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katinka 16.06.2009 12:33

AW: Wesenstest (Maulkorbbefreiung)
 
hallo susanne und peppi,
dankeschön, ich wollt nicht bei der stadt nachfragen, schlafende hunde muss man ja nicht wecken....kommt mir natürlich sehr entgegen, maulkorbbefreiung für den hund und nicht personenbezogen.:lach3:

Peppi 16.06.2009 13:22

AW: Wesenstest (Maulkorbbefreiung)
 
Nimm zumindest meine Antwort jetzt nicht als Freibrief. Ich hatte das immer so verstanden und wie gesagt auch noch eine Diskussion darüber. Und heut morgen nochmal nachgelesen. Susanne kennt's auch nur so.


Aber ich würde das schon mit der Gemeinde ausdisktutieren... sure is sure.

Wenn die Kontrolleure von Eurem Amt "instruiert" sind, werden die es auch so sehen wie Ihre Vorgesetzten...

Einfach mal schriftlich fragen, worin sich das gründet und dann ggf. mit den entsprechenden Paragraphen argumentieren.

Oder in der HuSchu nachfragen, die natürlich auch ein Interesse haben könnten, mehrere Absolventen des Tests zu "binden"...

:lach3:

katinka 16.06.2009 14:02

AW: Wesenstest (Maulkorbbefreiung)
 
hmm, ich wollte bei einer eventuellen kontrolle schon sagen: susanne und peppi haben das aber gesagt.............:lach1:

Peppi 16.06.2009 14:09

AW: Wesenstest (Maulkorbbefreiung)
 
Das dacht ich mir...und schwups hab ich se wieder vor der Tür :lach1:

Maike 17.06.2009 03:46

AW: Wesenstest (Maulkorbbefreiung)
 
Ich habe in meinem Bescheid vom Kreis folgenden Text stehen...

Anderen Aufsichtspersonen darf der Hund nur anvertraut werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und körperlich in der Lage sind, den Hund sicher zu halten. Ohne Maulkorb darf eine vom Halter beauftragte Aufsichtsperson den Hund nur führen, wenn vom Halter sichergestellt werden kann, dass der Hund dieser Person auch uneingeschränkt gehorcht.

Und diese Person ist ja schließlich mein Freund der auch mit den Hunden zusammen lebt, deshalb kommt mir das ein bischen merkwürdig vor! Aber wir haben das schon beim Kreis gemeldet die wollen sich deswegen nochmals erkundigen und sich dann bei uns melden.

Ich bin mal gespannt!

Peppi 17.06.2009 06:30

AW: Wesenstest (Maulkorbbefreiung)
 
Zitat:

Zitat von Maike (Beitrag 138014)
Ohne Maulkorb darf eine vom Halter beauftragte Aufsichtsperson den Hund nur führen, wenn vom Halter sichergestellt werden kann, dass der Hund dieser Person auch uneingeschränkt gehorcht.

Also dieser Satz klingt schon arg danach als hätte ein Amts und Würdenträger sich einfach mal in der Neuformulierung der Gesetze versucht...:lach1:

katinka 18.06.2009 12:44

AW: Wesenstest (Maulkorbbefreiung)
 
Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 138018)
Also dieser Satz klingt schon arg danach als hätte ein Amts und Würdenträger sich einfach mal in der Neuformulierung der Gesetze versucht...:lach1:


die betonung liegt auf - versucht - :lach1:


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