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Halteerlaubnis NRW "besondere Rassen" Anlage 2 Hunde
Nachdem unser geliebter Molossermix verstorben ist, würden wir gerne einem älterern Hund aus dem Tierheim ein neues zu Hause geben.
Nun fällt die Rasse hier in NRW unter "besondere Rassen" der Landeshundeverordnung und wir brauchen eine Halterlaubnis. Was heisst das? Kommt jemand nach Hause und guckt sich an wie der Hund gehalten werden soll? Beantrage ich die nur, lege Sachkunde, Führungszeugnis, Chip und Haftpflicht vor und bekomme sie dann? Danach fällt ja noch der Wesenstest für Leinen und Maulkorbefreiung an oder? Auch bei Hunden der Anlage 2 , richtig? Dankeschön kallinski |
AW: Halteerlaubnis NRW "besondere Rassen" Anlage 2 Hunde
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Als bei mir die Pläne, eine alte DA-Hündin als Pflegehund konkreter wurden, reichte ein Anruf bei meinem Sachbearbeiter vom OA und es gab keine Einwände... allerdings ist meine "Hunde-Akte" recht dick und man verließ sich wohl drauf, dass ich das hinbekomme. Die benötigten Unterlagen hätte ich nachreichen dürfen. Einige OAs sind aber recht streng und kompromisslos. Wenn man die "übergeht" und den Hund aufnimmt, bevor die Erlaubnis vorliegt, könnte es Ärger geben. Zitat:
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Bis auf den Nachweis des besonderen Interesses (§ 4 Absatz 2) gelten für euch alle Punkte. Zitat:
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Na, dann hoffe ich, dass bald ein entsprechender Nothund bei euch einzieht! :) Grüßlies, Grazi |
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Dankeschön. Noch ist der Hund auch nicht eingezogen. Müssen ja vorher alles erledigen.
habe bis jetzt auch nur den normalen Sachkundenachweis, brauche ja aber dann den für "bestimmte Hunderassen". Mir war nur gar nicht bewusst, dass das doch echt etwas anders läuft , als bei normalen großen Hunden.Aber das sollte uns nicht abhalten. Aber wir möchten auch nichts riskieren. Das soll alles seine Ordnung haben. Hoffe wir bekommen den Wesentest dann schnell hin, der alte Knopf der angedacht ist, soll sich nicht lange mit Maulkorb plagen müssen. |
AW: Halteerlaubnis NRW "besondere Rassen" Anlage 2 Hunde
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Ihr müsst den WT nicht bei eurem VetAmt ablegen. Genau genommen müsst ihr das nicht mal bei einem VetAmt machen, sondern könnt z.B. auch zu einem Trainer gehen, der offiziell anerkannter Sachverständiger ist. Siehe: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_...=2&menu=1&sg=0 Grüßlies, Grazi |
AW: Halteerlaubnis NRW "besondere Rassen" Anlage 2 Hunde
Zum Glück ist eine mir sehr gut bekannte und fähige Tierärztin dazu befähigt. Da habe ich gerade schon angerufen, sie würde das mit uns machen. Die ist Hunden und gerade Notnasen sehr zugetan.
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Aber ich muss sagen, erstmal hat uns das ganze Prozedere doch etwas "überfahren" , auch die Formulierungen die man so dann in der Landeshundeverordnung findet. Bisschen als hätte man Monster am Ende der Leine. Da verstehe ich, dass das nicht jeder auf sich nimmt und sich anderweitig entscheidet.
