßig Wurfankündigungen.



Und könnt Ihr das mit dem Haltungsverbot bitte nochmal schreiben! ;)

BlackCloud 14.07.2012 09:36

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Großfehn liegt in Niedersachsen. Niedersachsen hat keine Rassenliste. In Niedersachsen gibt es jede Menge Staff-Züchter.

Jule69 14.07.2012 12:08

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW...MMV14-2232.pdf


S.6 bzw in der Datei S.8 :hmm:

Peppi 14.07.2012 12:45

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Zitat:

Zitat von Jule69 (Beitrag 329348)

Was meinst Du? Weil es im "Nachbarland" legal ist? Den Satz?

Jule69 15.07.2012 01:13

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Für alle die heute Langeweile und/oder Lust zu diskutieren haben, hier mal der komplette Text der Entscheidung vom 16.03.2004

http://www.bverfg.de/entscheidungen/...bvr177801.html

Peppi 15.07.2012 09:31

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Zitat:

Zitat von Jule69 (Beitrag 329385)
Für alle die heute Langeweile und/oder Lust zu diskutieren haben, hier mal der komplette Text der Entscheidung vom 16.03.2004

http://www.bverfg.de/entscheidungen/...bvr177801.html

Die Entscheidung auf Bundesebene ist ja klar, oder was möchtest Du untermauern.

Interessant wäre ja, ob das Land NRW nachgebessert hat. Ich finde allerdings dazu nichts. :35:

Jule69 15.07.2012 15:31

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 329389)
Die Entscheidung auf Bundesebene ist ja klar, oder was möchtest Du untermauern.

Interessant wäre ja, ob das Land NRW nachgebessert hat. Ich finde allerdings dazu nichts. :35:

Ich möchte gar nichts untermauern ;).
Ich bin lediglich mit meinem übermüdeten Spatzenhirn auf der Suche nach dem Passus, der das züchten der Anlage 1 Hunde in NRW wieder legalisiert.
Soll ja angeblich irgendwo in diesem Urteil verankert sein :hmm:.

Aber ich find nix und du offensichtlich auch nicht. Liegt wahrscheinlich daran das es keine Änderung diesbezüglich in NRW gibt :35:. Ich lass mich aber gerne (mit entsprechendem Gesetzestext) vom Gegenteil überzeugen.

Solange man die Aufhebung dieses Gesetzes (NRW betreffend) nicht wirklich unwiderruflich Schwarz auf Weiß hat, sollte man vielleicht im Sinne der Hunde mit dementsprechenden Äußerungen sehr vorsichtig sein.

§3 Hunde fallen in NRW mWn automatisch in die Einzelfallregelung.

Peppi 16.07.2012 10:51

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Zitat:

Zitat von Jule69 (Beitrag 329416)
Ich möchte gar nichts untermauern ;).
Ich bin lediglich mit meinem übermüdeten Spatzenhirn auf der Suche nach dem Passus, der das züchten der Anlage 1 Hunde in NRW wieder legalisiert.
Soll ja angeblich irgendwo in diesem Urteil verankert sein :hmm:.

Aber ich find nix und du offensichtlich auch nicht. Liegt wahrscheinlich daran das es keine Änderung diesbezüglich in NRW gibt :35:. Ich lass mich aber gerne (mit entsprechendem Gesetzestext) vom Gegenteil überzeugen.


Andersrum wird doch ein Schuh draus. Das LHundG ist älter, als das Urteil auf Bundesebene...

Jule69 16.07.2012 11:33

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Seh ich nicht so :35:

Die Karlsruher Verfassungsrichter haben die Gefährlichkeit verschiedener Hunderassen bestätigt - gleichzeitig kippten die Richter ein Bundesgesetz, das die Zucht bestimmter, als gefährlich geltender Rassen verboten hatte - denn die Gesetzgebungskompetenz liege bei den Ländern.


Ich lese daraus nur, das es kein bundeseinheitliches mehr Gesetz ist, sondern die Entscheidung über die Handhabung bei den einzelnen Ländern liegt.
In einigen Bundesländern gab es ja auch Änderungen, in NRW offensichtlich nicht.

Gäbe es Änderungen, stünde auch irgendwo der entsprechende Gesetzestext, ist aber anscheinend nicht so, oder hast du ihn gefunden :hmm:?

