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  #1 (permalink)  
Alt 27.01.2015, 10:13
Baron / Baronin
 
Registriert seit: 13.06.2011
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Standard Was kommt ggf. auf mich zu?

Hallo zusammen,

lange ists her das ich öfter hier war
Nachdem unser Pflegemädchen über den Regenbogen ist, wollten wir von Hunden erstmal nichts mehr wissen

ABER das ist verarbeitet und mittlerweile sind wir umgezogen, wohnen nun im Wald, zumindest fast, neben einem Pferdehof in einer Whg. in der ein Hund gerne einen dauerhaften Platz bei uns haben soll.
Meine Frau als auch ich wollen aber alle eventualitäten ausschliessen, nur für den Fall das wir was vergessen haben, schreibe ich diesen Thread. Denn wenn wir an das Thema gehen und da so ein wedelndes Monster auf mich zukommt, schaltet mein Hirn aus daher muss ich das abgeklärt wissen bevor ich Kontakt zu dem jeweiligen Tierheim aufnehme.


Wir beide, mögen die massiveren Hunde lieber, damit will ich keine andere Rasse schlecht machen, ich liebe jeden Hund, sondern das ist ein subjektives Gefühl dass so ein Hund besser zu uns passt.
Wir wollen unbedingt eine Notnase und bewusst kein Welpen. Zudem sind uns Hündinnen sympatischer, weil oft einfach charmanter.
Meine Grosseltern, bei denen ich aufwuchs hatten immer Schäferhunde und der verstorbene Vater meiner Frau bildete früher Schäferhunde aus (unsere Familien kennen sich daher schon ewig). Wie schon geschildert hatten wir 2 Jahre lang, immerwieder ein Bullmastiff-Mädchen zur Pflege. Also komplette Neulinge sind wir nicht.

Nun haben wir aktuell 2 Damen im Auge.
Die eine ist ein 6 jähriges Amstaff-Mädchen, sehr ruhig und verschmust und die andere eine 1 Jährige "Bullterrier-American Staffordshire-Terrier-Mix" aufgeweckt, kess nur leider fast taub.

Zu unserer Lebenssituation.
Wir sind beide berufstätig, keine Kinder etc. relativ sportlich. Meine Frau ist 3-4 mal die Woche im Reitstall, ich gehe neben dem Fitness auch 2-3 mal die Woche joggen, wir wohnen direkt an der Marienschlucht und gehen auch ab und an spazieren.
Wir suchen klar, eher einen ruhigeren Hund der aber auch mal neben dem Pferd mitläuft und/oder mit mir joggen geht (was mit einem Bullmatif nicht optimal ist).
Das neue Familienmitglied müsste morgens von ca.8-12 und mittags von 14-18 uhr zerstörungsfrei zuhause bleiben. Da machen wir uns am meisten Gedanken drum, ob wir das einem Hund zumuten können.
Das nächste ist, was tue ich mir mit einem Listenhund an?
Klar Rasseproblematik, Listenwahn in D, ist schwachsinn, aber nunmal leider Gesetzt von Hunderassen die einfach keine gross genügende Lobby haben.
Aber, was kommt da auf uns zu? (Achtung halbwissen) Ich habe mal irgendwo was gelesen von 1000€ Hundesteuer, Polizeiliches Führungszeugnis und so weiter. Hat da jemand Erfahrung? an wen wende ich mich da am besten für ganz genaue Infos?

Für weiter Infos oder Gedanken bin ich sehr dankbar!

Sonnige Grüsse vom verschneiten Bodensee
Heiko
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Ein gut erzogener Hund wird nicht darauf bestehen, dass Du die Mahlzeit mit ihm teilst. Er sorgt lediglich dafür, dass Dein Gewissen so schlecht ist, dass sie Dir nicht mehr schmeckt.
(Helen Thomson)
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  #2 (permalink)  
Alt 27.01.2015, 12:20
Benutzerbild von blue
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Was kommt ggf. auf mich zu?

Baden-Württemberg ,nicht ?

