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Jörg 11.03.2009 12:45

AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???
 
Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 119317)
Soweit ich weiss nur in Zusammenhang mit weiteren Auflagen:

Gut und Grund müssen ausserhalb liegen. Notwendigkeit auf Hundehaltung zu Schutzzwecken muss nachgewiesen werden. Hinweisschilder auf den genauen Hund...

Und ich hab auch mal gehört, der Hund muss ne Ausbildung zum Wachhund nachweisen... wobei einige auch behaupten die gibbet gar nich' mehr...

hier ist das auf keinen Fall so!
Es geht um Einbruch,nicht um Hausierer oder Postboten oder Besuch...

Jörg

Rocky 11.03.2009 17:57

AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???
 
Eigentlich beschütze ich als Halter meinen Hund!

Aber, es kann durchaus auch vorkommen dass ein Hund seinen Halter beschützt. Das kann ein wütendes Bellen oder gar ein massiver Angriff sein. Letzteres ist gerade beim Kampfgewicht eines ausgwachsenen Molosser wahrscheinlich eine ziemlich üble Sache!

Freundlicher Gruss
Beat

Gast20091091001 11.03.2009 18:21

AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???
 
Ich kenne das auch so, wie Peppi schreibt! Nach meinen Infos bist du dran - und dein Hund auch (Auflagen) - wenn er auf deinem Grundstück, auch wenn es mit Warnschildern zugepflastert und sicher eingezäunt ist, einen Einbrecher angreift!
Ich glaube er darf nur "Alarmanlage" spielen, nicht "Waffe"....
Man darf ja auch nicht z.B. Bärenfallen oder Selbstschussanlagen im Garten für Einbrecher aufstellen!

Was anderes ist es, wenn der Einbrecher dich angreift.
So sind meine Infos dazu! :35:

Bibi 11.03.2009 19:59

AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???
 
Hab einen interessanten Link dazu (Thema Hund beißt Mensch der aufs Grundstück kommt obwohl er nicht sollte etc. und wer dann "Schuld" hat usw.)
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article829900.html

Athos 11.03.2009 20:05

AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???
 
Zitat:

Zitat von Cleo-Leo (Beitrag 119295)
@Athos
Ja sag mal-das hört sich ja grausig an!!!
Kannst Du noch schlafen? Du hattest doch sicher Licht im Haus?und dann steht der vor der Türe--Wahnsinn-zum Glück hast Du sonen Hund!!!!

Ich hätte da eine passende Frage-falls einer antworten mag...

Ich hab irgendwo gelesen,dass auch wenn man ein Hinweisschild:Vorsicht bissiger Hund!--am Türle hat und jemand(Besuch oder auch ein Einbrecher)gebissen wird--man trotzdem in der Schuld steht.Stimmt das?

hallo!
nach diesem vorfall hab ich mich bei meiner versicherung erkundigt und bei uns ist das so: wenn der grund eingezäunt ist und du ein warnschild beim eingang (zum grund - nicht erst bei der haustüre) hast und es passiert was am grundstück weil derjenige von alleine reinging, übernimmt die versicherung. hm...schlafen tu ich seit ich athos habe sehr gut...gg
lg babs

Peppi 11.03.2009 21:03

AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???
 
Zitat:

Zitat von Bibi (Beitrag 119376)
Hab einen interessanten Link dazu (Thema Hund beißt Mensch der aufs Grundstück kommt obwohl er nicht sollte etc. und wer dann "Schuld" hat usw.)
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article829900.html

aber die vermuten auch nur. Und wie ich ebenfalls vermutete, "ein Hund zum Schutz" halten. Das u.a. auch eine der wenigen Begründungen sich einen Liste 1 Hund zu zulegen, der nicht aus dem Tierschutz kommt.

Ich würde mich da einfach bei einer Behörde absichern...

Jörg 12.03.2009 07:38

AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???
 
Zitat:

Zitat von Ongoing Guerillas (Beitrag 119365)
Ich kenne das auch so, wie Peppi schreibt! Nach meinen Infos bist du dran - und dein Hund auch (Auflagen) - wenn er auf deinem Grundstück, auch wenn es mit Warnschildern zugepflastert und sicher eingezäunt ist, einen Einbrecher angreift!
Ich glaube er darf nur "Alarmanlage" spielen, nicht "Waffe"....
Man darf ja auch nicht z.B. Bärenfallen oder Selbstschussanlagen im Garten für Einbrecher aufstellen!

Was anderes ist es, wenn der Einbrecher dich angreift.
So sind meine Infos dazu! :35:


genau^^^

ein Einbruch ist eine bedrohliche Situation,und daher NOTWEHR!

Ich meinte nur bei Einbruch,nichts anderes.

gruss Jörg

Peppi 12.03.2009 10:35

AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???
 
Und wenn du nicht daheim bist? Bzw. oben freidlich schlummerst und Dein Hund unten den Einbrecher frisst?

Das meinte ich.

Aber kann ja sein, dass es im Freistaat anders ist :lach1:

tripwire 12.03.2009 11:27

AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???
 
Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 119481)
und Dein Hund unten den Einbrecher frisst?

na ja, wenn er ihn frisst, ist er ja weg... und wo kein kläger, da kein richter, dann hat sich die frage ja von alleine erledigt :boese1:

Gast200912280002 12.03.2009 11:44

AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???
 
Zitat:

Zitat von tripwire (Beitrag 119498)
na ja, wenn er ihn frisst, ist er ja weg... und wo kein kläger, da kein richter, dann hat sich die frage ja von alleine erledigt :boese1:

*LOL* :lach2:

Bei uns im Freistaat ist es anders... *grins*-
aber das Thema hatten wir schonmal durch, ich weiß bloß gerade eben nicht wo...
Balou ist auch als Wachhund angemeldet und wir zahlen weniger Steuern!

Evtl. weiß ja noch jemand, wo das Thema ist? Will nicht alles nochmal schreiben...


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