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morpheus 17.04.2009 17:49

Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
Man beachte die Argumentation.:boese3:

Datum: 16.04.2009
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Kurzbeschreibung: Eine Gemeinde, die "Kampfhunde" wegen ihrer potenziellen Gefährlichkeit erhöht besteuern will, darf auf die Rasseliste in landesrechtlichen Regelungen zur Gefahrenabwehr zurückgreifen, wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die zugrunde liegenden Erkenntnisse offensichtlich überholt sind. Das hat der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem jetzt bekannt gegebenen Urteil vom 26.03.2009 entschieden und damit die Klage einer Halterin eines American Staffordshire Terriers abgewiesen.

Die beklagte Stadt hat in ihrer Hundesteuersatzung geregelt, dass für einen Kampfhund jährlich 600 EUR zu zahlen sind, während für alle anderen Hunde nur 81 EUR anfallen. Kampfhunde sind nach der Satzung solche Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren besteht. Kampfhunde sind dabei insbesondere Hunde sogenannter Kampfhunderassen, u. a. der American Staffordshire Terrier. Die Klage der Klägerin gegen den Hundesteuerbescheid hatte vor dem Verwaltungsgericht Erfolg; das Verwaltungsgericht hat beanstandet, dass die Stadt neuere Erkenntnisse über die Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen nicht beachtet habe. Dem ist der VGH nicht gefolgt.

Die erhöhte Hundesteuer für Hunde der Rasse American Staffordshire Terrier verstoße nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Die Stadt habe die Grenzen ihrer steuerrechtlichen Gestaltungsfreiheit nicht überschritten, indem sie manche Hunde automatisch und unwiderleglich, andere aber nur unter besonderen Umständen erhöht besteuere. Die Stadt habe sich an der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 03.08.2000 orientieren dürfen, die u.a. bei Hunden der genannten Rasse die Eigenschaft als Kampfhund vermute. Diese Regelung sei vom VGH bestätigt worden. Im Interesse der Rechtseinheit habe sich die Stadt dieser Wertung anschließen dürfen. Es gebe nämlich keine Anhaltspunkte, dass die Einschätzung der Gefährlichkeit des American Staffordshire Terriers überholt sei. Es sei weiter daran festzuhalten, dass Hunde dieser Rasse ein genetisches Potenzial besäßen, aufgrund dessen sie in besonderer Weise ein gefährliches Verhalten entwickeln könnten. Hunde dieser Rasse hätten wegen ihrer gut bemuskelten Kiefer eine große Beißkraft. Das Zuchtziel sei früher auf eine „Kampfmaschine“ ausgerichtet gewesen, sodass in vielen Zuchtlinien ein übersteigertes und leicht auslösbares Angriffs- und Kampfverhalten festgestellt werden könne. In neueren wissenschaftlichen Untersuchungen werde bestätigt, dass Hunde dieser Rasse überdurchschnittlich durch „ein gestört oder inadäquat aggressives Verhalten“ auffielen. Sie stellten deswegen höhere Anforderungen an Züchter und Halter; es könne aber nicht verlässlich davon ausgegangen werden, dass entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen im Einzelfall vorlägen. Auch stelle die positive Verhaltensprüfung des Hundes nach der Polizeiverordnung jeweils nur eine Momentaufnahme dar, die angesichts der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens eine Gefahr nicht ausschließe.

Schließlich sei die Privilegierung anderer Hunderassen, wie z.B. des Deutschen Schäferhundes, Dobermann und Rottweiler, von denen ebenfalls eine abstrakte Gefahr ausgehe, die aber nicht von vornherein als Kampfhunde gälten, sachlich gerechtfertigt. Denn zugunsten der Halter dieser Hunde wirke sich die größere soziale Akzeptanz aus, die sogenannte Wach- und Gebrauchshunde in der Bevölkerung genössen. Diese sei mit diesen Hunden eher vertraut. Auch bei Züchtern und Haltern dieser Hunde bestehe zudem eine größere Erfahrung bezüglich der Eigenschaften dieser Hunde, deren Gefährlichkeit dadurch eher beherrschbar erscheine.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils durch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht angefochten werden (Az.: 2 S 1619/08).

BX-Isabell 17.04.2009 19:19

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
Auch wegen solcher Urteile sage ich Ende des Jahres Deutschland du kannst mich mal am .....

Tyson 17.04.2009 19:34

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
:boese5: Das ist ja wohl die Höhe und mir fehlen einfach die Worte!!! LG Manuela :boese5:

ananda 17.04.2009 20:26

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
:boese5::boese5::boese5:
Mir geht es wie Manuela, da fehlen eigentlich die Worte. Bin richtig entsetzt.

