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Anmeldung eines Saupackers
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Hallo,
auf dieser Seite geht es um das Thema „Anmeldung eines Saupackers” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.
Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!
Schöne Grüße, Markus
AlHambra 16.09.2009, 15:01 Hab mal eine Frage zum Saupacker..
Was ist zu erwarten, wenn man einen Saupacker anmeldet ?
In Berlin gibt es einen Maulkorb und Leinenzwang ua für den Bullmastiff :boese5: und wenn man nun einen Saupacker hat, der Bullmastiff "enthält", muss der Hund dann entsprechend geführt werden ?
Hat da jemand Erfahrungen gemacht ?
:02:
Um grosse Verwirrung zu vermeiden: Die Frage ist, wie das Amt auf den Begriff Saupacker reagiert - kennt man die Hunde nicht oder wird dann genau nachgschaut, welche "Rassen" nun tatsächlich im Einzelfall enthalten sind.
Dann wär es natürlich empfehlenswert, den Hund als Doggenmix anzugeben - was er ja auch ist.
Klärt mich auf, merci :lach1:
Hallo!
Danke für den Beitrag!
LG Nadine
AlHambra 16.09.2009, 15:02 Ups, hab einfach geantwortet im Thread, fürchte aber, die frage gehört nicht wirklich hier rein, es ergab sich aus dem Zusammenhang - bitte Beitrag verschieben, Riesensorry:sorry:
Hab mal eine Frage zum Saupacker..
Was ist zu erwarten, wenn man einen Saupacker anmeldet ?
In Berlin gibt es einen Maulkorb und Leinenzwang ua für den Bullmastiff :boese5: und wenn man nun einen Saupacker hat, der Bullmastiff "enthält", muss der Hund dann entsprechend geführt werden ?
Hat da jemand Erfahrungen gemacht ?
:02:
Um grosse Verwirrung zu vermeiden: Die Frage ist, wie das Amt auf den Begriff Saupacker reagiert - kennt man die Hunde nicht oder wird dann genau nachgschaut, welche "Rassen" nun tatsächlich im Einzelfall enthalten sind.
Dann wär es natürlich empfehlenswert, den Hund als Doggenmix anzugeben - was er ja auch ist.
Klärt mich auf, merci :lach1:
Ich bin mir sicher fürdie Behörden gilt das als Mix. Und damit fällt er unter entsprechende regelung.
Ups, hab einfach geantwortet im Thread, fürchte aber, die frage gehört nicht wirklich hier rein, es ergab sich aus dem Zusammenhang - bitte Beitrag verschieben, Riesensorry:sorry:
ups das interessiert mich auch! wollte ich auch fragen:lach1:
Erledigt! :lach3:
Grüßlies, Grazi
AlHambra 16.09.2009, 15:16 Perfekt, merci beaucoup !!!:15:
Dominique
Und meine Antwort schon wiedre kastriert... ***schmoll***
Vor der Behörde wird das ein Mix sein. Zumindest in NRW bin ich mir recht sicher das unsere Ämte da so sehen würden. Außer man gerät an eine Orgelpfeife...
Was allerdings auch nicht so unwahrscheinlich ist. :lach1:
Goofymone 16.09.2009, 15:21 Im dem Moment wo Du beim Vet Amt den Hund vorstellig machst, und dieser sich ausnahmsweise mal mit den Rassen auskennt, hast Du ganz schlecht Karten! Sprich dann muss Dein Hund in Berlin mit Maulkorb und Leine geführt werden!!!
Da auch Listenhund der Anlage 2 und deren Mixe keine Maulkorbbefreiung in Berlin bekommen!
Solltest Du aber von Deinem zuständigen Vet Amt eine Rasseunbedenklichkeitsbescheinigung bekommen, bist Du auf der absolut sicheren Seite und hast nen "normalen" Hund wie Nachbars Lumpi!
Fakt ist, dass Dir diese Bescheiniung nur Dein für Dich zuständiges Vet Amt erteilen darf! Kein Sachverständiger und Gutachter kann Dir diese Bescheinung geben! Diese werden von den Ämtern nicht anerkannt und sind somit Null und Nichtig!
Gast200912280002 16.09.2009, 16:28 Naja, und ich kann dir als Saupackerbesitzer auch nicht wirklich helfen...
In Sachsen gibt es keine "Liste"...
Bei uns ist Balou als Saupacker gemeldet, es kamen nie Fragen...
In der Versicherung ist er als Saupacker (in Klammern Doggenmix und die genauen Elternanteile) gemeldet und wir bezahlen auch nicht mehr...
