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AW: Anschaffung eines Mastiffs
Hi,
da ich Renate kenne, weiss ich, dass sie dieses Angebot ganz sicher ernst meint! ;) Neben den allgemeinen Auflagen, wie z.B. Sachkundetest (für jeden der mit dem Hund Gassi gehen möchte), Führungszeugnis für die geforderte Haltegenehmigung, Hundehaftpflicht usw., ist es auch wichtig zu erfahren, ob Ihr den Mastiff in einer Wohnung bzw. einem Haus mit Garten halten werdet und dieser Garten zu eurer alleinigen Nutzung (ganz wichtig;) ) zur Verfügung steht, denn in diesem Fall muss der Garten mit einem Zaun von mindestens 180cm Höhe eingefriedet werden, der für den Mastiff sowohl unüberwindlich als auch nicht zu unterkriechen oder der Gleichen ist. Das wird kontrolliert! Des Weiteren kann man den Hund per Ausnahmegenehmigung bis zum 6. Lebensmonat vom Leinen- und Maulkorbzwang befreien lassen. Die darüber hinaus gehende Befreiung ist abhängig davon, ob der Hund regelmässig und nachweisbar eine Hundeschule besucht. In dem Fall kann er bis zum 2. Lebensjahr befreit werden, muss danach allerdings, für eine weitere Befreiung, einen Wesenstest absolvieren und "bestehen" und zwar auch wieder mit jedem, der mit dem Hund spazieren geht. Hat die hundeführende Person lediglich den Sachkundetest und mit diesem Hund keinen erfolgreichen Wesenstest absolviert, muss der Hund angeleint und mit Maulkorb geführt werden. Ich habe aber keine Bange, dass dies mit einem Mastiff ein Problem darstellt :herz: Gruss, Reinhold, der ebenfalls in NRW wohnt, aber in einer tatsächlichen Weltstadt, ne, Renate?:lach3: |
AW: Anschaffung eines Mastiffs
Zitat:
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AW: Anschaffung eines Mastiffs
Das mag sein, von uns wären aber 180cm gefordert worden. Das "mindestens" habe ich benutzt, weil ich von einem anderen Molosserhalter, ebenfalls aus NRW, gehört habe, dass von ihm 200cm gefordert wurden.
Wahrscheinlich die "Beamtenwillkür", von der wir ja wohl alle ein Liedchen singen können! :pfeiff: |
AW: Anschaffung eines Mastiffs
Woher bekomme ich denn die gültigen Zahlen? Wäre ja Quatsch, wenn ich den Zaum jetzt setze und er dann zu niedrig wäre. Aber 2m finde ich schon echt zu hoch! Ich will ja keinen Hochsicherheitstragt!
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AW: Anschaffung eines Mastiffs
Ruf bei dem für dich zuständige Ordungsamt an, die werden dich dann schon zu dem richtigen Sachbearbeiter durchstellen und der sollte dir diese Info geben können!
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AW: Anschaffung eines Mastiffs
Zitat:
Und dann sag einer nochmal in Bayern ist das schlimm mit der Liste. Hab nen Zaun mit 1,25 metern und hmmm es hat noch niemand nachgeschaut und mir auch nicht gesagt wie hoch er sein sollte es wurde mir nur nahe gelegt ich solle doch wenn möglich einzäunen !!!! Ich mein das ich das auf jedenfall mache damit ich Ruhe habe das ist normal und auch das nicht ausgebrochen werden kann, aber naja richtig gesagt hat mir keiner was ich zu tun oder lassen habe :D |
AW: Anschaffung eines Mastiffs
Tja, Bayern ist nicht überall so schlimm, wenn ich vor wenigen Tagen lesen musste, dass München einen generellen Leinenzwang einführt und welche Diskussionen da entstehen(!!!)
Gibt es hier schon seit Jahren! Gruss nach Bayern, reinhold |
AW: Anschaffung eines Mastiffs
Und je nach Zaunhöhe, KANN Dir das Hochbauamt (?) auch einen Zaun verweigern, wenn er nicht ins Strassenbild passt...
Und wegen Hundesteuer würde ich mich bei Deiner Kommune schlau machen. Manche akzeptieren den Wesentest nicht und wirst ordentlich zur Kasse gebeten... |
AW: Anschaffung eines Mastiffs
Grad mal ne Zwischenfrage: Gilt das jetzt für den Mastiff, weil der in NRW gelistet ist (ist er?), oder für alle...Ü20/40 Hunde?
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AW: Anschaffung eines Mastiffs
Was genau?
Leinenpflicht (überall dort wo das Land zuständig ist, bzw. vorgeben darf) gilt hier für ALLE Hunde. Zaun und sonstiges nur für Listis... |
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