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Ab wann ist ein Mischling ein Listenhund & Hundesteuer
Hallo zusammen,
ab wann ist ein Mischling ein Listenhund? Wieviel Prozent Listenhund ist nötig, dass Euer Bundesland einen Mischling zum Listenhund stempelt? Hintergrund. Bis zum Herbst war ich der Meinung, dass es egal ist, wieviel Prozent Listenhund in einem Mischling steckt. Er wird immer als Listenhund eingestuft. Zumindest fand ich dazu diverse Hinweise im Netz. Inzwischen weiß ich, dass in Bayern mind. 50% Listenhund in einem Mischling stecken müssen, damit er als Listenhund eingestuft wird. Die Bestimmung, wieviel Prozent Listenhund im Mischling steckt, kann dabei durch einen entsprechenden Gutachter erfolgen. Manche Behörden akzeptieren wohl auch Gentests. Unser Veterinäramt ist aber der Meinung, dass die Gentest den Prozentanteil nicht sicher bestimmen können bzw. sowieso noch zu ungenau sind. Unsere Behörde akzeptiert deshalb nur ein Rassegutachten von einem anerkannten Gutacher. Wie ist das in anderen Bundesländern? Weiß jemand hier Bescheid? Auslöser mich über das Thema zu informieren, war, dass der Stadtkemmerer im letzten Jahr den Antrag gestellt hat, eine Kampfhundesteuer einzuführen. Nach 30 Jahren!! Der Stadtkemmerer! Also ist klar, es geht nur darum, ein paar Euro mehr in die Stadtkasse zu bringen. Statt 80 € wollen sie nun 400 €. Ein "Kuhkaff" im Umkreis hat von 135€ auf 1000€ erhöht. Fast alle Gemeinden haben die Kampfhundesteuer in diesem Jahr entweder eingeführt oder drastisch erhöht und das nach 30 Jahren "Kampfhunde"-Gesetzgebung in Bayern. Anscheinend suchen die Städte und Gemeinde verzweifelt nach jeder noch so lächerlichen Einnahmequelle. Deshalb hier auch die Frage an Euch, was zahlt Ihr an Hundesteuer? |
AW: Ab wann ist ein Mischling ein Listenhund & Hundesteuer
Wir haben damals 550,- für unsere Staffhündin bezahlt. Als Veranlagt zählt doch wenn ein Elternteil Listi ist, also 50%. So hab ich es in Erinnerung. Deshalb gab es doch plötzlich so viele Labrador Mixe. Bei berechtigte
Zweifel darf das Amt einen Gentest bzw. Gutachten verlangen. Ich weiß noch, das viele Orgas die wildesten Mixe bescheinigten, damit man die „Kampfhundsteuer“ umgehen konnte. Ob es heute noch so ist, keine Ahnung |
AW: Ab wann ist ein Mischling ein Listenhund & Hundesteuer
Zitat:
Tja, das mit den 50% habe ich so vor der Aussage der Gutachterin nirgends im Internet gefunden...kann aber ja auch von Bundesland zu Bundesland anders sein. |
AW: Ab wann ist ein Mischling ein Listenhund & Hundesteuer
Habe gerade eine Diskussion bei den kampfschmusern gefunden. In Hessen ist es wohl egal, wie wenig Listenhund in einem Mix steckt, er wird immer als Listenhund eingestuft, dazu wurde die Durchführungsbestimmungen des IM Hessen vom 3.7.2002 zitiert. Andere Teilnehmer mutmaßen aber, dass die Durchführungsbestimmung in Hessen nicht rechtens ist...aber in Hessen sind bis auf den Dogo eh alle Molosser 2008 bzw. 2010 aus der Liste gestrichen worden.
Hier der Link zur Diskussion https://kampfschmuser.de/t/bayerisch...ischlinge.828/ diese Beiträge hatte ich in meiner Recherche Anfang 2021 nicht gefunden, denn da steht das mit den 50% in Bayern.... |
AW: Ab wann ist ein Mischling ein Listenhund & Hundesteuer
Ich komm aus NRW und unsere Erfahrung ist 11 Jahre alt. Danach entschieden wir uns auf Anlage jeglicher Art zu verzichten um dem ganzen Behördenwahnsinn zu entkommen :-(
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AW: Ab wann ist ein Mischling ein Listenhund & Hundesteuer
Ich glaube nicht, dass es da irgendwo verbindliche Prozentangaben gibt, ob wann (innerhalb Deutschlands) ein Listenanteil zu einer Listenhundeinstufung führt... kann gut sein, dass das mal wieder sehr individuell (abhängig von den jeweiligen Ordnungsbehörden bzw. dem Einfluss des jeweiligen Gutachters) gehandhabt wird. Ich wundere mich jedenfalls immer wieder über diverse Bescheide aus unterschiedlichen Bundesländern, die ich im Rahmen meiner Arbeit mit MVH und KVH in Kopie erhalte.
In letzter Zeit erreichen mich auch zunehmend Berichte aus Bayern, weil dort immer mehr Gemeinden ihr Stadtsäckel füllen, indem sie drastisch erhöhte Steuern für Kategorie-Hunde einführen. Selbst ein Negativgutachten, das ja unerlässlich für die Haltung ist, befreit dann nicht von der Steuer. Grüßlies, Grazi |
AW: Ab wann ist ein Mischling ein Listenhund & Hundesteuer
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Ich hoffe, es melden sich hier noch mehr, die mir sagen können, wie die einzelnen Bundesländer bzw. Gemeinden das mit den Mischlingen handhaben. |
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