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Alt 19.07.2009, 23:30
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Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 2
Standard Sachkundeprüfung gem. §6 NRW

Hallo zusammen,

bin neu hier im Forum, und habe gleich mal eine Frage:
ich habe mich vor gut einem Jahr entschlossen, einen Mastiff Welpen (Rüden) ins Haus zu holen. Nach, nun einem gutem Jahr, zahlreichen Besuchen bei Züchtern im Bundesgebiet, soll es im Herbst soweit sein, endlich das neue Familienmitglied willkommen zu heißen.
Stehe jetzt vor der letzten Hürde, die da heißt: Sachkundeprüfung gem. §6 LHundG NRW! Da bräuchte ich die Hilfe von ein paar erfahrenen Molosser-Haltern:
- Wer, außer der Kreisbehörde, ist denn "anerkannter Sachverständiger" (wie es im Gesetz heißt), sprich wer kommt noch als evtl. Prüfer in Betracht?
- Wie läuft die SKP nach §6 ab? Ist diese mit der SKP nach §11 zu vergleichen, diese darf ja auch ein Tierarzt abnehmen (habe ich bereits)
- Gibt es dort eine gewisse Fehlerzahl, wie bspw. in der Fahrschule?
- Gibt es Alternativen, wie man diese umgehen kann?

Vielen Dank im Voraus!
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Stichworte
nrw, sachkundeprüfung, §6 lhundg


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