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AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen
Kollege von mir ist das auch passiert. Ist die Auflagen aber nur losgeworden, weil er dagegen angegangen ist.
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Laut Gesetz (NRW) kann man die Gefährlichkeit eines Hundes mit Negativgutachten von offiziell anerkanntem Gutachtern widerlegen.
In GE ist das in letzter Instanz das Vet-Amt (bzw. ein Erfüllungsgehilfe), bzw. hält sich das O-Amt an die Empfehlungen des Vet-Amtes. Man muss dazu sagen, dass die Leute beim Vet-Amt (GE) auch sehr entspannt mit der Thematik umgehen und eher über die Kollegen vom O-Amt schmunzeln... In wieweit sich da Allgemeingültigkeit ableiten lässt (insbesondere was andere Bundesländer betrifft), kann ich Dir leider auch nicht sagen/garantieren. Ich behaupte aber, dass die Ämter häufig im Alleingang die Gesetze "interpretieren" und das man im Härtefall mit einem guten Anwalt am besten beraten ist. Bei dem mir bekannten Fall, war das allerdings nicht nötig. |
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So wie ich es bisher verstanden habe, wird durch solch einen Vorfall die Gefährlichkeit zunächst unterstellt (= Nicht-Listenhund wird vorm Gesetz zum "gefährlichen Hund", incl. entsprechender Auflagen) und muss dann der Behörde, bzw. einem Sachverständigen vorgestellt werden. Das liest man doch sogar zeitweise in den Zeitungsartikeln so, dass Hunde zunächst "be-auflagt" werden, dann aber einem Test unterzogen werden. Ich würde im Zweifelsfall auch hier zu Weidemann (siehe Montys Post oben) raten. |
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Der Schwabe: na, das ist ja eine fürchterliche Geschichte. Ich sehe aber eigentlich nicht das Hemmnis, die Sache zu regeln. Unterstellt, der Amtsschimmel ist schon so weit geloppiert und das mit Rechtskraft: dann wird es wohl einen Anwalt brauchen. Aber was ich mich frage: das Vortäuschen einer (Straf)Tat ist eine Straftat. Wenn Leute bekannt sind, vor denen die Äusserung, sinngemäss: da gibts was zu holen, da klagen wir auf Schmerzensgeld, bekannt sind: Anzeige gegen die Haupt"täterin". Ohne Wenn und Aber und Benennung der Zeugen - ob die möchten oder nicht ist nachrangig und in der Regel sind Schwätzer und Tratscher nicht hartleibig genug einer Vernehmung standzuhalten. Am Ende siegt da doch die Angst - und das ist auch gut so.
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Lucy, 27.5. "Naja das sie mich angeblich kennen keine Ahnung woher das kommt und falls du damit meinst meine Hunde hätten schon was angestellt neeee haben sie nicht."
Nein Lucy, das meine ich nicht. Meine Frage lautete, ob Du Dir vorstellen kannst, woher eine solche Aussage kommt? Du hast den alten Mann gut geschildert, möglicherweise schwätzt er nur daher. Ich weiss es nicht und es sei ferne, dass ich "glaube" - "meine" - Deine Hunde "hätten schon was angestellt". Die Frage ist doch immer nur die: wo kommt so etwas her und dann muss man solchen Leuten kurz und nachhaltig auf das Maul hauen. Im übertragenen Sinn! Die direkte Konfrontation ist mühsam, und ja, es stellt sich ein gewisser Widerwille sehr schnell ein, nur: es geht ja darum, dass Du inskünftig nicht Spiessruten läufst. Lass' Dich da nicht einschüchtern, sonder gehe höflich und proaktiv mit dem Gerücht um. Nicht mit den etwaigen Sorgen, was diese Herrschaften nun anrichten könnten. Wenn es zum Schwur kommt, gfs. - auch mit RA - richtig Aufwand verursacht, sind diese "Berichter" und "Wisser" sehr rasch von Bord. Ein sehr schönes Beispiel sind ja bspw. diese Menschen, die sich masslos erregen, wenn einmal jemand in der UBahn geschlagen wird, bis sprichwörtlich das Hirn aus der Nase läuft und - man eben wegschaut. Sei nur getrost. |
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Noch ein Nachsatz an Der Schwabe: die Angelegenheit ist keine Kleinigkeit, vor allem für das inskünftige Leben des Hundes. Vor vielen, vielen Jahren hatte ich eine ähnliche Begebenheit, allerdings ging es um Pferde. Ich habe mich hingesetzt und nachgedacht, was mich der Spass kosten könnte und habe dann eine Belohnung für Hinweise ausgesetzt. Das funktionierte so formidabel, wie Du es Dir gfs. nicht vorstellen kannst.