Das deckt sich dann auch mit dem Bericht der Evaluation des LHundG aus 2008.

Peppi 16.07.2012 11:57

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Zitat:

Zitat von Jule69 (Beitrag 329473)
Seh ich nicht so :35:

Die Karlsruher Verfassungsrichter haben die Gefährlichkeit verschiedener Hunderassen bestätigt - gleichzeitig kippten die Richter ein Bundesgesetz, das die Zucht bestimmter, als gefährlich geltender Rassen verboten hatte - denn die Gesetzgebungskompetenz liege bei den Ländern.


Ich lese daraus nur, das es kein bundeseinheitliches mehr Gesetz ist, sondern die Entscheidung über die Handhabung bei den einzelnen Ländern liegt.
In einigen Bundesländern gab es ja auch Änderungen, in NRW offensichtlich nicht.

Weiss ich eben nicht. Ich habe es so verstanden, dass die Länder das neu hätten verifizieren müssen und oben hab ich ja das vom WDR gepostet... so hätte ich das auch interpretiert...

Und das mit der Evaluierung kann man auch anders interpretieren, hinsichtlich der Auflagen die Haltung betreffend...

Vielleicht bringt Reinold ja Licht ins Dunkel... ;)

Jule69 16.07.2012 14:07

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 329475)
Weiss ich eben nicht. Ich habe es so verstanden, dass die Länder das neu hätten verifizieren müssen .......

Wenn es so wäre, wäre sicher auch dies irgendwo verankert.
Ist es aber nicht (ich find zumindest nichts), also vermute ich das die Gesetze die nicht geändert wurden, automatisch weiterhin Bestand haben.

Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 329475)
......und oben hab ich ja das vom WDR gepostet... so hätte ich das auch interpretiert...

Das ist aber ja lediglich eine Zusammenfassung/Interpretation von irgendwem und beruht ja angeblich auf dem Urteil vom 16.03.2004. Deshalb hab ich das komplette Urteil gepostet und da finden wir besagtes ja beide nicht :hmm:.

Die Geschichte von der jungen Frau mit der Staff Hündin und deren Welpen war übrigens seinerzeit auch Thema in der "aktuellen Stunde" im WDR.
Sie flog auf weil sie die Welpen inseriert hatte......
Mit diesem Bericht hätte das WDR dann seiner eigenen Aussage widersprochen :hmm:

Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 329475)
......Und das mit der Evaluierung kann man auch anders interpretieren, hinsichtlich der Auflagen die Haltung betreffend...

Ja das könnte man, aber in Verbindung mit dem Urteil, also wenn man das Gesamtbild sieht ........ :35:


Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 329475)
Vielleicht bringt Reinold ja Licht ins Dunkel... ;)

Ja, warten wir mal ab ;).

Peppi 16.07.2012 14:24

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Zitat:

Zitat von Jule69 (Beitrag 329491)
Die Geschichte von der jungen Frau mit der Staff Hündin und deren Welpen war übrigens seinerzeit auch Thema in der "aktuellen Stunde" im WDR.
Sie flog auf weil sie die Welpen inseriert hatte......
Mit diesem Bericht hätte das WDR dann seiner eigenen Aussage widersprochen :hmm:

Ja, aber vielleicht hatte die auch keine Haltergenehmigung... ich weiss es nicht.


Und wenn Behörden kennen manchmal die eigenen Gesetze nicht... ;)

Jule69 16.07.2012 14:38

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 329494)
Ja, aber vielleicht hatte die auch keine Haltergenehmigung... ich weiss es nicht.

Beides ;), sie hatte einen Wurf den es nicht hätte geben dürfen und sie hatte für die Hündin keine Haltergenehmigung. Da man ihr aber ihre Unwissenheit und Gutgläubigkeit abgenommen hat, hat sie nach erfüllen der Auflagen die Hündin wiederbekommen. Die Welpen wurden über den Tieschutz vermittelt ;).


Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 329494)
Und wenn Behörden kennen manchmal die eigenen Gesetze nicht... ;)

Das ist leider tatsächlich sehr häufig so, in diesem Fall war aber wohl alles gesetzeskonform.


