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Wir wohnen in Oberroth im Landkreis Dachau (Bayern) und haben von unserer Gemeinde ein Schreiben mit dem Hundesteuerbescheid bekommen, dass grundsätzlich für alle großen Hunde und auch Kampfhunde Leinenpflicht innerorts besteht, bis 50 m außerhalb bebauten Flächen. (typisch amtdeutsch) Heißt also, wenn ich auf ner Wiese bin und das nächste Haus ist 50 m weg, dann darf ich meinen Großen freilaufen lassen.
Liebe Grüße Karin |
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