Als Zweites: der Hausarzt, auch jener ist ein Zeuge: wenn Verletzungen "drei Tage später" sind, als das freundliche Zusammentreffen zwischen Deinem Freund-Hund, und der Person, so ist das nachweisbar. Also nur Mut. Man muss nicht jedem Müll antworten, aber mancher Müll verdient die vollständige Abfuhr. |
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In der Kategorie 1 (§1 Abs. 1 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit) sind die Rassen aufgeführt, denen die Kampfhundeeigenschaften Aggressivität und Gefährlichkeit unwiderlegbar unterstellt werden. Die Kategorie 2 (§1 Abs. 2 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit) enthält die Rassen, denen diese Eigenschaften widerlegbar unterstellt werden. Das bedeutet, dem Halter ist die Möglichkeit eröffnet, der Gemeinde mittels eines Gutachtens von einem Sachverständigen glaubhaft zu machen, dass sein Hund die unterstellten Eigenschaften nicht besitzt. Er erhält dann ein sogenanntes Negativzeugnis, welches von der Erlaubnispflicht zum Halten und vom Zuchtverbot befreit. Das Negativzeugnis kann allerdings mit Auflagen verbunden werden. Im § 1 Absatz 3 der Verordnung ist festgelegt, dass ein Hund einer nicht gelisteten Rasse) auch aufgrund seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit zum Kampfhund werden kann. Er muss also bewusst und gezielt "scharf gemacht" worden sein – Hunde die im Hundesport (Schutzdienst) gearbeitet werden oder die sich aus sonstigen Gründen (Deprivationsdefekte, physiologische Erkrankungen usw.) aggressiv zeigen, sind hier nicht erfasst. Um dies zu widerlegen kann auch ein nicht gelisteter Hund in Bayern einen Wesenstest machen. Dabei sollte aber immer bedacht werden bzw. beachtet werden, dass wenn das Ordnungsamt einen Bescheid erlässt, dass z.B. der DSH des Nachbarn gefährlich ist...dagegen nur innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden kann! |
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Ich glaub der Tip, mit dem v. g. Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen und mal die weitere Vorgehensweise abzustimmen ist erst einmal das Beste. Nicht das die Herren "Jägerschaft/Polizei" meinen, Du und Deine Hunde wären für sie jetzt Freiwild, das nach allen Regeln der Kunst bei jeder sich bietenden Gelegenheit schikaniert werden kann. |
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So, neues "Update"
Die ganze Sache läuft nun schon eine Weile. Am Dienstag ist die Verhandlung. Hab gestern mit meinem Kumpel geredet. Der Gutachter kommt extra aus München angereist um an dem Prozess teilzunehmen. Das Problem ist, und dieser Ansicht ist der Gutachter auch, dass laut Gesetz in Baden Württemberg ein Hund sobald er an einem Mensch hochspringt als Gefährlich angesehen wird, auch wenn das offensichtlich im Spiel ist, und dies als Beissvorfall gewertet wird. Seiner Meinung nach sind deshalb die Gesetze in BW die dümmsten die es gibt. Klar sind in anderen BL die Listen voller als bei uns, aber da kann man die "Gefährlickeit" der Listenhunde mit einem Test Wiederlegen. In BW aber, ist der Hund, egal welche Rasse, sobald als er gefährlich eingestuft wurde nicht oder nur sehr sehr schwer davon loszubringen. Anscheinend sind jetzt vor der Verhandlung Fotos von den "Verletzungen" aufgetaucht. Diese hat mein Kumpel nun auch dem Gutachter vorgelegt der wirklich nur gelacht hat. Wenn überhaupt dann ist darauf nur ein blauer Fleck zu sehen, von Biss- und Risswunden keine Spur. Und ob der blaue Fleck vom Hund ist oder nicht, wie will man das beurteilen können? Unterm Strich lässt sich gegen die Schmerzensgeld-Klage sicherlich angehen, was mit dem Hund passiert ist aber völlig unklar. Fraglich ist auch immer noch, ob das Gutachten in BW anerkannt wird..... Ich werde euch nach dem Prozess auf dem laufenden halten |
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(3) Im Einzelfall gefährliche Hunde sind 1. Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt worden sind, 2. Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden ist, 3. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah, 4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben, Vielleicht wäre ein Beistand sinnvoll, der sich auch mit den Gesetzen des Bundeslandes auskennt... ;) |
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Hat er ja in Form seines Anwalts.
