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Goofymone 14.12.2008 20:01

Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 107212)
Mich würde interessieren ob die "Dissidenz" auch zur Abnahme der Prüfung berechtigt ist...

Müssen sie wohl, ich habe sie letztes Jahr mit Whoopi gemacht, aber nicht beim VDH

Peppi 14.12.2008 20:41

Das Gesetz ist doch ganz neu und noch nicht mal in Kraft...???

:traurig2:

Grazi 15.12.2008 07:49

Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 107392)
War in den Anfängen der ganzen Rasselistenhysterie nicht der Wesenstest an die "Begleithundeprüfung" angelehnt?

Hmmm, daran kann ich mich nicht erinnern. Aber das muss ja nichts heißen.

Wenn überhaupt, dann könnte ich mir vorstellen, dass Teile aus der Unbefangenheitsprüfung und des Verkehrs- / Straßenteils übernommen worden sind. Der nach stupidem Schema gelaufen Unterordnungsteil ist ja eher uninteressant, auch wenn im Wesenstest (gerade für die Leinenbefreiung) überprüft werden muss, ob der Hund im Gehorsam steht... auf Zuruf kommt, die grundlegenden Kommandos wie Sitz, Platz und Bleib beherrscht...

Und ja... das Gesetz steht offenbar noch nicht und ist - wenn ich das richtig verstanden habe- bisher nur grob umrissen worden. Es bleibt also abzuwarten, wie die Formulierungen und Bestimmungen letztendlich genau aussehen werden. *seufz*

Grüßlies, Grazi

Angela 15.12.2008 08:58

Bei der Begleithundprüfung gibt es ja auch den zweiten Teil, der aber von Hundeplatz zu Hundplatz und von Prüfer zu Prüfer anders gehandelt wird und manchmal auch sehr aufwendig ist.

@ Susanne...
was ist deine Meinung dazu bzw. magst du mal den Walter Hoffm. fragen?
L.G. Angela

Tyson 15.12.2008 14:38

Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 107408)
Das Gesetz ist doch ganz neu und noch nicht mal in Kraft...???

:traurig2:

Jo richtig, gültig ab März 09, LG Manuela

Susanne 15.12.2008 19:12

Hallo Angela,

hier für uns kann ich nur sagen das die Begleithundeprüfung, abgenommen durch einen SV-Richter sprich nach VDH-Richtlinien, nichts mit der Leinenbefreiung für den Listenhund zu tun hat. Ich hatte ja auch bereits die Begleithundeprüfung mit Xodo gemacht und mußte trotzdem für die Leinen- und Maulkorbbefreiung zusätzlich die Überprüfung bei der Stadt durch den Amtsvet. machen.

Susanne

Peppi 16.12.2008 00:15

Um Meinungen und Spekulationen vorzubeugen, müsste man einfach mal beim entsprechenden Ministerium des entsprechendes Bundeslandes nachfragen.

Es gibt übrigens eine InformationsPFLICHT für die Behörden - falls diese mal wieder mit einer Antwort auf sich warten lassen...:lach1:

Angela 16.12.2008 09:07

Danke Susanne

Peppi 16.12.2008 16:26

Zitat:

Zitat von Renate + JoSi (Beitrag 107635)
Da ich Simba schon mit diesen Bänderen erziehen musste, damals brauchten wir eine VDH anerkannte BH zur MK und Leinenbefreiung, wurde mir auf den Hu Plätzen von den Ausbildern der Leinenruck zur Korrektur beigebracht.

Hier aus dem Stachelthema...entschuldigung Renate :sorry:

Tanja 29.12.2008 16:01

AW: Endlich!!
 
Da kann ich wieder nur mit dem Kopf schütteln. Sowas ist unnötig. Und Augenwischerei dazu..


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