Negativzeugnis
Hallo,
jetzt habe ich auch mal eine Frage und hoffe ich bin in der richtigen Rubrik. Unser BX-Rüde hat einen tadellosen Wesenstest absolviert, heute habe ich von der Gemeinde das Negativzeugnis erhalten, welche als Präventiv- maßnahme anordnet, das der Hund außerhalb des geschlossenen Ortsbe- reiches, und sofern nicht an einer max. 1 Meter langen Leine grundsätzlich einen Maulkorb tragen muss :traurig: Für mich völlig unverständlich, die beiden Vorgänger haben diese Auflage nie bekommen, allerdings war da auch noch ein anderer Sachbearbeiter. Wenn ich es dem Schreiben richtig entnehme, kann ich auch keinen Widerspruch dagegen einlegen. Hat noch jemand eine Idee wie man dem ganzen sachlich entgegen treten kann um eine Änderung bezüglich des Maulkorbes zu erwirken. |
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Hört sich komisch an! :(
Wenn der WT gut war, womit rechtfertigt das Amt die Auflagen? Spezialist auf dem Gebiet: Rechtsanwalt Lars J. Weidemann! http://www.hund-und-halter.de/ |
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Rechtfertigung gibt es leider keine, sondern nur Anordnungen.
Die anderen drei Sachen leuchten mir noch ein, Grundstück sichern, nicht mit Kindern alleine lassen etc. Aber mit dem Maulkorb im Freilauf kann ich mich nicht abfinden, zumal keinerlei Auffälligkeiten bestehen. Überlege nur ob ich versuchen soll erst noch einmal mit der Dame zu sprechen oder mich gleich an einen RA wende. Vielen Dank für den Tip. |
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"Tadellos gelaufen" und Auflagen passt irgendwie nicht zusammen... :35:
Da würde ich auf jeden Fall mal nachfragen, warum Auflagen gemacht werden, wenn alles rund gelaufen ist. Wir sind doch nicht bei Wünsch Dir was. Auch nicht die Behörden! Liste 2 kann man doch auch mit freiem "Sachverständigem" machen... :gruebel: |
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Ich habe jetzt noch mal mit dem Sachverständigen Gutachter gesprochen,
der kann es auch überhaupt nicht nachvollziehen. Soll mich jetzt noch einmal mit der Dame von der Gemeinde in Verbindung setzen, ansonsten rät er mir auch zum Anwalt. |
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Negativzeugnis? Das heißt es geht um Bayern, wenn dies richtig ist kann ich dir das Aktenzeichen des Urteils zusenden, welches ich durchgeklagt habe. Leinenzwang ist ebenfalls nicht nach unauffälligen Test.
Wo wohnst du genau? Um welche Stadt Gemeinde handelt es sich? Hast du das Gutachten zuerst an dich schicken lassen oder ging es an die Gemeinde? Hat dein Gutachter eventuell Leine oder Maulkorb empfohlen, weil der Hund noch das ein oder andere Problemchen hat? Dann dürfte der Beamte am OA dies im Negativzeugnis eintragen. Zum Leinenzwang habe ich diesen Artikel hier (Aktenzeichen steht drin) http://www.mz-web.de/panorama/urteil...,17485684.html Zum Maulkorbzwang muss ich meine Unterlagen durchsuchen (kann etwas dauern) |
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Oft reicht ein sehr sachliches Urteil, in welchen auf die Gesetzeslage hingewiesen wird und der dezente Hinweis, sich bei Vorgesetzten oder Bürgermeister zu beschweren, weil die Verordnungen nicht bekannt sind und nicht richtig ausgeführt werden. Hau den Sachbearbeiter die Aktenzeichen um die Ohren, die knicken zu 95% ein, den Anwalt kannst du immer noch beauftragen. Frage ganz keck, auf welche Gesetzesgrundlage Sie auf die Idee kommen Leinen (und maulkorb)zwang zu verlangen btw. ein "aufklärendes" Gespräch deines Sachverständigen mit den Angestellten welcher das Negativzeugnis ausgestellt hat, ist auch meist ausreichend... Die versuchen es immer wieder, vom Führungszeugnis bis zum Bild des Hundes, Nachweis einer Haftpflichtversicherung, Zaun usw. teilweise mag einiges davon sinnvoll sein, wird aber gesetzlich NICHT verlangt. |
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Das Gutachten kam zuerst an uns, darin steht wirklich nicht einmal ansatzweise
etwas von Maulkorb oder das empfohlen wird das er an die Leine muss. Selbst der Gutachter mit dem ich heute dann telefoniert habe hat mir empfohlen definitiv rechtliche Schritte einzuleiten wenn es nicht auf anderem Wege abgeändert wird. Konnte die Dame heute kurz telefonisch sprechen, sie ist anscheinend grundsätzlich der Meinung das Listenhunde im Freilauf einen Maulkorb zur Auflage bekommen, bzw. ist sie der Meinung das so gehört zu haben. Jetzt wird das Veterinäramt mit einbezogen und ich hoffe es klärt sich dann, oder wir müssen den anderen Weg gehen. Vielen Dank auf jeden Fall schon einmal für die Hilfe :ok: |
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Und sowas uninformiertes darf Bescheide erlassen...
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finde ich sehr merkwürdig. Ich hab mit meiner Rotti Hündin damals beim Füger den WT absolviert und hatte danach keinerlei Auflagen im LK Fürth und jetzt beim Unger mit Prya und habe auch keine Auflagen sondern kann sie frei laufen lassen. Sind die Sachbearbeiter da in den Städten anders? Grüße Heike |
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Dank Hilfe des Veterinäramtes bekamen wir heute das abgeänderte Negativzeugnis
mit der Maulkorbbefreiung, natürlich aber mit dem Vermerk " weitere Präventiv- Maßnahmen bleiben ausdrücklich vorbehalten". Bleibt ja ausser den Positionen die wir schon haben eh nicht mehr viel übrig. Vielen Dank noch einmal für die Tips, hätte es keine Einigung gegeben wäre die Lage ja rechtlich doch nicht so aussichtslos gewesen wie ich anfangs angenommen hatte. Selbst das Veterinäramt hatte mir geraten rechtlich dagegen vorzugehen wenn die Gemeinde nicht einlenkt. |
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Auch die Beamten klappern nur laut! :ok:
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unglaublich diese selbstherrlichen und absolut unwissenden Mikadospieler...
GsD ist es ja nun geklärt... |
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Das ist schon erschreckend was die alles so an Schreiben rauslassen.
Lg Petra |
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Zitat:
Sie ist informiert und fair - kann aber auch knallhart nen Hund beschlagnahmen lassen, wenn wirklich etwas vorgefallen ist. Das habe ich mehrmals erlebt (es waren aber immer andere als gelistete Hunderassen) Leider ist Sie wirklich eine Ausnahme - ok München ist auch gut informiert und arbeitet (meist) ordenlich. @ Doodels Danke für die Rückmeldung. Ich finde es toll, dass Ihr es nicht einfach so hingenommen habt, sondern euren Hund zuliebe euch gewehrt habt. |
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