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Djego 18.10.2007 18:15

Guter Rat teuer..
 
Also heute geht es mal nicht um Djego und auch nicht um Frauchen. Vielleicht könnt ihr mir einen Tip geben, den ich weiterreichen kann.

Eine Freundin von mir hat selbst einen Rottweilermischling und hat seit 4 Jahren die Hunde einer Züchterin (keine Molosser) gepflegt. Als diese beim letzten Wurf nicht alle Welpen weg bekommen hat, hat meine Freundin gesagt sie nimmt eine Hündin aus dem Wurf (war wohl liebe bei allen drein) und erlaubt ihr aber einen Wurf mit der Kleinen zu machen. Jetzt ist die Kleine aus dem gröbsten raus (ca. 6 Monate) jetzt will die Züchterin die Hündin wieder zurück, weil die Kleine wohl echt Potential hat. Und meine Freundin hat nichts in der Hand. Die Papier liegen alle noch bei der Züchterin, weil diese behauptet hat sie braucht sie später und einen Kaufvertrag gibt es auch nicht, weil die zwei ja "befreundet" waren und das mündlich (allerdings ohne Zeugen) geklärt wurde.
Hat jemand eine Idee für sie oder einen guten Rat? Sie ist echt fertig und tut mir leid, weil sie die Kleine echt liebt.

Vielen Dank euch allen schonmal!!!

Grüßle
Franzi

morpheus 18.10.2007 18:44

Bei den meisten Verträgen gilt die Formfreiheit, will heißen, Schriftform ist nicht zwingend erforderlich, dient aber natürlich der Beweisführung.

Da hier nur ein mündlicher Vertrag geschlossen wurde, ist der Inhalt schwer zu beweisen. Aber es deutet doch vieles darauf hin, dass deine Freundin Eigentümerin und nicht nur Besitzerin des Hundes geworden ist, vermutlich steht sie doch auch im Impfpass und kann evtl. Tierarztbesuche nachweisen.

Nach meinem bescheidenen Rechtsverständnis sollte doch die Züchterin nachweisen müssen, dass der Hund nur zur vorübergehenden "Verwahrung" übergeben wurde.

Bla-bla-blubb 18.10.2007 22:28

Schlicht und ergreifend würde ich behaupten...das wenn man Steuern zahlt und somit als Halter des Hundes eingetragen ist...dieser einem auch gehört.
Ein mündlicher Vertrag hat auch Gültigkeit, auch wenn man die Papiere nicht hat.

Ich würd erstmal abwarten und mich besten Falls verklagen lassen...

Peppi 19.10.2007 10:25

Ich würde mich auch auf die Halterpflichten berufen. Steuern, Tierarzt, Haftpflicht, Tasso (?)...

Die Frage ist, wer in Beweispflicht ist.

Gibt doch spezielle Hunde-Rechtsberater...

Corae99 19.10.2007 15:58

Mhh schwer zu sagen, aber ich würde sagen, wenn der Hund bei ihr wohnt seit Welpenalter und sie das irgendwie nachweisen kann, steht die Züchterin in der Beweispflicht, klar sie hat die Papiere, aber wie will sie erklären, wie die jetzige Besitzerin an die Hündin gekommen ist? Also wenn die jetzige Besitzerin auch noch Zeugen bzw. Impfpass oder eine tierärztliche Aussage hat, dass der Hund schon seit Welpenbeinen an, bei ihr in Obhut ist, denke ich wird es schwer für die Züchterin!!!!!

Würde die Züchterin behaupten, dass ihr der Hund gestohlen worden wäre, hätte das wahrscheinlich keinen Bestand, da sie sich den Hund viel eher hätte zurückholen können, weil sie ja wusste bei wem er ist. Und wenn dann noch jemand bezeugen kann dass der Hund schon seit längerem bei der jetzigen Besitzerin ist, dann wird es schwer für die Züchterin etwas Gegenteiliges zu beweisen

So würd ich das sehen! Aber ich würde mir rechtlichen Rat bei einem Anwalt holen, der sich mit soetwas auskennt!:lach1:

Anne 19.10.2007 19:16

Hat sie den Hund gekauft, d.h. eine Kaufpreis bezahlt?
Ohne RA hat sie wohl schlechte Karten.
Es steht Aussage gegen Aussage, allerdings sind auch mündliche Verträge rechtskräftig.
Sie sollte auf jeden Fall mal eine Gegenrechnung aufmachen.
Futter/Pensions/TA-Kosten für die letzten Monate.
Die Züchterin ist auch im Erklärungszwang. Warum hat sie den Welpen deiner Freundin übergeben und fordert ihn jetzt zurück.
Letztendlich liegt die Entscheidung bei einem Richter.

Djego 23.10.2007 15:17

Hi,

ich wollte euch mal auf dem Laufenden halten....

Sie hat einfach mal beim VDH angerufen. Die haben auch gemeint, sie soll alles an Belegen sammeln was mit der Kleinen zu tun hat. Zudem haben sie ihr die Nr. von einem Rechtsanwalt gegeben, der sich wohl mit solchen Fällen auskennt. Seit gestern hat sie nun auch Rechtschutz und die Züchterin bekommt die Kleine nicht mehr in die Hände. Der Kontakt wird insoweit von ihr abgebrochen, dass nur noch alles über den Anwalt läuft.

Grüßle
Franzi:lach1:

Djego 08.01.2008 10:45

Tagchen!!

Wollte euch mal auf dem laufenden halten.
Die Sache geht jetzt vor´s Gericht. :schreck: Beide haben jetzt Anwälte eingeschaltet.
Bin ja mal gespannt was da so raus kommt. Der "Streitwert" wurde auf 3000 Euro gesetzt.. (keine Ahnung wie die Züchterin auf so einen Preis kommt).

Der Witz an der Sache ist ja.. die Züchterin will sie als Zuchthund wieder zurück haben und was hatte die Kleine nicht jetzt schon... einen Tumor der entfernt werden mußte.

Grüßle
Franzi

Peppi 08.01.2008 11:06

Kastrieren.

Feddich.:lach3:

Gast200912280002 08.01.2008 14:52

@ Peppi
:lach2::schreck:
jo. der ist gut! :lach1:

Kati und das Rudel


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