Berlin ist halt ein ganz anderes Pflaster...
Goofymone 16.09.2009, 16:30 Naja, und ich kann dir als Saupackerbesitzer auch nicht wirklich helfen...
In Sachsen gibt es keine "Liste"...
Bei uns ist Balou als Saupacker gemeldet, es kamen nie Fragen...
In der Versicherung ist er als Saupacker (in Klammern Doggenmix und die genauen Elternanteile) gemeldet und wir bezahlen auch nicht mehr...
Berlin ist halt ein ganz anderes Pflaster...
Leider wahr, Berlin ist ein anderes Pflaster! Und auch in den Bezirken (zuständige Vet Amt) sind da unterschiedlich!
Eine Rasseunbedenklichkeitsbescheinigung bekommt man hier auch nur wenn wenn eine 2. Rasse angegeben ist (z.B. Dogge - Cane Corso)
Gast200912280002 16.09.2009, 16:45 Brauch ich eigentlich in Berlin als "Besucher" (z.B., wenn ich mal eine Woche oder so bei meiner Schwester bin), auch eine Bescheinigung für Balou, oder gelten da andere Regeln als für Einheimische?
Goofymone 16.09.2009, 16:46 Brauch ich eigentlich in Berlin als "Besucher" (z.B., wenn ich mal eine Woche oder so bei meiner Schwester bin), auch eine Bescheinigung für Balou, oder gelten da andere Regeln als für Einheimische?
Nein, in jedem Bundesland gelten die entsprechenden Gesetze bzw Verordnungen an die man sich halten bzw richten muss :o
Sprich immer die Gesetze bzw Verordnungen des jeweiligen Bundeslandes vor der Einreise lesen
Wie Waldi 16.09.2009, 16:47 Das war jetzt aber nicht die Antwort auf die Frage, Mone.
Außer das erste Wort! :D
Gast200912280002 16.09.2009, 16:50 Nein, na gut...
Alsobrauche ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von meinem TA oder von einem Berliner Vet-Amt???:sorry:
Goofymone 16.09.2009, 16:52 Das war jetzt aber nicht die Antwort auf die Frage, Mone.
Außer das erste Wort! :D
Wie jetzt ? Ich hab doch geschrieben, dass man sich hier auch als Besucher an das Gesetz halten muss, sofern ein hier gelisteter Hund bei ist
Goofymone 16.09.2009, 16:53 Nein, na gut...
Alsobrauche ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von meinem TA oder von einem Berliner Vet-Amt???:sorry:
Die brauchst Du dann nur von dort (Ort) wo Du wohnst und musst sie hier, falls Du angehalten werden solltest vom OA vorzeigen!
Wie Waldi 16.09.2009, 16:57 Also das ist mir jetzt neu!
Ich brauche demnach von MEINEM AmtsVet eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wenn ich Berlin bereisen möchte?
Ist das wirklich so?
Goofymone 16.09.2009, 17:01 Also das ist mir jetzt neu!
Ich brauche demnach von MEINEM AmtsVet eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wenn ich Berlin bereisen möchte?
Ist das wirklich so?
Nur dann, wenn Du einen hier gelisteten Hund hast und mit diesem hier öffentliches Strassenland betreten möchtest! Dann brauchst Du entweder eine Ausnahmegenehmigung aus Berlin (das Dein Hund ohne Maulkorb laufen darf - die hier aber so gut wie kein gelisteter Hund bekommt) oder eben eine Rasseunbedenklichkeitsbescheinigung von Deinem zuständigen Vet Amt!
Sorry, aber ich weiss wovon ich Rede (Du erinnerst Dich, bin Gutachterin und Sachverständige für das Hundegesetz Berlin) ;)
Wie Waldi 16.09.2009, 17:09 Frechheit!
Goofymone 16.09.2009, 17:11 Frechheit!
Meinst meine Antwort oder das Gesetz ?
Gonzalez 16.09.2009, 17:32 Nur dann, wenn Du einen hier gelisteten Hund hast und mit diesem hier öffentliches Strassenland betreten möchtest! Dann brauchst Du entweder eine Ausnahmegenehmigung aus Berlin (das Dein Hund ohne Maulkorb laufen darf - die hier aber so gut wie kein gelisteter Hund bekommt) oder eben eine Rasseunbedenklichkeitsbescheinigung von Deinem zuständigen Vet Amt!
