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AW: Wegerecht?
Ich meine mich zu erinnern das du in Niedersachsen lebst...hier gilt:
http://www.recht-niedersachsen.de/79100/nwaldlg.htm ich habe es nur überflogen, aber relevant müsste der sechste Teil sein: § 23 Recht zum Betreten (1) 1Jeder Mensch darf die freie Landschaft (§2 Abs.1) betreten und sich dort erholen. 2Dieses Recht findet seine Grenze in einer für die Grundbesitzenden unzumutbaren Nutzung, insbesondere durch öffentliche Veranstaltungen oder eine gewerbsmäßige Nutzung. (2) Nicht betreten werden dürfen Waldkulturen, Walddickungen, Waldbaumschulen sowie Flächen, auf denen Holz eingeschlagen wird, Acker in der Zeit vom Beginn ihrer Bestellung bis zum Ende der Ernte und Wiesen während der Aufwuchszeit und Weiden während der Aufwuchs- oder Weidezeit. (3) Betreten im Sinne dieses Gesetzes ist das Begehen, das Fahren in den Fällen des §25 Abs.1 und das Reiten. |
AW: Wegerecht?
Juhu!
Unsere Dorfpolizei gibt mir grünes Licht! Ich darf dort spazieren gehen, wo keine Zäune und Schilder vorhanden sind und im Wald sowieso! Ich soll mich nur davor hüten, die Hunde abzuleinen und jagen zu lassen... |
AW: Wegerecht?
Meines Wissens gilt im Wald auch keine Leinenpflicht, sondern man muss die Hunde "unter Kontrolle" haben. Bzw. sind davon die Wege nicht betroffen...
Zumindest NRW... |
AW: Wegerecht?
Jagen sollten die Hunde in keinen Bundesland und für Bayern gibt es noch nicht einmal Brut und Setzzeit...
Hundeparadies Wald |
AW: Wegerecht?
Hab ich vom Jagen gesprochen?
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AW: Wegerecht?
Nicht explizit
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AW: Wegerecht?
Auch nicht implizit! :stupid:
Das Hunde nicht jagen sollen, versteht sich - zumindest für mich - von selbst. Nennt sich Verantwortungsbewusstein bis Rücksichtnahme. |
AW: Wegerecht?
menno lass mich doch erst meinen liter Kaffee reinschütten, ich bin doch noch nicht richtig wach und klar solln se nicht jagen
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AW: Wegerecht?
Das mit der Leinenpflicht war nur warnend gemeint, weil der Grundbesitzer im Verdacht steht, scharf auf Hunde im Revier zu sein....
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AW: Wegerecht?
Ich halte es hier ähnlich, wer gut gehorcht darf frei laufen, wer nicht kommt an die (Schlepp) leine. Es ist auch für mich beruhigender wenn der Hund bei mir bleibt und ich mag nicht wenn er Hasen usw. jagen würde, sich in Aas oder Kot wälzt usw.
Mir fällt gerade auf; im Wald gab es noch nie Probleme, eher das Gegenteil die Hunde schon öfter von Förster und Jäger, gelobt wie brav diese sind. Ich denke mal, du wirst auch nur in Ruhe spazieren gehen wollen und sicher Rücksicht nehmen. Gut ist es trotzdem das du deine Rechte kennst. |
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