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Schweiz: Tötung überzähliger Hunde im TH zulässig
Mein Aufreger der Woche :boese5:
Zitat:
Ich muss dieses Rechtssystem nicht verstehen.... :boese3: Fassungslos, Grazi |
Solange man in Tieren keine Kreaturen sieht sondern Dinge oder Gebrauchsgegenstände, wird sich diesbezüglich wohl nichts ändern.
Die ethische Grundeinstellung müsste sich dringend verändern. Sehr, sehr traurig. :traurig3: |
Unfassbar, dann in dieser extrem sachlichen Amtssprache. Mich überkommt grad große Wut. Im Prinzip ist dem beliebigen Töten von Hunden somit Tür und Tor geöffnet. Einen Zahnfehler oder ein Knickohr wird man zur Not immer finden.
Wieder ein Land weniger auf meiner Urlaubsliste. |
:schreck::schreck::schreck:
Es ist sicher ein Thema wo man auf Messer´s Schneide balanciert. Bei überzählig gibts für mich gar keine Diskussion. Bei problematisch ist der Grad mal zu definieren. Für ein wenig rumgezicke sollte und darf man so nicht vorgehen. Aber es gibt immer mal einen Hund der absolut "hinüber" ist. Was wirklich schrecklich ist.Einer der keinen an sich ran lässt, man ihn nicht medizinisch Behandeln kann, ihm durch sein eigenes Verhalten kein Zugang zu Artgenossen möglich ist usw usw. Dann kann sicherlich mal abwägen ob es für den Hund nicht besser ist erlöst zu werden. Aber bei 20?? auf einmal??? Mit dieser Aktion haben sie sich aber quasi selbst "eingeschläfert" Sowas macht man einfach nicht und es wird sicherlich von der Bevölkerung dementsprechend quittiert. |
Wie unmöglich finde ich das denn???:boese5:
Die armen Tiere hatten ja überhaupt keine Chance:traurig1: Und sowas kommt in unseren Breitengraden tatsächlich vor!?! Andererseits ist es in Spanien , Griechenland und wohl auch in Italien auch der Fall. Wie verroht wirkt der Urteilssprecher, er kann kein Tierliebhaber sein, ebenso wenig wie die Verantwortlichen des TH:boese4:. Ich wünsche den getöteten Hunden eine gute Reise über die Regenbogenbrücke und ein besseres neues Leben. Tanja |
Zitat:
„Weiter sollen die Tierschutzorganisationen stärker in den Vollzug eingebunden werden und die Einführung des Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzverbände und die Landestierschutzbeauftragte wird geprüft.“ „Besonders erfreulich dürfte für viele Tierfreunde die geplante Evaluierung der umstrittenen Hessischen Hundeverordnung sein. Rund 400 Hunde wurden bisher aufgrund der Verordnung des noch amtierenden Innenministers getötet“, erläutert Mike Ruckelshaus |
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