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			Wie "Hund und Halter" bereits am 03.07.2008 berichteten hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstrasse mit Urteil vom 02.07.2008 die Besteuerung eines Bullmastiffs als sog. Kampfhund auf Grundlage einer örtlichen Steuersatzung für unzulässig befunden. Nunmehr liegt das schriftliche Urteil vor. Darin heiß es sinngemäß wie folgt:  
		
		
		
		
		
		
			..... Alles Weitere findet Ihr unter diesem Link: http://www.hund-und-halter.de/modules.php?op=modload&name=PagEd&file=index&topic _id=110&page_id=595 
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	LG Simone  
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