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Alt 23.09.2014, 10:01
Benutzerbild von Monty
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Urlaub in Bayern mit Listenhund

Nichts!

In Bayern gelten alle Bestimmungen nur für die hier Lebenden

Es ist sehr unwahrscheinlich, das dich jemand anspricht oder du kontrolliert werden wirst. Wenn doch nehme einfach immer deinen Personalausweis mit, der belegt, das du nicht in Bayern wohnst.

Dein Hund wäre "nur" Kat. 2, d.h. widerlegbarer Kampfhund und ist nach Überprüfung ein normaler Hund und auch wie dieser zu führen.

Es gibt in Bayern jedoch einige Städte oder Gemeinden in in bestimmten Zonen (Fußgängerzone, Spielplatz, Bahnhof) für ALLE Hunde über einer bestimmten Rückenhöhe (meist 50 cm) Leinenzwang herrscht - an welchen sich aber meist nicht gehalten wird
__________________
L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
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