Lass uns auf Reinold warten und das Licht das er evtl mitbringt (falls er denn jemanden mit Kompetenz ans Telefon kriegt ;)).

Peppi 16.07.2012 14:46

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Zitat:

Zitat von Jule69 (Beitrag 329385)
Für alle die heute Langeweile und/oder Lust zu diskutieren haben, hier mal der komplette Text der Entscheidung vom 16.03.2004

http://www.bverfg.de/entscheidungen/...bvr177801.html

Jetzt hab ich's.

Die Dikussion hatten wir nämlich vor Jahren schonmal! ;)

Es gibt hier wegen kein Zuchtverbot:

"Art. 72 Abs. 2 GG"

Solange nicht alle Länder eine einheitliche Regelung gefunden haben! Und das haben sie nicht! Deshalb ist der Paragraph in jedem Landesgesetz nichtig! :p

Es ist natürlich sinnfrei, in Verbindung mit den Haltungsauflagen und düfte im Laufe der Jahre auf das gleiche Ergebnis herauslaufen!

BlackCloud 16.07.2012 17:53

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Zitat:

Zitat von Jule69 (Beitrag 329495)
Beides ;), sie hatte einen Wurf den es nicht hätte geben dürfen und sie hatte für die Hündin keine Haltergenehmigung.

Stimmt nicht. Die Frau hat eine Haltergenehmigung für die Hündin. Sie soll sie ja sogar wiederkriegen :hmm:

Jule69 17.07.2012 00:18

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Zitat:

Zitat von BlackCloud (Beitrag 329508)
Stimmt nicht. Die Frau hat eine Haltergenehmigung für die Hündin. Sie soll sie ja sogar wiederkriegen :hmm:

In dem Fall den ich meine stimmt das mWn schon. Die junge Frau hat allerdings wie ich oben schon erwähnte die Haltergenehmigung im nachhinein bekommen und die Hündin längst zurück ;).

Aber trotzdem nett von dir das du mir in den Rücken fällst, obwohl ich bemüht war dir deinen zu stärken :lach4:.

Jule69 17.07.2012 00:39

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 329496)
Jetzt hab ich's.

Die Dikussion hatten wir nämlich vor Jahren schonmal! ;)

Es gibt hier wegen kein Zuchtverbot:

"Art. 72 Abs. 2 GG"

Solange nicht alle Länder eine einheitliche Regelung gefunden haben! Und das haben sie nicht! Deshalb ist der Paragraph in jedem Landesgesetz nichtig! :p

Es ist natürlich sinnfrei, in Verbindung mit den Haltungsauflagen und düfte im Laufe der Jahre auf das gleiche Ergebnis herauslaufen!


Boah, du machst mich feddich :kicher:, sooo viel zu lesen und :sorry: ich hab keinen Bock auf die nächste Nachtschicht. Irgendwann muss auch ich mal die Äugelein zumachen *gähn*.
Aber ich werde mich nicht totquatschen lassen, sondern bei Gelegenheit mal alles lesen und versuchen zu begreifen.

Irgendjemand hier muss doch Plan haben und etwas konkretes beitragen können :35:?

Auf den ersten Blick find ich den Knackpunkt in Art. 72 nicht, denn hier in diesem Fall würde es ja wenn es nach dem Bund ging vermutlich ein einheitliches Zuchtverbot geben und genau dies ist ja agbeschmettert worden :hmm:.

Vermutlich müssen wir schon dankbar sein das die Gesetzgebungskompetenz den Ländern zugesprochen wurde.

:35:
Mir wird langsam schwindelig :crazy:

REINHOLD :03:

:10:

Peppi 17.07.2012 06:12

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Das steht ganz am Anfang - brauchst Du nicht viel lesen! Punkt 3:

Die strafrechtliche Sanktionierung sehr unterschiedlicher landesrechtlicher Verbote, einen gefährlichen Hund zu züchten oder Handel mit ihm zu treiben, in § 143 Abs. 1 StGB genügt nicht den Anforderungen des Art. 72 Abs. 2 GG.