Aber wir haben unser Herz an die Mastin Espanols verloren. Unserer letzter kam als Nothund , allerdings als "Bernhardinermix" vor 11 Jahren zu uns, da fiel vieles dann weg. Aber nun ist es wie es ist, es soll einer werden und dann müssen wir alles erfüllen. da wäre es in anderen Bundesländern mit dem Mastin einfacher. |
AW: Halteerlaubnis NRW "besondere Rassen" Anlage 2 Hunde
Ihr seid ja auch Mastinmix -Besitzer ;-)
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Die MEs gefallen mir aber auch richtig gut: für den TSV Wörrstadt, wo wir unseren letzten Neuzugang herhaben, stellen wir bei der MVH immer wieder Hunde dieser Rasse ein und haben da schon so manchen Traumhund entdeckt. Auch live haben sie uns bei den Besuchen im TH sehr gefallen! Grüßlies, Grazi |
AW: Halteerlaubnis NRW "besondere Rassen" Anlage 2 Hunde
Dachte in eurem Neuzugang sei etwas Mastin?
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Sofia müsste ein Presa Canario x Shar Pei sein! :)
Grüßlies, Grazi |
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ah ok. aber eine ziemlich gelungene Mischung. Sie war ja schon länger in der Vemittlung. Habe sie nämlich auch mal im Auge gehabt. Aber unsere Hündin ist etwas schrullig mit anderen Damen.
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Na, soooo lange auch wieder nicht: sie ist am 22.10.2016 ins TH Wörrstadt gekommen und am 14.01.2017 bei uns eingezogen. ;)
Meine Mädels haben schon immer mit anderen Weibern zusammengelebt und kennen es nicht anders... das hat bisher (bis auf ein paar Startschwierigkeiten) immer geklappt. Und Sofia ist glücklicherweise rundum verträglich und geht jedem Streit aus dem Weg. Grüßlies, Grazi |
AW: Halteerlaubnis NRW "besondere Rassen" Anlage 2 Hunde
huhu
was heisst denn eigentlich Halteerlaubnis in NRW? In Bayern ist Kat 1 generell verboten aber alles was Kat 2 ist darf ich generell erstmal halten. Wenn Wesenstest bestanden dann läuft er als "normaler" Gebrauchshund und mit Glück je nach Gemeinde auch zum normalen Hundesteuersatz. Wenn nicht bestanden drohen halt Auflagen wie Maulkorb-/ oder Leinenpflicht. Aber ich hab mir im Vorfeld keine "Erlaubnis" geholt als ich mich für Prya entschlossen hatte, sondern lediglich angefragt wie schnell ich den Wesentest nachliefern muss... Und die bei der Gemeinde waren super freundlich und meinten auch ich soll den Hund erstmal ankommen lassen, bevor ich dem Hund den Wesentest antu.... Und bis dahin zahl ich auch erstmal nur die normale Hundesteuer. Im schlimmsten Fall der Fälle hätte ich dann halt wie gesagt Maulkorbpflicht und Kampfhundsteuer bezahlen müssen, aber wegnehmen kann mir doch niemand einen Kat 2 Hund - solange er nicht auffällig geworden ist. LG Heike |
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Halteerlaubnis heisst tatsächlich genau das, wonach es klingt: Man muss sich die Haltung eines Hundes einer bestimmten Rasse von Amts wegen genehmigen lassen....und diese Genehmigung auch immer mit sich führen, wenn man mit dem Hund unterwegs ist.
Bekommst du (aus welchen Gründen auch immer) keine solche Genehmigung und schaffst ihn dir trotzdem an, wird er eingezogen. Normalerweise ist es aber kein Problem, das offizielle OK zu bekommen.... wenn du ein sauberes Führungszeugnis hast, etc.pp. (siehe die von mir genannten Websites). Grüßlies, Grazi |
AW: Halteerlaubnis NRW "besondere Rassen" Anlage 2 Hunde
Ich gehe eigentlich auch davon, dass es kein Problem werden sollte. Wüsste nicht warum.
Wenn ich alle Sachen beisammen habe uns zum Amt gehe, bekomme ich dann sofort eine Halterlaubnis oder Dauert das wieder? |
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Das kommt wahrscheinlich auf den zuständigen Beamten an. ;)
Grüßlies, Grazi |
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Zitat:
LG |
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