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Alt 20.04.2009, 22:42
Benutzerbild von Anne
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 17.02.2005
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 2.784
Standard AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung

Zitat:
Zitat von Gabi Schmid Beitrag anzeigen
irgendwo habe ich mal gelesen, dass die unterschiedlich farbige halsbänder für verscheidene Hunderassen einführen wollten. Ist so ähnlich wie mit dem Stern gelt?
Im Jahr 2000, kurz nach dem furchtbaren Tod des kleinen Volkan, hatten wir einen Entwurf einer HVO auf dem Tisch. Danach hätten wir unser Grundstück mit gelben Schildern und schwarzer Schrift kennzeichnen müssen. VORSICHT GEFÄHRLICHER HUND. Unsere Hunde hätten gelbe Plaketten tragen müssen, ebenfalls beschriftet.
Nach dem derzeit gültigen Gefahrhundegesetz müssen in Schleswig-Holstein gefährliche Hunde, dazu gehören die im Bundesgesetz gelisteten Terrier, ein hellblaues Halsband tragen. Als Kennzeichnung - VORSICHT GEFÄHRLICHER HUND-. Diese Kennzeichnugspflicht gilt auch für alle Hunde anderer Rassen, die als gefährlich eingestuft werden.
__________________
Gruß Vom Acker

Anne & Co.


In Blues we trust, Blues will never die
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