Es gibt auch ein einheitliches Zuchtverbot für die individuell gefährliche Hunde, unabhängig von der Rasse!



a) Die Regelung verstößt gegen Art. 12 Abs. 1 GG. Sie greift wie das Einfuhr- und Verbringungsverbot des § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG (vgl. dazu oben unter C I 1 b) in das Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit der Beschwerdeführer ein, welche die Zucht von Hunden der genannten Art berufsmäßig ausüben. Dieser Eingriff genügt den an eine Berufsausübungsregelung zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, weil dem Bundesgesetzgeber hierfür die Gesetzgebungskompetenz fehlt.

Das Maychen 17.07.2012 08:41

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Ähhh, wir sind hier aber schon meilenweit vom eigentlichen Thema entfernt.... Meint ihr nicht es ist jetzt genug mit Gesetzes-Halbwissen rumgeworfen worden???? Ein Ergebnis wird diese abschweifende Diskussion sowieso nicht bringen.... :peace:

Peppi 17.07.2012 10:14

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Zitat:

Zitat von Das Maychen (Beitrag 329547)
Ähhh, wir sind hier aber schon meilenweit vom eigentlichen Thema entfernt.... Meint ihr nicht es ist jetzt genug mit Gesetzes-Halbwissen rumgeworfen worden???? Ein Ergebnis wird diese abschweifende Diskussion sowieso nicht bringen.... :peace:

Geht! (find ich zumindest)


1) Vor dem Hintergrund, dass die Landeshundegsetze den Kommunen/Städten dahingehend "Handlungsspielraum" eingeräumt haben, die Gesetze teilweise noch enger zu fassen, aber auf keinen Fall zu lockern, kann man hier eventuell verstehen, dass auch Behörden teilweise weg vom Gesetz, bzw. willkürlich handeln. Ich bin mir nicht sicher, ob Köln den Leinenzwang überhaupt aufheben darf, weil es sich um eine Lockerung der Auflagen handelt.

2) Hab ich persönlich mehr Interesse an gestütztem Wissen, als an Halbwissen und bin guter Dinge, dass wir das noch geklärt bekommen.

Wenn Dich das aber in Deinen Lesegepflogenheiten einschränkt, kannst Du vielleicht einen Mod/Admin bitten, dass Thema zu teilen, z.B. In "Zuchtverbot in NRW: Ja oder Nein?!?"

:lach4:

BlackCloud 17.07.2012 14:32

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Zitat:

Zitat von Jule69 (Beitrag 329537)
Aber trotzdem nett von dir das du mir in den Rücken fällst, obwohl ich bemüht war dir deinen zu stärken :lach4:.

Bitte?!

Ich fall dir nicht in den Rücken. Das war lediglich die Info, die ich hatte diesbezüglich. Hat doch sogar die Tierheimmitarbeiterin im WDR gesagt, dass sie ne Haltergenehmigung hat ...

Wobei ich nicht einmal weiß, ob wir gerade von dem gleichen Fall reden. Denn das Muttertier ist noch im Tierheim und nicht bei der Besitzerin, da die Welpen ja nicht einmal 5 Wochen alt sind.

Davon abgesehen ist das hier sinnfrei, Peppi hat doch immer recht und wir unsere Ruhe ...

wolkenspringer 17.07.2012 14:34

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Hi,

so, habe mit dem Ordnungsamt telefoniert und "wir" können uns drehen und wenden wie wir wollen, laut Herrn Cz... des kölner OA, gibt es in NRW keine Möglichkeit, offiziell, einen Staff von einem priv. Züchter zu bekommen, da die Zucht in NRW verboten ist, weil man damit bezweckt, diese Rasse in NRW aussterben zu lassen. Der Erwerb von einem Züchter in einem anderen Bundesland ist zwar möglich, doch das Einführen dieses Hundes nach NRW ist untersagt. Habe ihm dann auch gesagt, dass diese Handlungsweise doch wohl geltender Rechtssprechung widerspricht, worauf er hinterfragte: "Welcher denn"?
Ich habe ihm dann die von Peppi aufgeführten Paragraphen zitiert und er hat mir erwidert, dass es genug Urteile gäbe, die die Vorgehensweise in NRW decken würde und erst kürzlich sei dies wieder bestätigt worden.
Allerdings bin ich doch etwas schlauer geworden, denn die Kastration dieser Hunde ist keine Pflicht, sondern eher dem Tierschutz zu verdanken, der dieses in den aller meissten Fällen selbst veranlasst, bevor ein Tier vermittelt wird.
Herr Cz... war sehr nett und hilfsbereit!


