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Guayota 19.03.2014 00:09

AW: Aktuelle Hundeverordnung Hessen
 
Zitat:

Zitat von Mickey48 (Beitrag 372294)
Nur ist die, von der du sprichst, bereits Silvester 2013 abgelaufen und anscheinend nicht erneuert worden. ;)

Aber natürlich - meines Wissens bis Ende 2021.

Es handelt sich dabei um eine Verordnung, d.h. der hess. Innenminister kann sie ohne Landtagsentscheid verabscheuen.;)

Die hessische HundeVO (samt Listungen) ist "gerichtsfest", sie wurde vom hess. Verwaltungsgerichtshof '04 als rechtmässig erklärt, es kann also nicht dagegen geklagt werden bzw. das ist sinnlos.
Allerdings MUSS sie regelmässig (nach "neuesten Erkenntnissen") überprüft werden, in Hessen "Wesenstestdurchfallrate" PLUS Vorfälle.
Deshalb wurden nach der letzten Überprüfung die Rassen Mastiff, NEO und später Fila von der Liste gestrichen, der Rottweiler hinzugefügt.

Wann die nächste Überprüfung anfällt weiß ich nicht genau, die letzte orientierte sich meines Wissens am Zeitraum 2000-2006.

MANCHE Städte und Kommunen senken tatsächlich die Hundesteuer bei Vorlage der bestandenen Wesensüberprüfungen...nicht alle...soweit ich weiß besteht da aber Handlungsspielraum - ich glaube Monty weiß da sicher mehr.

Kategorie 1 und 2 gibt es in Hessen nicht, gelistet sind "gefährliche" Hunde aller Rassen...also die, die auffällig geworden sind - und Rassen (und "Gruppen" und deren Kreuzungen), bei denen eine Gefährlichkeit vermutet wird.

Guayota 19.03.2014 00:18

AW: Aktuelle Hundeverordnung Hessen
 
PS: In Hessen gibt es auch kein grundsätzliches Zuchtverbot für gelistete Rassen - nach positivem Wesenstest sind Vermehrung/Abgabe/Erwerb/Handel mWn nicht rechtswidrig.

Odin83 19.03.2014 00:20

AW: Aktuelle Hundeverordnung Hessen
 
Um die Hundesteuer für listenhunde zu senken muss der Hund die BH (begleithundeprüfung) bestehen. Ein bestandener wesenstest reicht nicht aus...

Und das Regierungspräsidum Darmstadt stellt bestimmt keine ausgelaufene Verordnung online..

Der Rottweiler ist schon seit 2009 drauf. HH die ihren Rottweiler vor 2009 erworben haben, zahlen 250€ mit oder ohne BH

Peppi 19.03.2014 08:13

AW: Aktuelle Hundeverordnung Hessen
 
Zitat:

Zitat von Guayota (Beitrag 372302)
PS: In Hessen gibt es auch kein grundsätzliches Zuchtverbot für gelistete Rassen - nach positivem Wesenstest sind Vermehrung/Abgabe/Erwerb/Handel mWn nicht rechtswidrig.

Ich glaub Zuchtverbot gibt's nirgendwo, bzw. gabs und wurde zurückgenommen. Importverbot blieb.

Guayota 19.03.2014 15:19

AW: Aktuelle Hundeverordnung Hessen
 
Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 372315)
Ich glaub Zuchtverbot gibt's nirgendwo, bzw. gabs und wurde zurückgenommen. Importverbot blieb.

Glaub in Bayern für Kat 1 zB. grundsätzlich, oder?