Zitat:
BADEN-WÜRTTEMBERG

Die Polizeiverordnung über das Halten von gefährlichen Hunden ist am 16. August 2000 in Kraft getreten. Drei Hunderassen - American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier - gelten nach der Polizeiverordnung grundsätzlich als besonders gefährlich und aggressiv und damit als "Kampfhunde". Die Halter solcher Hunde können dies durch eine Prüfung widerlegen, die vor einem im öffentlichen Dienst beschäftigten Tierarzt und einem Polizeihundeführer abzulegen ist. Zudem bedarf es einer amtlichen Feststellung durch die Ortspolizeibehörde, dass die Kampfhundeeigenschaft widerlegt ist. Die Eigenschaft als Kampfhund gilt zudem bei weiteren neun Rassen (Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu), wenn sich Anhaltspunkte auf eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren nach entsprechender Prüfung bestätigt haben und die Kampfhundeeigenschaft daraufhin von der Ortspolizeibehörde amtlich festgestellt wird.Kampfhunde dürfen nicht gezüchtet oder gekreuzt werden. Gefährlich im Sinn der Verordnung sind auch Hunde, die - unabhängig von ihrer Rasse - bissig sind, in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen oder zum unkontrollierten Hetzen und Reißen von anderen Tieren neigen. Für mehr als sechs Monate alte Kampfhunde und für sonstige gefährliche Hunde im Sinne der Polizeiverordnung gilt Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit. Wer einen Kampfhund halten will, benötigt eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Eine solche kann nur unter engen Voraussetzungen erteilt werden: Der Antragsteller muss ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes nachweisen, gegen seine Zuverlässigkeit und Sachkunde dürfen keine Bedenken bestehen und von dem Hund dürfen keine Gefahren für Dritte ausgehen. So müssen auch Vorkehrungen gegen ein Entlaufen des Hundes getroffen sein. Außerdem darf die Erlaubnis nur erteilt werden, wenn der Kampfhund gekennzeichnet ist, beispielsweise durch eine vom Tierarzt vorgenommene Tätowierung, und eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Der Kampfhunde-Halter muss diese Erlaubnis stets mit sich führen. Nicht erlaubnispflichtig ist die Haltung von Jungtieren bis zu sechs Monaten, da diese noch nicht gefährlich sind und einem Verhaltenstest sinnvoll nicht unterzogen werden können. Dennoch sind die Besitzer verpflichtet, die Tiere sicher zu halten und zu führen und der Ortspolizeibehörde beispielsweise den Verkauf eines Welpen zu melden. Nicht betroffen von der Verordnung sind Jagdhunde, Blindenhunde, Rettungshunde und Tiere, die als Schutz- oder Wachhunde fachgerecht ausgebildet und gehorsam sind. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung drohen Bußgelder bis zu 25.565 Euro. Weitere Informationen und das vollständige Gesetz erhalten Sie hier: http://www.im.baden-wuerttemberg.de/...ung/83522.html
Ist dort eigentlich noch recht locker...
Kampfhundesteuer ist in Engen übrigens 192 € /Jahr
(http://www.engen.de/pb/site/Engen/se...Lde/index.html)
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  #3 (permalink)  
Alt 27.01.2015, 12:22
Baron / Baronin
 
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Standard AW: Was kommt ggf. auf mich zu?

Danke für die Info!! wir wohnen allerdings mittlerweile bei Allensbach / Schloss Freudental, hab ich noch nciht geändert.....

Ich habe mit unserer Gemeinde hier telefoniert und weiss nun das in unserer Gemeinde keine extra Steuer für sogenannte "Kampfhunde" / "Listenhunde" ehoben wird. Die Hundesteuer beträgt hier für alle Rassen.- und Mischlingshunde 75€/Jahr. Auch wird auf ein vorführen oder gar Wesenstest gänzlich verzichtet und selbstverständlich auch auf das polizeiliche Führungszeugnis der künfigen Halter.

Das ist ja schonmal gut zu wissen.......
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(Helen Thomson)

Geändert von Krauti (27.01.2015 um 12:23 Uhr) Grund: erweiterung
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  #4 (permalink)  
Alt 27.01.2015, 12:50
Baron / Baronin
 
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Standard AW: Was kommt ggf. auf mich zu?

Ich finde es toll dass es ihr einem Nothund ein Zuhause geben wollt
Hab mir die beiden süssen angeschaut.... da fällt es schwer sich zu entscheiden.
2 x täglich für 4 Stunden alleine bleiben, wird der älteren, ruhigen Hündin leichter fallen, als der 1jährigen.

Liebe Grüsse

Zafira
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  #5 (permalink)  
Alt 27.01.2015, 15:08
Baron / Baronin
 
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Standard AW: Was kommt ggf. auf mich zu?

Hallo,
ich kenne einen sehr sehr lieben AmStaff, in Stockach (andere Seeseite) wohnend. Der hat den Wesenstest super bestanden, muss aber weiterhin an der Leine bleiben. Es scheint also von Gemeinde zu Gemeinde ziemliche Unterschiede zu geben.
LG Mola
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  #6 (permalink)  
Alt 27.01.2015, 17:02
Benutzerbild von Pit
Pit Pit ist offline
Harleymaier
 
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Standard AW: Was kommt ggf. auf mich zu?