Ich gebe euch gerne die Telefonnr. per PN, damit ihr euch das selbst mal anhören könnt um dann zu entscheiden, ob ihr dagegen gerichtl. vorgehen wollt:kicher:


Gruss,

Reinhold

BlackCloud 17.07.2012 14:40

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Zitat:

Zitat von wolkenspringer (Beitrag 329569)
Allerdings bin ich doch etwas schlauer geworden, denn die Kastration dieser Hunde ist keine Pflicht, sondern eher dem Tierschutz zu verdanken, der dieses in den aller meissten Fällen selbst veranlasst, bevor ein Tier vermittelt wird.

Was ich ein paar Seiten vorher schon schrieb - wusste das bis vor Kurzem aber auch nicht ;)

Und danke dir Reinhold.

Wir sehen uns :)

Peppi 17.07.2012 15:08

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Die Freude einiger verstehe ich zwar nicht, aber das wäre ein anderes Thema... über die Motivation in Diskussionen! ;)

Zitat:

Zitat von wolkenspringer (Beitrag 329569)
Habe ihm dann auch gesagt, dass diese Handlungsweise doch wohl geltender Rechtssprechung widerspricht, worauf er hinterfragte: "Welcher denn"?
Ich habe ihm dann die von Peppi aufgeführten Paragraphen zitiert und er hat mir erwidert, dass es genug Urteile gäbe, die die Vorgehensweise in NRW decken würde und erst kürzlich sei dies wieder bestätigt worden.

Also konnte er aber kein Gesetz nennen, in dem dies geregelt ist und kann sich nur auf Fälle berufen?

Ich glaube nicht, dass das durchgeht, wenn einer seiner zitierten Fälle dagegen geklagt hätte. Siehe Hundesteuer. 1000 Leute zahlen, einer klagt und bekommt Recht. Das liegt einfach an der Mentalität der Menschen!


Die Verfassungswidrigkeit hat mit der Existenzgrundlage zu tun. Wenn ich Züchter in NRW bin, darf ich überall hin exportieren, wo keine Haltungsbeschränkungen gelten.

Da bleibe ich bei.

Klagen würde ich nicht Reinold, warum auch. Ich züchte ja nicht. :lach4:

wolkenspringer 17.07.2012 15:26

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Hi Peppi,

Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 329571)
Die Verfassungswidrigkeit hat mit der Existenzgrundlage zu tun. Wenn ich Züchter in NRW bin, darf ich überall hin exportieren, wo keine Haltungsbeschränkungen gelten.

Da bleibe ich bei.

Klagen würde ich nicht Reinold, warum auch. Ich züchte ja nicht. :lach4:

Ich denke mal, dass auch dort ein Grund zu finden ist, warum niemand klagt! Laut VDH / FCI o.Ä. Institutionen darf es in ihren Reihen, m.W. nach, ja nur Hobbyzüchter (!!!) geben und da dieses ja dann ein Hobby wäre, würde die Vorschrift ja auch nicht gegen die Freiheit der Berufswahl verstossen, worauf sich das Urteil des Bundesverfassungsgericht, unter anderem, beruft. Warum die übrigen, berufsmässigen "Vermehrer" nicht klagen, bliebe mir aber immer noch ein Rätsel? ;)

Gruss,

Reinhold

Peppi 17.07.2012 15:34

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Zitat:

Zitat von wolkenspringer (Beitrag 329573)
Ich denke mal, dass auch dort ein Grund zu finden ist, warum niemand klagt! Laut VDH / FCI o.Ä. Institutionen darf es in ihren Reihen, m.W. nach, ja nur Hobbyzüchter (!!!) geben

Ne, dass entsprechende ist beim VDH im Kleingedruckten zu lesen. Vielleicht kann WW das nochmal raussuchen! Hatten wir unlängst! Keine Lust mehr zu suchen. ;)

Und ein Pitbull Züchter in der FCI wird sicher auch schwer zu finden... ;)

wolkenspringer 17.07.2012 15:58

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Hi,

Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 329574)
Ne, dass entsprechende ist beim VDH im Kleingedruckten zu lesen. Vielleicht kann WW das nochmal raussuchen! Hatten wir unlängst! Keine Lust mehr zu suchen. ;)

