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hallo an alle
hab da mal ne frage zur kampfhundesteuer. ich wohne in der nähe von stendal in sachsen-anhalt, dort wurde ein kleiner junge von einem bulldog angefallen und schlimm verletzt. nun geht wieder die diskusion los mit der hundesteuer für listenhunde. wollte mir eigentlich wieder nen bullmastiff zulegen trotzdem wir unseren vor kurzem einschläfern mussten( sie ist gerademal 3 monate alt geworden). kennt sich jemand mit den preisen aus. bie uns in der zeitung stand nur mastiff als gelistet oder ist wo anders bullmastiff auch gelistet. gruß der sandtman ![]() |
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Es ist völlig egal, ob deine Wunsch-Rasse in deinem Bundesland gelistet ist oder nicht. Bei der Hundesteuer bzw. Kampfhundesteuer darf jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen kochen, also musst du auch dort nachfragen.
Und diese Hundesteuerverordnungen können natürlich auch jederzeit vom Gemeinderat geändert werden.
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Anke glücklich mit Lisa aus Kreta in liebevollem Gedenken an BX Caro und Boxernase Stella http://www.bordeauxdogge-sucht-couch.de/ |
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Es ist schon richtig, dass die Komunen einzeln entscheiden können, ob sie nun Hundesteuer erheben und in auch welcher Höhe.
Die einzelnen Bundesländer aber wiederrum entscheiden, welche Hunde auf die Liste der Gefahrenhunde (Anl. 1 oder 2) aufgeführt werden. Diese ist nach Gutdünken der einzelnen Landesregierungen erweiterbar. Nach dieser können nun die einzelnen Komunen der jeweiligen Bundesländer entscheiden, ob sie für die von der Landesregierung erstellte Gefahrenhundliste nun Kampfhundesteuer erheben oder nicht und auch in welcher Höhe ist ihnen ebenfalls freigestellt! Liebe Grüsse, DED! |
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