Hi.
Nicht krumm nehmen, aber bei Euren Arbeitszeiten und Freizeitangaben bleibt wenig Zeit für (den) einen Hund. Zwei Hunde würden sich evtl. eher damit abfinden.
Wie schaut´s aus mit der Möglichkeit für den/die Hunde, den Garten während Eurer Abwesenheit zu nutzen?
Zudem kann ich mir vorstellen, dass Ihr abends recht kaputt sein werdet. Da ist ein älterer Hund sicherlich anspruchsloser.
Terrier & Co. fordern mehr Aktivität als z.B. ein Molosser..
Obwohl wir unseren Dobi bullmastiffähnlich erzogen haben, ist er einiges unruhiger als unsere Rottimaus.
Soooodele, viel Denksport für Euch.
Viele Grüsse von,
Pit.
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"Wenn ein Hund nur darf, wenn er soll, aber nie kann, wenn er will, dann mag er auch nicht, wenn er muss.
Wenn er aber darf, wenn er will, dann mag er auch, wenn er soll und dann kann er auch, wenn er muss.
Denn: Hunde, die können sollen, müssen auch wollen dürfen!"

Geändert von Pit (27.01.2015 um 17:09 Uhr)
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  #7 (permalink)  
Alt 27.01.2015, 18:12
Baron / Baronin
 
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Standard AW: Was kommt ggf. auf mich zu?

Bei den Arbeitszeiten seh ich eben auch das einzige Problem. Meine Freizeit wird um den Hund gebaut, das ist uns klar, also Hund geht IMMER vor.
In den Garten kann er nicht, da wir keinen Garten am Haus haben. Unser Grundstück geht direkt in einen Pferdehof über, ohne Zaun etc, da hier die Reiter ab und an durchgehen mit den Pferden.
2 Hunde kommen für uns nicht in Frage, da würden wir eher das ganze Vorhaben aufgeben.
Abends ist denke ich mal jeder von uns kaputt, ob nun Job 10 Std. oder ne Hausfrau nach nem harten Tag. Es gibt immer die Tage an denen man sich auf einen Spaziergang freut udn die tage an denen man nicht ganz so gerne geht. Nach unserer Pflegemaus bin ich trotzdem bei Wind und Wetter ne Zeit lang den üblichen Gassiweg gelaufen ....... da ist eben auch viel Gewohheit.

Wir wollen wenn dann, den Sport mit dem Hund machen. Natürlich Hundegerecht! Mir ist bewusst das ich nicht direkt 15km joggen gehen kann mit der Leine in der Hand. Auch meine Frau galoppiert nicht über die Wiesen mit nem Hund im Schlepptau

Der gesunde Mittelweg muss da eben rausgefunden werden, was dem Hund Spass bereitet.....

Grüsse
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(Helen Thomson)
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  #8 (permalink)  
Alt 27.01.2015, 20:07
Conti Inca
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Was kommt ggf. auf mich zu?

Wenn dann würd ich in eurem Fall das ältere Hundemädel bevorzugen. Das nicht mal 1-jährige (geb. 4/2014 stand ja) Mädel wird ordentlich Power im Popsch haben.
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  #9 (permalink)  
Alt 28.01.2015, 09:22
Baron / Baronin
 
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Standard AW: Was kommt ggf. auf mich zu?

Mal doof gefragt und nu bitte nicht falsch verstehen, aber wie alt wird ein Am-Staff?
Also kann ich mit einem fast 7 jährigen Amstaffmädchen noch alles machen?
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  #10 (permalink)  
Alt 28.01.2015, 13:59
Benutzerbild von Grazi
Gremlinfanatischer Mod
 
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Standard AW: Was kommt ggf. auf mich zu?

Zitat:
Zitat von Conti Inca Beitrag anzeigen
Wenn dann würd ich in eurem Fall das ältere Hundemädel bevorzugen. Das nicht mal 1-jährige (geb. 4/2014 stand ja) Mädel wird ordentlich Power im Popsch haben.
Yep.... Snow (die sich übrigens bei einer lieben TS-Kollegin in Pflege befindet) ist schon sehr aktiv und würde sich mich den "Ruhezeiten" bestimmt nicht so gut arrangieren.

Für Sofia würde ich mich sehr freuen. Sie wartet schon recht lange auf ein Zuhause, war auch schon mehrfach bei "Tiere suchen ein Zuhause" zu sehen...aber es hat nie gepasst.
Falls Ihr euch für sie bewerben solltet, sagt bitte Bescheid... dann kann ich bei der Vermittlerin gerne vorfühlen.

Grüßlies, Grazi
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Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers)

Molosser-Vermittlungshilfe und Kampfschmuser-Vermittlungshilfe
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