Und ein Pitbull Züchter in der FCI wird sicher auch schwer zu finden... ;)

Pitbulls als Rasse, gibt es ja auch nur in den Rasselisten unsere Bundesländer ;), darum hatte ich ja "Staff", für Staffordshire Bullterrier gewählt, die gibt es wohl beim FCI.
Aber bzgl. des Kleingedruckten beim VDH machst du mich jetzt aber neugierig :lach4:, darf es dort etwa nicht NUR Hobbyzüchter geben?
Ohne daraus jetzt wieder eien Diskussion entstehen lassen zu wollen, die das Thema hier dann vollends sprengen würde:D

Gruss,

Reinhold

Peppi 17.07.2012 16:30

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Zitat:

Zitat von wolkenspringer (Beitrag 329575)
Hi,

Pitbulls als Rasse, gibt es ja auch nur in den Rasselisten unsere Bundesländer ;), darum hatte ich ja "Staff", für Staffordshire Bullterrier gewählt, die gibt es wohl beim FCI.
Aber bzgl. des Kleingedruckten beim VDH machst du mich jetzt aber neugierig :lach4:, darf es dort etwa nicht NUR Hobbyzüchter geben?
Ohne daraus jetzt wieder eien Diskussion entstehen lassen zu wollen, die das Thema hier dann vollends sprengen würde:D

Gruss,

Reinhold

Ja, die hat jemand hier auch vor kurzem gepostet. Aber ich hab ganz ehrlich gesagt keine Lust das zu suchen... hab' ich nämlich schon erfolglos versucht. ;)

Sieh doch mal das Marketing beim VDH. Es geht doch in der Formulierung "Hobbyzüchter" einzig und allein darum, sich von allen "ausserhalb des VHD Züchtenden" abzugrenzen und nebenbei alle als böse Vermehrer da stehen zu lassen - weil sie Hunde "gewerblich" züchten.

Im Endeffekt entscheidet das aber das Finanzamt, bzw. gibt's da genaue Regelungen ab wieviel Hunden man eine weiter Person einstellen muss, die Hunde versorgt, etc., etc.

Das ist leider, leider mehr Schein als Sein.

Mickey48 17.07.2012 17:11

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Das erinnert mich irgendwie an diese Versicherungswerbung von Ergo, die mit der Privatpatientenbrille.
Der Inspekteur legt sie an, setzt sich in den Stuhl und sieht eine nett lächelnde Zahnartzthelferin mit einem Instrument näherkommen, dann stürtzt die Simulation der Brille ab und aus der Dame wird dieser Professorschleifstein, der sich genüsslich kauend mit einem Mettbrot in der Hand über ihn beugt.
"Aber die Idee ist gut!"

wolkenspringer 17.07.2012 19:37

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Hi,

Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 329577)
Sieh doch mal das Marketing beim VDH. Es geht doch in der Formulierung "Hobbyzüchter" einzig und allein darum, sich von allen "ausserhalb des VHD Züchtenden" abzugrenzen und nebenbei alle als böse Vermehrer da stehen zu lassen - weil sie Hunde "gewerblich" züchten.
...
Das ist leider, leider mehr Schein als Sein.

Ach das meintest du!:kicher: Ich bin ja auch anderer Meinung und hatte daher extra die drei "!" gesetzt
Zitat:

Zitat von wolkenspringer (Beitrag 329573)
Laut VDH / FCI o.Ä. Institutionen darf es in ihren Reihen, m.W. nach, ja nur Hobbyzüchter (!!!) geben...

Gruss,

Reinhold

Jule69 18.07.2012 00:57

AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
 
Zitat:

Zitat von wolkenspringer (Beitrag 329569)
Hi,

Allerdings bin ich doch etwas schlauer geworden, denn die Kastration dieser Hunde ist keine Pflicht, sondern eher dem Tierschutz zu verdanken, der dieses in den aller meissten Fällen selbst veranlasst, bevor ein Tier vermittelt wird.
Herr Cz... war sehr nett und hilfsbereit!

Gruss,

Reinhold

Die Kastration kann zur Auflage gemacht werden, wenn z.B gegen das Zuchtverbot verstoßen wurde ;).


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