Dagmar

Bilana 17.04.2009 20:47

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
Da fehlen einem echt die Worte.

So ein Schwachsinn!

Da es hier aber um Geld für die Gemeindekasse geht, wird niemand ein ernsthaftes Interesse daran haben, diese Regelung zu ändern.

Carmen 18.04.2009 06:38

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
Das ist eine Frechheit! :( Hunde bestimmter Rassen werden automatisch als Monster abgestempelt.Die sollen mal die Hundehalter kontrollieren! Wie war das noch mit dem Rassismus? Es gibt in keinem Land soviel Vorurteile wie in Deutschland.Ich gehe in ein paar Jahren ganz nach Malaga,dort kaufe ich mir eine Finca und kümmere mich um die Tiere.Ich habe hier auch die Schnauze voll !!!!!
LG Carmen

Grazi 18.04.2009 07:52

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
Das hatte ich heute morgen in meinem Posteingang.... und ich habe mich immer noch nicht ganz beruhigt. :boese5:

Stinksauer, Grazi

Goofymone 18.04.2009 08:00

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
Zitat:

Zitat von Grazi (Beitrag 126037)
Das hatte ich heute morgen in meinem Posteingang.... und ich habe mich immer noch nicht ganz beruhigt. :boese5:

Stinksauer, Grazi

Willkommen im Club :boese5:

Bahta 18.04.2009 10:38

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
BOAAAH echt geile Argumentation :boese5:

Rocky 18.04.2009 16:45

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
Kommt doch in die Oase Schweiz, hier hat es höhere Berge, klarere Seen, frischere Luft. Ausserdem verdient man mehr und bezahlt weniger Steuern und das nicht nur Hundesteuern!

P.S. Bier gibt es mittlerweilen auch schon in grosser Auswahl :45:

Maike 18.04.2009 17:49

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
Ich werde es niemals verstehen können warum immer wieder auf die liebenswertesten Wesen dieser Welt herumgetrampelt wird :boese5:

bregu73 18.04.2009 18:27

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
Armes Deutschland !!!:boese5:
:boese2::boese2::boese2:

katinka 18.04.2009 20:27

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
ich habs jetzt dreimal gelesen und reg mich immer noch auf:boese5:


hier zahlen alle dieselbe hundesteuer, nur bei der versicherung zahlen wir mehr, aber denen werd ich am montag den wesenstest mit maulkorbbefreiung präsentieren, auf die reaktion bin ich mal gespannt. mit denen hab ich mich schon vorher auseinandergesetzt, weil sie als zu versichernden hund "kampfhund " angegeben haben.:boese2:

Nina 18.04.2009 20:36

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
Na da kann man nur sagen Gute Nacht Deutschland. was bin ich froh das ich weg bin....soll nicht heißen das die Kaasköpe viel besser sind in der Rechtssprechung!!!!!!!!!!!!!!

Suflaki 18.04.2009 20:44

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
Zitat:

Schließlich sei die Privilegierung anderer Hunderassen, wie z.B. des Deutschen Schäferhundes, Dobermann und Rottweiler, von denen ebenfalls eine abstrakte Gefahr ausgehe, die aber nicht von vornherein als Kampfhunde gälten, sachlich gerechtfertigt. Denn zugunsten der Halter dieser Hunde wirke sich die größere soziale Akzeptanz aus, die sogenannte Wach- und Gebrauchshunde in der Bevölkerung genössen. Diese sei mit diesen Hunden eher vertraut. Auch bei Züchtern und Haltern dieser Hunde bestehe zudem eine größere Erfahrung bezüglich der Eigenschaften dieser Hunde, deren Gefährlichkeit dadurch eher beherrschbar erscheine.
WAS? :schreck:
Wenn das nicht so traurig wäre, müsste ich jetzt lachen.

katinka 20.04.2009 09:05

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
habe grad bei der versicherung nachgefragt, bei denen gibt es einen sogenannten "erziehungsbonus", bedeutet, bei wesenstest und maulkorbbefreiung reduziert sich der beitrag.