Sorry, aber ich weiss wovon ich Rede (Du erinnerst Dich, bin Gutachterin und Sachverständige für das Hundegesetz Berlin) ;)
Wir waren in der letzten Woche an der Müritz und mussten durch Brandenburg durchfahren, da die CC's in Bayer & Brandenburg gelistet sind haben wir elli angewiesen sich unauffällig zu verhalten.
Sie hat sich nicht dran gehalten, als ein Polizeiwagen vorbeifuhr hat sie den Beamten den :boese2: gezeigt.
Die kleine trifft eben ihre eigenen Entscheidungen :lach2:
Bullmastiff 16.09.2009, 17:32 Nur dann, wenn Du einen hier gelisteten Hund hast und mit diesem hier öffentliches Strassenland betreten möchtest! Dann brauchst Du entweder eine Ausnahmegenehmigung aus Berlin (das Dein Hund ohne Maulkorb laufen darf - die hier aber so gut wie kein gelisteter Hund bekommt) oder eben eine Rasseunbedenklichkeitsbescheinigung von Deinem zuständigen Vet Amt!
Sorry, aber ich weiss wovon ich Rede (Du erinnerst Dich, bin Gutachterin und Sachverständige für das Hundegesetz Berlin) ;)
Da ist ja sogar der Freistaat Bayern liberaler. Dort muss ich nicht mehr eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen, wenn ich mit einem, nach deren Gesetz, Listenhund dort zu Besuch hin fahre.
Aber so kann Berlin ja wenigstens seine Einnahmen schön in die Höhe treiben. Zum Glück ist es keine Stadt.
Gast200912280002 16.09.2009, 18:35 Die brauchst Du dann nur von dort (Ort) wo Du wohnst und musst sie hier, falls Du angehalten werden solltest vom OA vorzeigen!
Danke, gut zu wissen, ich hab nämlich dieses Jahr schon noch mal vor, nach Berlin zu fahren....
Man hab ich ein Glück, wir wohnen in Sachsen-Anhalt.:)
Nix von Liste der Saupacker.
Gast200912280002 16.09.2009, 20:28 Man hab ich ein Glück, wir wohnen in Sachsen-Anhalt.:)
Nix von Liste der Saupacker.
nun ja, wir ja in Sachsen auch nicht, aber willst du nicht auch mal das Bundesland verlassen (und sei es nur zu Besuch???):traurig2:- da ist es schon gut, zu wissen, was einen erwartet, oder?
Emmamama 16.09.2009, 23:33 Nein, in jedem Bundesland gelten die entsprechenden Gesetze bzw Verordnungen an die man sich halten bzw richten muss :o
Sprich immer die Gesetze bzw Verordnungen des jeweiligen Bundeslandes vor der Einreise lesen
??? Sorry... Muss ich mal nachfragen, auch wenn´s niht direkt um Saupacker geht...
Für Emma (CC) gibt´s ein Negativgutachten für den Wesenstest aus Brandenburg mit/für ihren früheren Halter - habbich in Kopie.
Mit mir hat sie keinen gemacht, weil´s das in NRW nicht braucht (erstaunlich genug). Heisst das, wenn ich mit ihr z.B. nach Brandenburg oder Bayern will, dass ich mit ihr noch ´nen Test machen muss?
Völlig verwirrt...
LG, Heike
AlHambra 16.09.2009, 23:39 ...bleibt also unter Strich festzustellen, daß man seine Saupacker in Berlin lieber als Doggenmix betitelt... :29:
Und meine Antwort schon wiedre kastriert... ***schmoll*** Das ist mir ein Rätsel! Als ich die Themen geteilt habe, war noch keine Antwort von dir dabei... also habe ich auch nichts gelöscht oder mitverschoben.
Einzig für mich vorstellbarer Grund wäre, dass wir zufälligerweise im gleichen Augenblick im Thema rumgefuhrwerkt haben und sich die Forumsaktionen überschnitten haben. Weiss aber nicht, ob das technisch tatsächlich ein Problem sein könnte.
Oder aber... du hast wieder nur auf "Vorschau" geclickt. ;)
Grüßlies, Grazi
Nachtrag: Es gab tatsächlich kein Problem. Da sich die Aktionen offenbar überschnitten haben, sind dein und auch Gabis Beitrag im alten Thread verblieben. Ich habe sie jetzt auch hier rübergeholt und sie wurden chronologisch an die richtige Stelle gepackt.