"4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben," Beweiss vor Gericht das Gegenteil wennd er Kläger Aggressivität unterstellt. Da ist Aussage gegen Aussage, und ich glaub nicht dass dann für den Hund geurteilt wird, vor allem dan nicht wenn es um "solche" Rassen geht... Aber das sind alles Spekulationen, warten wir ab bis nach der "Rechtsprechung" |
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Ehrlich gesagt einfach schwer vorstellbar! Dann könnte ich ja jeden Hundehalter ankacken... :(
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Dann kommt doch ein Gutachter zum Einsatz, wenn dem Hund Aggressivität unterstellt wird...der räumt entweder den Verdacht aus oder bestätigt ihn...Aussage gegen Aussage ist da nicht...allerdings muß man diesen Gutachter als betroffener HH schon selber kontaktieren, das Gericht macht das nicht.
Edit sagt: nicht alles gelesen, sorry! Der Gutachter kommt ja...allerdings kann ich mir genauso wenig wie Peppi denken, das sein Gutachten nicht relevant ist...Daumen sind gedrückt! Notfalls in Revision gehen (sofern möglich) |
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"4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben"
Um das dreht sich doch das ganze. Beweiss vor Gericht das Gegenteil. Jemand spielt auf der Wiese mit nem Hund, der hüpft natürlich im Spiel mal hoch, und später heisst es er hätte es aus Aggression gemacht, keine Zeugen. Aussage gegen Aussage, da glaub ich kaum das (vor allem bei "solchen" Rassen) der Hund Recht bekommt. Das ist doch das Problem. Natürlich hat er einen fundierten Anwalt an seiner Seite, aber beweiss mal vor Gericht, dass dein Hund aus Spiel und Freude hochgesprungen ist, vor allem dann wenn es ein Rottweiler ist, und zum Spiel aufgefordert wurde. |
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Genau darum geht's doch. Hieraus folgt eine Begutachtung des Hundes... alles andere macht doch keinen Sinn... |
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Anschwärzen kannst jeden wenn keine Zeugen dabei sind, und dann bist auf jeden Fall in der Beweispflicht. Dir wird die Gefährlichkeit unterstellt und jetzt Beweis das Gegenteil. War bei dem schon mal der Fall. Hundestaffel klingelte an der Haustür bei ihm, es läge eine Beschwerde vor und sie müssen der Sache nachgehen. Auf Nachfragen von wem, warum und wieso gab es keine Aussagen. Hat dan mit seinem Hund auf der Wiese wo er immer laufen geht (ganz toll) mit der Hundestaffel den Test (der hammerhart war ) ablegen müssen. Alles gut, alles super. Und jetz geht das Theater wieder los. Klar kannst jeden anschwärzen. Wenn auch unterm Strich nicht immer "bleibende Schäden" hast, hast bestimmt jede Menge Ärger am Hals. |
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Aussage des RA und Aussage des Gutachters. Aber warten wir ab was rauskommt, alles andere sind Spekulationen. |
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@Der Schwabe
ich hoffe mal innständig, dass der Gutachter aus Mü nicht Hr. B. ist... |
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Oh oh je, warum????
Also ich mein schon... |
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@Lucy: Oh, nein... das ist ja heftig! :(
Hätte mir übrigens auch passieren können bzw. ist mir so was Ähnliches mit der unangeleinten Vega passiert, die sich direkt unterhalb einer Landstraße ein Nutria gepackt hatte. Das Tier war nicht tot, sondern "nur" gelähmt (wahrscheinlich angefahren worden) und musste erlöst werden. Revierförster nicht erreicht, Polizei verwies auf TH oder Feuerwehr. Schließlich ist dann die Feuerwehr ausgerückt und hat uns geholfen. Glück im Unglück: die waren total nett, haben uns sofort geglaubt (keine äußeren Verletzungen des Tieres) und wollten nicht mal unsere Personalien haben. Ich wünschte, du wärst an ähnlich vernünftige Jäger und Polizisten geraten. *seufz* Hast du denn von Amts wegen zwischenzeitlich irgendwas gehört? Hast du dich mit dem Anwalt in Verbindung gesetzt? Du hast nicht zufälligerweise ein Bild von dem Kitz gemacht, oder? Quasi als Beweis, dass es nicht gerissen wurde.... Grüßlies, Grazi |
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Ich fasse es immer nicht, wenn sich immer wieder der ein oder andere findet der diesen vom Dienst zuspektierten Expolizisten....:( |
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Was hat der denn angestellt? Gerne auch als PN |
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sorry, Tippfehler bzw. Wurstfinger..
suspendiert war gemeint erst suspendiert, es folgten Ermittlungen und dann die Entlassung aus den Polizeidienst. Inzwischen ist Breitsamer im Pensionsalter |
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Danke dir :ok: Na dann muß ja einiges vorgefallen sein :hmm:
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Hiermal z.B. eine Aktion von Ihn: http://forum.ksgemeinde.de/archive/i...p/t-16835.html
ansonsten einfach mal googeln (z.B.) Maulkorbzwang + Breitsamer |
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Oh Mann...und das war 2001 in der heißen Phase... :hmm:
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Nur klüger sind solche leute wol Auch 2013 Nicht.