Gabi 20.04.2009 09:13

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
die spinnen doch:boese5:

katinka 20.04.2009 10:03

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
aber immerhin

Tyson 20.04.2009 10:35

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
:lach3: Gut das sie nicht auch noch nen gelben Stern tragen müssen, ähm, ich mein ja nur ..., LG Manuela :lach1:

chakadia2 20.04.2009 15:30

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
Ich habe auch schon gehört, dass sich die Hundekenner anderer EU-Staaten über die Rasseliste mukieren und sie mit der NS-Zeit vergleichen. Es sind nämlich fast ausnahmelos nur ausländische Rassen gelistet. Einen deutschen Schäferhund, der speziell in dieser Zeit zur Menschenhetze eingesetzt wurde, findet man dort nicht..... und mit dieser Spezie hatte ich schon öfter viele schlechte Erfahrungen.

chakadia2 20.04.2009 15:31

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
Wusstet ihr, dass man die Niederlande gar nicht mit dem Bullmastiff betreten wird??? Der wird von der Polizei beschlagnahmt .....

Gabi 20.04.2009 15:52

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
irgendwo habe ich mal gelesen, dass die unterschiedlich farbige halsbänder für verscheidene Hunderassen einführen wollten. Ist so ähnlich wie mit dem Stern gelt?

BX-Isabell 20.04.2009 16:15

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
Holländer werden bei uns ja auch gekennzeichnet....

gelbes Kennzeichen und Wohnanänger:lach1:

Tyson 20.04.2009 16:33

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
Zitat:

Zitat von chakadia2 (Beitrag 126436)
Wusstet ihr, dass man die Niederlande gar nicht mit dem Bullmastiff betreten wird??? Der wird von der Polizei beschlagnahmt .....

:lach1: Ne, daß hat sich schon wieder geändert, verflixt, ich find grad nicht wo das nu wieder geschrieben steht Hiiiiilfe, wer weiß es? LG Manuela:lach1:

Carmen 20.04.2009 17:41

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
Also im Januar war das noch so,da wurde sogar gewarnt mit einer franz.Bulldogge einzureisen.Die Meldung lautete: Alle Rassen,in denen das Wort "Bull" enthalten ist,werden von der holl. Polizei beschlagnahmt.Unverschämt sowas! Ob es sich jetzt wieder geändert hat weiß ich allerdings nicht.
LG carmen

katinka 20.04.2009 19:53

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
vor zwei jahren mussten wir den stammbaum mitnehmen, als nachweis für reinrassig, sonst hätte die polizei beschlagnahmen können. wie es inzwischen gehandhabt wird weiss ich nicht, ist mir auch egal, wir boikottieren solche urlaubsländer seitdem.

DON HACKI 20.04.2009 21:26

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
Zitat:

Zitat von Carmen (Beitrag 126451)
Also im Januar war das noch so,da wurde sogar gewarnt mit einer franz.Bulldogge einzureisen.Die Meldung lautete: Alle Rassen,in denen das Wort "Bull" enthalten ist,werden von der holl. Polizei beschlagnahmt.Unverschämt sowas! Ob es sich jetzt wieder geändert hat weiß ich allerdings nicht.
LG carmen

Hi, hierzu habe ich Dir einen link herausgesucht:

http://www.zza-online.de/aktuelles/120.html

Gruß

Anne 20.04.2009 21:42

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
Zitat:

Zitat von Gabi Schmid (Beitrag 126439)
irgendwo habe ich mal gelesen, dass die unterschiedlich farbige halsbänder für verscheidene Hunderassen einführen wollten. Ist so ähnlich wie mit dem Stern gelt?

Im Jahr 2000, kurz nach dem furchtbaren Tod des kleinen Volkan, hatten wir einen Entwurf einer HVO auf dem Tisch. Danach hätten wir unser Grundstück mit gelben Schildern und schwarzer Schrift kennzeichnen müssen. VORSICHT GEFÄHRLICHER HUND. Unsere Hunde hätten gelbe Plaketten tragen müssen, ebenfalls beschriftet.
Nach dem derzeit gültigen Gefahrhundegesetz müssen in Schleswig-Holstein gefährliche Hunde, dazu gehören die im Bundesgesetz gelisteten Terrier, ein hellblaues Halsband tragen. Als Kennzeichnung - VORSICHT GEFÄHRLICHER HUND-. Diese Kennzeichnugspflicht gilt auch für alle Hunde anderer Rassen, die als gefährlich eingestuft werden.

Gast280210 21.04.2009 09:37

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
Das ist doch nicht zu glauben, dadurch werden Tiere und deren Halter stigmatisiert.

Sollte sowas aufgenommen werden, gnade uns und unseren Hunden Gott.

Gast280210 21.04.2009 09:43

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
Über die derzeitigen Gesetzte und Politiker wollte ich mich eigentlich nicht öffentlich äußern - nur soviel - es ist ein absuluter Schweinestall.

