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-   -   CC in NRW auch Listenhund (https://molosserforum.de/allgemeines/5269-cc-in-nrw-auch-listenhund.html)

Corae99 14.12.2007 14:40

CC in NRW auch Listenhund
 
Vielleicht ne doofe Frage, aber ich weiß es echt nicht

Aber ich hätte mal gern gewusst, ob der Cane Corso hier in NRW Listenhund ist?

Don 14.12.2007 14:41

Definitiv nicht ,zählt zu den 40 / 20 iger Hunden
Gruß Don

Corae99 14.12.2007 15:09

Ganz sicher?

Also normale Hundesteuer, kein Wesenstest?

Nur Sachkundenachweis?

Grazi 14.12.2007 15:10

Zitat:

Zitat von Corae99 (Beitrag 74102)
Vielleicht ne doofe Frage, aber ich weiß es echt nicht
Aber ich hätte mal gern gewusst, ob der Cane Corso hier in NRW Listenhund ist?

Wer hat schon alle Hundegesetze im Kopf? :)

Der CC ist (bisher) nur in Brandenburg und in Bayern gelistet. In NRW fällt er -wie Günter bereits schrieb- unter die 40/20'er Regelung.

Grüßlies, Grazi

Perro de presa 14.12.2007 15:13

Kann man leider im Moment so klar nicht beantworten.

Seit dem "Alano/Dogo Canario FCI" Erlass 2006 des Ministeriums ist in NRW,
handhaben die Ordnungsämter dies unterschiedlich.

Wir haben im Dogo-Canario-Deutschland e.V. gerade einen Fall in Duisburg,
wo das Odrnungsamt bei einem CC, der seit 2004 angemeldet ist und eine BGH Prüfung hat,
einen Alano sieht und so einen Liste 2 Hund daraus machen will.

Ebenso Ordnungsamt Herford, wo auch ein CC als Liste 2 Hund, den Alanos zugehörig eingestufft wurde.

Aber wenn man sich dagegen wehrt, ist der CC nicht gelistet.

Corae99 14.12.2007 15:14

Und der Dogo Canario?

Ich habe die beiden Rassen verwechselt,

ich meinte nämlich ursprünglich den Dogo Canario, denn eine gewisse Ähnlichkeit zum Ca de Bou ist vorhanden!

Grazi 14.12.2007 15:15

Zitat:

Zitat von Corae99 (Beitrag 74110)
Also normale Hundesteuer, kein Wesenstest?

Die Hundesteuer bestimmt die Gemeinde. Grundsätzlich dürfte aber nirgends in NRW eine erhöhte Steuer für CCs fällig werden... es sei denn der Hund ist in irgendeiner Weise auffällig geworden.

Laut LHG besteht Microchip- und Versicherungspflicht. Außerdem muss der Halter (zumindest der Ersthundehalter bzw. der Erstgroßhundhalter) seine Sachkunde nachweisen und bestätigen, dass er nicht vorbestraft, nicht drogen- oder alkoholabhängig, nicht psychisch krank usw. ist.

Ein Wesenstest ist nicht Pflicht. Auch besteht keine ständige MK- und Leinenpflicht.

Grüßlies, Grazi

Grazi 14.12.2007 15:19

Zitat:

Zitat von Corae99 (Beitrag 74113)
Und der Dogo Canario?

Ich habe die beiden Rassen verwechselt,

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, der DC gehört weder zur Liste 1 noch zur Liste 2.
Schau mal hier. Da kannst die entsprechenden Passagen direkt im LHG nachlesen.

Grüßlies, Grazi

Corae99 14.12.2007 15:25

Zitat:

Zitat von Grazi (Beitrag 74114)
Die Hundesteuer bestimmt die Gemeinde. Grundsätzlich dürfte aber nirgends in NRW eine erhöhte Steuer für CCs fällig werden... es sei denn der Hund ist in irgendeiner Weise auffällig geworden.

Laut LHG besteht Microchip- und Versicherungspflicht. Außerdem muss der Halter (zumindest der Ersthundehalter bzw. der Erstgroßhundhalter) seine Sachkunde nachweisen und bestätigen, dass er nicht vorbestraft, nicht drogen- oder alkoholabhängig, nicht psychisch krank usw. ist.
Ein Wesenstest ist nicht Pflicht. Auch besteht keine ständige MK- und Leinenpflicht.

Grüßlies, Grazi

Danke für deinen Rat, aber einen großen Hund habe ich schon und genau das musste ich auch schon alles machen und vorweisen!

Aber trotzdem Danke

Corae99 14.12.2007 15:36

Anscheinend sind ja nur noch Am-Staff Am-PitBull Bullterrier Staff-Bullterrier "gefährlich"


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