Nur dann, wenn Du einen hier gelisteten Hund hast und mit diesem hier öffentliches Strassenland betreten möchtest! Dann brauchst Du entweder eine Ausnahmegenehmigung aus Berlin (das Dein Hund ohne Maulkorb laufen darf - die hier aber so gut wie kein gelisteter Hund bekommt) oder eben eine Rasseunbedenklichkeitsbescheinigung von Deinem zuständigen Vet Amt! Oder aber man spart sich den ganzen Quatsch und zieht dem Hund einen MK über. Dann muss man auch keinen Test für ein anderes Bundesland machen..
Als ich anlässlich eines Molosserseminars mit Vega nach Bayern gefahren bin, wo sie ja als CC-Mix gelistet ist, hätte sie sich als Listenhund auch den dortigen gesetzlichen Regelungen unterwerfen müssen. Da wir nicht mit Kontrollen rechnen mussten, sind wir illegalerweise ohne MK rumgelaufen... Es muss aber jeder für sich abwägen, ob er bereit ist, solch ein Risiko einzugehen!
Muss man mit Kontrollen rechnen, sollte man sich bzw. den Hund wohl doch besser absichern. In dem Fall würde ich den Hund "nur" an einen MK gewöhnen... das ist zumindest weniger aufwendig und kostspielig als der ganze Brimborium drumherum.
Grüßlies, Grazi
Gast200912280002 17.09.2009, 08:23 :traurig2: ... also ich glaube, ich bekomme von meinem Vet eher die Bescheinigung, als dass ich Balou den Streß mit dem MK antue...
Wir haben zwar ienen gekauft, aber er mag das Teil so überhaupt nicht, und da ich bis jetzt noch keine Veranlassung hatte, hab ich das vor mit hergeschoben mit dem Angewöhnen...:sorry:
Goofymone 17.09.2009, 08:27 ??? Sorry... Muss ich mal nachfragen, auch wenn´s niht direkt um Saupacker geht...
Für Emma (CC) gibt´s ein Negativgutachten für den Wesenstest aus Brandenburg mit/für ihren früheren Halter - habbich in Kopie.
Mit mir hat sie keinen gemacht, weil´s das in NRW nicht braucht (erstaunlich genug). Heisst das, wenn ich mit ihr z.B. nach Brandenburg oder Bayern will, dass ich mit ihr noch ´nen Test machen muss?
Völlig verwirrt...
LG, Heike
Da ist wieder ein kleiner aber feiner Unterschied! In Brandenburg gibt es "unwiderlegbar gefährliche Hunde" und "widerlegbar gefährliche Hunde" das heisst, die Gefahr das Du in Brandenburg kontrolliert wirst ist schwindend gering! Da der CC dort widerlegbar gefährlich ist ;) In Berlin hast da gar kein Problem, da er hier nicht gelistet ist!
Ansonsten kann man das was Grazi schrieb:
"Als ich anlässlich eines Molosserseminars mit Vega nach Bayern gefahren bin, wo sie ja als CC-Mix gelistet ist, hätte sie sich als Listenhund auch den dortigen gesetzlichen Regelungen unterwerfen müssen. Da wir nicht mit Kontrollen rechnen mussten, sind wir illegalerweise ohne MK rumgelaufen... Es muss aber jeder für sich abwägen, ob er bereit ist, solch ein Risiko einzugehen!
Muss man mit Kontrollen rechnen, sollte man sich bzw. den Hund wohl doch besser absichern. In dem Fall würde ich den Hund "nur" an einen MK gewöhnen... das ist zumindest weniger aufwendig und kostspielig als der ganze Brimborium drumherum"
Auf jedes weitere Bundesland beziehen! :o
Wenn ich mich nicht ganz schwer irre, dann reicht eine Bescheinigung deines Haus-TAs nicht. Schließlich dürfen nicht alle Vets Verhaltensüberprüfungen abnehmen...und außerdem könnte es sich um ein reines Gefälligkeitsgutachten handeln.
Ganz sicher jedoch bekommst du sowas von deinem zuständigen Amts-Vet. Und ob der dir so ein Gutachten ohne tatsächliche Überprüfung (->also Wesenstest) ausstellt, wage ich zu bezweifeln.
Grüßlies, Grazi
Goofymone 17.09.2009, 08:33 Wenn ich mich nicht ganz schwer irre, dann reicht eine Bescheinigung deines Haus-TAs nicht. Schließlich dürfen nicht alle Vets Verhaltensüberprüfungen abnehmen...und außerdem könnte es sich um ein reines Gefälligkeitsgutachten handeln.
:lach2: Korrekt!