Kennt Ihr Orwells "Farm der Tiere" (animal farm) Thema immer noch mehr als aktuell und ein absolutes "Muss" um sich die Realität per Film vor Augen zu halten. Die meisten Wähler leiden immer zu den Wahlen an akuter Vergesslichkeit.:boese5::boese2:

Peppi 21.04.2009 09:59

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
Zitat:

Zitat von chakadia2 (Beitrag 126435)
Ich habe auch schon gehört, dass sich die Hundekenner anderer EU-Staaten über die Rasseliste mukieren und sie mit der NS-Zeit vergleichen. Es sind nämlich fast ausnahmelos nur ausländische Rassen gelistet. Einen deutschen Schäferhund, der speziell in dieser Zeit zur Menschenhetze eingesetzt wurde, findet man dort nicht..... und mit dieser Spezie hatte ich schon öfter viele schlechte Erfahrungen.

Regelungen zur Hundehaltung - auch in Abhängigkeit de Rasse - gibt es mittlerweile in sehr, sehr vielen Ländern in Europa. Auch in Amiland gibt's Auflagen.

Cara, Orwells Buch ist aber eine Anspielung auf die Entwicklungen im Sozialismus/Kommunismus...

Gast280210 21.04.2009 10:05

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 126578)
Regelungen zur Hundehaltung - auch in Abhängigkeit de Rasse - gibt es mittlerweile in sehr, sehr vielen Ländern in Europa. Auch in Amiland gibt's Auflagen.

Cara, Orwells Buch ist aber eine Anspielung auf die Entwicklungen im Sozialismus/Kommunismus...

Mag schon sein, Peppi aber schau doch mal genau hin.

Wir leben in einem angeblich sozialen Staat und angeblich haben alle die gleichen Möglichkeiten und werden gleich behandelt und haben die gleichen Rechte. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Hier stimmen Verpackung und Inhalt nicht überein.

Peppi 21.04.2009 10:17

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
Du hast Recht. Alle haben Recht. Die VOs sind teilweise Schwachsinn und entbehren jeder Logik. Sie spalten die Nation, schüren den Hundhass, etc., etc. Besonders ärgerlich, wenn man bedenkt wieviel Umsatz mit dem Hund gemacht wird. Es ist - wie auch hier - häufig ein Schlag ins Gesicht.

Und doch leben wir in einer Demokratie und da passiert es hin und wieder das einige Wenige unter der Dummheit anderer leiden müssen und die Inhalte unsere Politiker überfordern, bei der Schaffung vernünftiger Regelungen.

Es gibt viele dumme Leute da draußen - aus ganz verschiedenen Gründen. Vom "Millieu-Prolet" bis zum "Och, ist der putzig, der will nur spielen". Und mittlerweile sehe ich einiges anders... das Folgende trifft ganz gut was ich meine - ich kann's schwer in Worte kleiden und versuche es mit Ironie. Vielleicht versteht der eine oder andere was ich meine:

http://www.youtube.com/watch?v=YNDqd80WqtU

:sorry:

Djego 21.04.2009 10:19

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
Frechheit!!!:boese5::boese5::boese5:

Dann bin ich dafür, daß bestimmte Menschen auch bestimmte (farbige) Westen tragen müssen und es ein "Zuchtverbot" gibt!

Jörg 21.04.2009 10:24

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
Genau peppi,cooler Link.Ich liebe Switch.

Und solche leute gibts es genügend,wie da zu sehn:lach1:

Gast280210 21.04.2009 10:30

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
Ich hab mir das angesehen. Was soll man davon halten, trifft beide Seiten. Solche, die sich wirklich für ihr Ego einen Hund zulegen, davon gibt es auch genug, auf der anderen Seite, wird ironisch, die gängige Voreingenommenheit und das Klischee des etwas behäbigen voreingenommenen Bürgers bedient.

Insofern gefährlich, weil etwas geistig unbeweglicher das Ernst nimmt, besonders die letzte Sequenz.

Die Lachschleifen als Untermalung fand ich besonder scharf.

Gonzalez 21.04.2009 15:21

AW: Ein Highlight deutscher Rechtsprechung
 
Zitat:

Zitat von Suflaki (Beitrag 126149)
WAS? :schreck:
Wenn das nicht so traurig wäre, müsste ich jetzt lachen.

Den gleichen "Gedankenmüll" hat eine Bekannte von mir von der Verwaltung in Bayern bekommen bez. der Frage weshalb der Cane Corso als Listenhund geführt wird ( ohne dokumentierte Beissvorfälle ) und der Schäferhund, Rotti und Dobs nicht.

Ein deutlicher Spruch hierzu:

Ich kann gar nicht soviel essen wie ich kotzen möchte :49:

Gruß

Gonzalez


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