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also bis jetzt habe ich noch von niemanden was gehört! Habe ab Donnerstag 1 1/2 wochen Zeit und das werde ich auch mal den Anwalt kontaktieren. Habe bilder vom Kitz und von dem Ort gemacht an dem es gelegen hat. Hatte ja kurzfristig schon überlegt die Bilder hier mal einzustellen aber ich glaub von euch will niemand ein totes Kitz sehen! Wobei es nicht schlimm aussieht. Ich hoffe das das einfach alles vergessen wird. LG |
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Update.
Gestern war der Prozess. Mann mann mann, Deutsche Rechtsprechung. Also die Klägerin kam mit drei Zeugen, alle drei verschiedene total konfuse Aussagen. Die "schweren Beißwunden" wurden einwandfrei wiederlegt. DIe Zeugin ist wohl in psychologischer Behandlung!!! Traut sich nicht mehr aus dem Haus!!! Hat jetzt Angst vor allen Hunden (hat selber aber auch einen), sitzt aber 2 Stunden im Prozess meinem Kumpel gegenüber und grinst ihn an. Also der ganze Prozess eine Farce. Letztendlich muss er Zahlen. Warum? Weil in BW, sobald ein Hund an einem Menschen hochspringt dies als Beissvorfall gewertet wird-Punkt!!! Egal aus welchem Grund, hier war es Spiel, auch klar bewiesen. Also, wenn ihr in BW lebt, und jemand in die Pfanne hauen wollt, spielt mit dem Hund, lasst ihn an euch hochspringen und verklagt ihn. So einfach ist das. Mein Kumpel hat den Gutachter wirkklich gelobt, hat sich eine Stunde lang vor dem Richter den Ar.... aufgerissen. Wurde aber auf jedes Argument sofort mit dummen Fragen niedergemacht. (O-Ton des Richters "sollen jetzt alle Menschen Tierpsychiologie studieren?")... also er hatte keine Chance sein Gutachten vernünftig darzustellen. Was da abging kann man getrost als Sauerei bezeichnen. |
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Presse?
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Und solange Du keine schriftliche Aufforderung von Amtes wegen hast, irgendetwas nachzuweisen, würde ich diesen Punkt auch schön aussitzen(Anwalt aber trotzdem einschalten und beraten lassen). Und auf das Geschwätz der beiden, von wegen Du und deine HUnde, bla,bla,bla... hatte selbst vor vielen Jahren auch so ein Erlebniss. Wir hatten damals noch einen Rottweiler. Irgendwann kam mal ein Schreiben von unserer Gemeinde, mit der Androhung einer Anzeige, etc. Es wurde behauptet, das unser HUnd Nachts durch das Dorf streifen würde und Hühner, Hasen, etc, reißen würde, sowie hier und da auch Leute bedroht hätte. Die Anzeige kam direkt von unserem Bürgermeister, der unseren HUnd kannte, wußte, ist groß und schwarz, passt schon:( Ist aber nix passiert, da sich einige Zeit später der böse Hund gefunden hatte, war ein Riesenschnauzer von nem Aussiedlerhof! Aber, wie gesagt schwarzer großer Hund, konnte nur unserer sein, war halt am einfachsten. Und zu dem Rehkitz, so schnell stirbt kein Kitz an Herzschlag, kann genausogut nem Radler reingelaufen sein oder was auch immer. Alles andere hat vielleicht gerade dummerweise zufällig gepasst. Also, Kopf hoch, wird schon werden:lach3: |
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Ne ne die haben das Rehkitz liegen lassen, denke die haben gedacht das kann man schlecht essen lassen wir es liegen.
Ich mache auch nix mehr bevor ich nicht nen schrieb bekomme! Morgen ist erst mal die OP von Diego, da sind erst mal meine Gedanken und dann mal guggen |
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War da, und wird schon dementsprechend berichten. Haben das damals als der "Vorfall" war schon verrissen, ist doch top für die Schreiber, Rottweiler beißt Jugendliche. Was besseres kann denen doch nicht passieren... |
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peppi meinte ihr sollt an die Presse gehe und die sollen sich für euch stark machen
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