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AW: Aktuelle Hundeverordnung Hessen
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Es handelt sich dabei um eine Verordnung, d.h. der hess. Innenminister kann sie ohne Landtagsentscheid verabscheuen.;) Die hessische HundeVO (samt Listungen) ist "gerichtsfest", sie wurde vom hess. Verwaltungsgerichtshof '04 als rechtmässig erklärt, es kann also nicht dagegen geklagt werden bzw. das ist sinnlos. Allerdings MUSS sie regelmässig (nach "neuesten Erkenntnissen") überprüft werden, in Hessen "Wesenstestdurchfallrate" PLUS Vorfälle. Deshalb wurden nach der letzten Überprüfung die Rassen Mastiff, NEO und später Fila von der Liste gestrichen, der Rottweiler hinzugefügt. Wann die nächste Überprüfung anfällt weiß ich nicht genau, die letzte orientierte sich meines Wissens am Zeitraum 2000-2006. MANCHE Städte und Kommunen senken tatsächlich die Hundesteuer bei Vorlage der bestandenen Wesensüberprüfungen...nicht alle...soweit ich weiß besteht da aber Handlungsspielraum - ich glaube Monty weiß da sicher mehr. Kategorie 1 und 2 gibt es in Hessen nicht, gelistet sind "gefährliche" Hunde aller Rassen...also die, die auffällig geworden sind - und Rassen (und "Gruppen" und deren Kreuzungen), bei denen eine Gefährlichkeit vermutet wird. |
AW: Aktuelle Hundeverordnung Hessen
PS: In Hessen gibt es auch kein grundsätzliches Zuchtverbot für gelistete Rassen - nach positivem Wesenstest sind Vermehrung/Abgabe/Erwerb/Handel mWn nicht rechtswidrig.
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AW: Aktuelle Hundeverordnung Hessen
Um die Hundesteuer für listenhunde zu senken muss der Hund die BH (begleithundeprüfung) bestehen. Ein bestandener wesenstest reicht nicht aus...
Und das Regierungspräsidum Darmstadt stellt bestimmt keine ausgelaufene Verordnung online.. Der Rottweiler ist schon seit 2009 drauf. HH die ihren Rottweiler vor 2009 erworben haben, zahlen 250€ mit oder ohne BH |
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"In § 1 Abs. 1 der Verordnung sind Hunde aufgeführt, bei denen stets von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit auszugehen ist. Für diese Hunde gilt das Zuchtverbot ausnahmslos." https://www.polizei.bayern.de/news/r...dex.html/11312 Zitat:
Rottweiler, die vor dem 31.12.2008 bereits gehalten wurden, zahlen in Hessen nicht grundsätzlich 250 Euro, sondern die "normale" Hundesteuer, die die jeweilige Stadt oder Gemeinde in ihrer Hundesteuersatzung festgelegt hat. |
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Hab irgendwie im Kopf, dass das auf Bundesebene zurückgezogen wurde, weil man als Züchter wirtschaftlich benachteiligt wäre. Der Markt für die Welpen wäre ja eh nur das Ausland gewesen. Aber das Importverbot hat ja zu den gleichen Ergebnissen geführt... Wie gesagt irgendwie so im Hinterkopf... |
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@Peppi: Wieso wäre der Markt für Welpen nur im Ausland? Ich kann mir doch in Hessen von einem hessischen Züchter einen zB. Rottweiler oder AmStaff kaufen und halten, muss halt nur evt. mehr Steuern zahlen und den Wesenstest etc. machen... In zB. Bayern ist das ja anders...Kat 1 keine Zucht... |
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Ich kenne nicht alle Ländergesetze. Hatte unterstellt, die 4 Kandidaten der Liste 1, hätte man sich kurz nach Volcan2K in keinem Bundesland mehr anschaffen dürfen (außer man kann einen bestimmten Grund nachweisen, oder Tierschutz. So ist es in NRW und EINIGEN anderen Bundesländern. :sorry: Es war erst auf bundesebene verboten, dann zurückgezogen, dann teilweise von den Ländern verboten. |
AW: Aktuelle Hundeverordnung Hessen
Ach so, okay. Dann hab ich dich falsch verstanden...
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