"In § 1 Abs. 1 der Verordnung sind Hunde aufgeführt, bei denen stets von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit auszugehen ist. Für diese Hunde gilt das Zuchtverbot ausnahmslos."

https://www.polizei.bayern.de/news/r...dex.html/11312

Zitat:

Zitat von Odin83 (Beitrag 372303)
Um die Hundesteuer für listenhunde zu senken muss der Hund die BH (begleithundeprüfung) bestehen. Ein bestandener wesenstest reicht nicht aus...
(...)
Der Rottweiler ist schon seit 2009 drauf. HH die ihren Rottweiler vor 2009 erworben haben, zahlen 250€ mit oder ohne BH

...oder in manchen Bereichen den Teamtest, oder eine Rettungshundeprüfung, oder die Schutzhundeprüfung (die zugegebenermassen die BH beinhaltet). Ja stimmt, Wesensüberprüfung etc. sind Teil der Erteilung der Erlaubnis. Ich hab allerdings schon gehört...aber das ist nur Hörensagen darum laß ich es weg...

Rottweiler, die vor dem 31.12.2008 bereits gehalten wurden, zahlen in Hessen nicht grundsätzlich 250 Euro, sondern die "normale" Hundesteuer, die die jeweilige Stadt oder Gemeinde in ihrer Hundesteuersatzung festgelegt hat.

Peppi 19.03.2014 15:25

AW: Aktuelle Hundeverordnung Hessen
 
Zitat:

Zitat von Guayota (Beitrag 372347)
Glaub in Bayern für Kat 1 zB. grundsätzlich, oder?

Ich WEISS es nicht, bzw. keine Lust zu googeln.
Hab irgendwie im Kopf, dass das auf Bundesebene zurückgezogen wurde, weil man als Züchter wirtschaftlich benachteiligt wäre. Der Markt für die Welpen wäre ja eh nur das Ausland gewesen.

Aber das Importverbot hat ja zu den gleichen Ergebnissen geführt...

Wie gesagt irgendwie so im Hinterkopf...

Peppi 19.03.2014 15:34

AW: Aktuelle Hundeverordnung Hessen
 
Fast richtig... :crazy:

http://www.sueddeutsche.de/politik/k...-nein-1.433845

;)

Guayota 19.03.2014 15:42

AW: Aktuelle Hundeverordnung Hessen
 
Zitat:

Zitat von Guayota (Beitrag 372347)
Rottweiler, die vor dem 31.12.2008 bereits gehalten wurden, zahlen in Hessen nicht grundsätzlich 250 Euro, sondern die "normale" Hundesteuer, die die jeweilige Stadt oder Gemeinde in ihrer Hundesteuersatzung festgelegt hat.

Ergänzung: Zumindest ist das mWn in den meisten Städten und Gemeinden so.

@Peppi: Wieso wäre der Markt für Welpen nur im Ausland? Ich kann mir doch in Hessen von einem hessischen Züchter einen zB. Rottweiler oder AmStaff kaufen und halten, muss halt nur evt. mehr Steuern zahlen und den Wesenstest etc. machen...

In zB. Bayern ist das ja anders...Kat 1 keine Zucht...

Peppi 19.03.2014 15:46

AW: Aktuelle Hundeverordnung Hessen
 
Zitat:

Zitat von Guayota (Beitrag 372350)
@Peppi: Wieso wäre der Markt für Welpen nur im Ausland? Ich kann mir doch in Hessen von einem hessischen Züchter einen zB. Rottweiler oder AmStaff kaufen und halten, muss halt nur evt. mehr Steuern zahlen und den Wesenstest etc. machen...

:sorry: ich hab mich doch schon selber korrigiert.

Ich kenne nicht alle Ländergesetze.

Hatte unterstellt, die 4 Kandidaten der Liste 1, hätte man sich kurz nach Volcan2K in keinem Bundesland mehr anschaffen dürfen (außer man kann einen bestimmten Grund nachweisen, oder Tierschutz. So ist es in NRW und EINIGEN anderen Bundesländern.

:sorry:

Es war erst auf bundesebene verboten, dann zurückgezogen, dann teilweise von den Ländern verboten.

Guayota 19.03.2014 15:50

AW: Aktuelle Hundeverordnung Hessen
 
Ach so, okay. Dann hab ich dich falsch verstanden...


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