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bx-junkie 29.05.2013 12:41

AW: Todesstrafe für unvermittelbare Tiere
 
:kicher: wo du Recht hast...

Jule69 29.05.2013 12:46

AW: Todesstrafe für unvermittelbare Tiere
 
Zitat:

Zitat von bx-junkie (Beitrag 355840)
Na wat denn nu? Ermessensfrage? Also je nachdem an welchen SB du gerätst und der gute oder schlechte Laune hat oder wie? :boese1:

In bestimmten Fällen sieht die Hundesteuersatzung Steuerbefreiungen und -ermäßigungen vor, dies gilt jedoch nicht für das Halten gefährlicher Hunde und Hunde bestimmter Rassen. Die Anträge sind schriftlich zu stellen.

:kicher:
Ne, der Teil bezieht sich auf Menschen die sich in z.B einem finanziellen Engpass befinden, Arbeitslosigkeit etc. und eben die Befreiung/Ermäßigung für z.B. Wachhunde.

Sari 29.05.2013 17:01

AW: Todesstrafe für unvermittelbare Tiere
 
Es wird in einigen Gemeinden in Sachsen-Anhalt über die Erhöhung der Hundesteuer nachgedacht, im Gespräch sind für sogenannte Listenhunde (Kampfhunde) die Steuer auf 1200 € :schreck: zu erhöhen.
Die Stadtkassen sind leer und nun soll gespart und erhöht werden.:traurig:


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