Bullmastiff 17.09.2009, 08:44 Als ich anlässlich eines Molosserseminars mit Vega nach Bayern gefahren bin, wo sie ja als CC-Mix gelistet ist, hätte sie sich als Listenhund auch den dortigen gesetzlichen Regelungen unterwerfen müssen. Da wir nicht mit Kontrollen rechnen mussten, sind wir illegalerweise ohne MK rumgelaufen... Es muss aber jeder für sich abwägen, ob er bereit ist, solch ein Risiko einzugehen!
Ich war vor ca 3 Jahren mal bei einem Rottweilertreffen in Bayern, da brauchten die Besuchshunde keinen MK tragen. Uns wurde damals mitgeteilt, das die Überprüfungen aus dem jeweiligen Heimatbundesland ausreichen. Da der Rotti aber in BW nicht gelistet ist, war er damit auch auflagenfrei.
Emmamama 17.09.2009, 09:38 Vielen Dank für eure Erklärungen und Empfehlungen!
Mir geht´s ganz ähnlich wie Alhambra: ich denke, dass Emma eh eigentlich ein Doggen-Boxer-Mix ist... :D
Ich war vor ca 3 Jahren mal bei einem Rottweilertreffen in Bayern, da brauchten die Besuchshunde keinen MK tragen. Uns wurde damals mitgeteilt, das die Überprüfungen aus dem jeweiligen Heimatbundesland ausreichen. Da der Rotti aber in BW nicht gelistet ist, war er damit auch auflagenfrei. Ich zitiere mal von der Website der Polizei Bayern:
6. Urlaub in Bayern mit einem sogenannten Kampfhund - was muss ich beachten?
Bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt in Bayern, wie es z.B. bei einem Urlaub von nur wenigen Wochen der Fall ist, entsteht wegen der Haltung eines Kampfhundes keine Erlaubnispflicht.
Unabhängig von den Kampfhunderegelungen können die Gemeinden zur Haltung von Hunden Verordnungen oder Anordnungen erlassen, die das freie Umherlaufen dieser Tiere betreffen. Beispielsweise haben viele bayerischen Gemeinden für bestimmte Bereiche Ihres Gemeindegebietes Anleinpflichten für Kampfhunde und große Hunde festgelegt, die auch die Besucher beachten müssen. Wir bitten Sie daher, sich unmittelbar an die Gemeinde zu wenden, die Sie besuchen möchten, um dort Näheres in Erfahrung zu bringen. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Hund in Bayern in der Öffentlichkeit anzuleinen und gegebenenfalls mit einem Maulkorb zu versehen, wodurch Unannehmlichkeiten für Sie und andere Personen von vornherein vermieden werden können.
Quelle: Hunde FAQ - Polizei Bayern (http://www.polizei.bayern.de/news/recht/index.html/18614)
In Bayern scheinen die Gemeinden noch ziemlich frei entscheiden zu dürfen, wie sie mit Listenhunden umgehen. Trotzdem wird bei denen ein Listenhund nicht automatisch zum "unwiderlegbar harmlosen Hund", nur weil er normalerweise in einem anderen Bundesland lebt. ;)
Die behördliche Empfehlung und auch die von in Bayern lebenden Hund'lern lautet jedenfalls, zumindest einen MK mit sich zu führen und dem Hund gegebenenfalls aufzuziehen, falls OA oder Polizei kontrolliert und Schwierigkeiten zu machen droht.
Grüßlies, Grazi
AlHambra 17.09.2009, 12:33 Eigentlich sollte man den ganzen Nonsens endlich abschaffen und für wirklich gefährliche Hunde (jeglicher Rasse und Größe) eine intelligente Lösung finden, insbesondere solchen Haltern, die gefährlich Hunde erst produzieren (scharf machen etc), die Tierhaltung für immer und ewig verbieten.
Ausserdem nervt es, daß in jedem Bundesland etwas anderes gilt !
Wo ist da der Sinn ?!
Insbesondere wenn man mal die Beiss-Statistiken liest, ist unverständlich was so manche Rasse dort macht und wieso andere gar nirgends gelistet sind.
Ich frage mich auch, wieso mein Hund, wenn er zB einen Bullmastiffopa hat (als Saupacker), gleich einen Maulkorb tragen müsste hier in Berlin.
Als ob man nicht bei jedem 4. Mischling irgendetwas ach so gefährliches in der Ahnenliste fände, wenn man denn suchte oder es wüsste, was sich da fröhlich gemischt hat.
I hate Hunderverordnung
:09:
Hallo,
ich hab geschrieben, daß wir in Sachsen-Anhalt keine Liste haben.
Natürlich habe ich die Verordnungen der anderen Bundesländer gelesen.
Aber trotzdem werden diese Listen und Verordnungen von mir :01:
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