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Deutschland Schweiz Tour
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Hallo,
auf dieser Seite geht es um das Thema „Deutschland Schweiz Tour” und alles was damit zu tun hat.
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Schöne Grüße, Markus
Ich hab eine paar Fragen
Da wir bald los fahren und eine Deutschland Schweiz Tour starten um eine paar Hunde + HH und Züchter zu besuchen. Bin ich gerade auf den Bayrischen Nationalpark gestoßen speziell der Ort Oberharthof, Friedenhain Bayrischer Nationalpark. Kennt sich dort wer aus, kann man dort mit den Hunden spazieren gehen, gibt’s Tipps?
Und dann hätte ich noch eine Frage, ich weiß der CC ist z.B.: in Bayern auf der Liste Kategorie 2. Das heißt wahrscheinlich beim spazieren gehen Maulkorb und Leine aber wir sind nicht alleine unterwegs sondern werden von Freunden begleitet die eine American Staffordshire Terrier Hündin haben, wie ist das in Regionen wo der Hund verboten ist. Dürfen da Urlauber trotz allem hin mit dieser Rasse? Weiß das wer bzw. wo kann ich darüber was lesen?
DANKE
p.s. ohhhhh man ich freu mich schon so auf die Tour :D
Hallo!
Danke für den Beitrag!
LG Nadine
Unglaublich bin echt schockiert
Meine Freundin hat nun in D München Verwaltungsreferat angerufen und sich Informiert.
Als Urlauber bzw. Durchreisende mit Listenhund (betrifft auch CC) braucht man vom Innenministerium eine Schriftliche Einverständniserklärung. Hat man die nicht und wir würden von der Polizei angehalten werden sind die berechtigt (Trotz Papiere, Wesenstest, etc.) uns die Hunde zu nehmen und bis auf weiteres ins Tierheim zu steckten bis weitere Rechtliche Papierkram geklärt ist.
Nun haben wir die Fr. Müller im Innenministerium kontaktiert und schicken ihr nun alle Daten + Reiseroute na da bin ich aber mal gespannt.
Echt hälftig dachte nicht das es so ein großes damdam ist.
Ups...:hmm: Gut zu wissen...
gottfried 02.06.2010, 18:53 Wie in Bayern ? Also das kann ich mir nicht vorstellen. Vielleicht braucht man ne Genehmigung wenn man ohne Maulkorb oder Leine mit seinem Listenhund in Bayern herumlaufen will. Aber einfach so .....? :35: Von der Polizei angehalten klingt ja, als dürfe man nen Listenhund auf der Durchreise gar nicht im Auto haben.
Samtschnauze 02.06.2010, 20:08 Wie in Bayern ? Also das kann ich mir nicht vorstellen. Vielleicht braucht man ne Genehmigung wenn man ohne Maulkorb oder Leine mit seinem Listenhund in Bayern herumlaufen will. Aber einfach so .....? :35: Von der Polizei angehalten klingt ja, als dürfe man nen Listenhund auf der Durchreise gar nicht im Auto haben.
So schaut´s aus im Schneckenhaus :boese1: Ist in Frankreich genauso.
So schaut´s aus im Schneckenhaus :boese1 .
Ja so siehts aus, es wurde so meiner Freundin gesagt
Samtschnauze 02.06.2010, 21:31 Ja so siehts aus, es wurde so meiner Freundin gesagt
Bin gespannt ob Ihr die amtl. Bewilligung bekommt :hmm: Könnte ja sein, daß Ihr 2 mit Euren Bestien die Macht in Bayern an Euch reißen wollt :kicher::kicher:
Hallo, hat mal jemand ne Quelle odet gesetzliche Grundlage dafür. Das glaub ich nicht. Und ich will auch ein paar Tage in den bayrischen Wald.
Auch Beamte machen mal Fehler und legen Gesetze falsch aus. Und ich kann doch meine Reiseroute nicht vorher festlegen für den Urlaub. Was wenn ich mich mal verfahre? :hmm:
Die Quelle hab ich nicht nur die Information von Fr. Müller aus dem Innenministerium aber sobald ich mehr weiß geb ich Bescheid.
Ich finds ja auch mehr als komisch denn was machen die Leute die zu Hundeausstellungen fahren in Bayern, haben deren Listenhunde dort alle ein Visum??
Ich hab auch schon von vielen anderen gehört die einfach so gefahren sind und es ist bis jetzt noch nie was gewesen, ich weiß noch nicht wie ich tun werden wenn sie uns nicht lassen ob ich ihn dann trotz allem mitnehme.
Hier hab ich was gefunden bzw. von Sandra geschickt bekommen
Hier der Gesetzestext
Ausnahmen vom Einfuhr- und Verbringungsverbot
Mit der Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (HundVerbrEinfVO) werden derzeit zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse im Reiseverkehr folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen:
* Gefährliche Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich nicht länger als vier Wochen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (insbesondere Touristenverkehr)
* Gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt/verbracht werden
* Diensthunde und Behindertenbegleithunde,
Das heißt dann aber für mich das es keine Ausnahme gibt für Touris aus nem anderen Bundesland...???? Kann doch nicht. Das ist bescheuert aber gut zu wissen.
so hier der link, also ich nehm in argus mit
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/hundverbreinfvo/gesamt.pdf
Das regelt Hunde aus dem Ausland, oder ?
Hallo,
also ich lebe in Bayern :)
Und ich habe einen CC und ich muss weder Leine noch Maulkorb hintun!
Und das mit dem gesetz wo du grad den Link reingetan hast
das steht doch was von einfuhr ins Innland!
Das heisst so viel wie ein AmStaff darf nicht von Österreich nach Deutschland eingeführt werden, aber Deutschland intern? Hab ich ja noch nie gehört!
Auch nicht das man Deutschland intern unterlagen braucht!
Also wie gesagt der Link sagt nur über die einführung vom Ausland nach Deutschland (Innland) was aus
Was mir evtl noch einfällt zur Minderung der Probleme nehmt doch einfach eine bestätigung eurer Stadt mit das der Hund dort gemeldet ist somit ist er ein "Deutscher" Hund und damit müsste der mist geregelt sein!
Hallo,
Das heisst so viel wie ein AmStaff darf nicht von Österreich nach Deutschland eingeführt werden, aber Deutschland intern?
Um die AmStaff Hündin ging es uns ja aber wenn man nicht länger als vier Wochen in Deutschland bleibt geht es okey.
Wir sind ja nicht aus Deutschland somit kein „deutscher Hund“ sondern ein „österreichischer Hund“, daher könnte es was mit einfuhr zutun haben, wenn es die Beamten darauf anlegen und sie ungut sein wollen = so verstehe ich es.
Aber nun wissen wir es und haben alles nötige mit damit es keine Probleme geben kann.
Aber ich werde auch hier eine Bestätigung mitnehmen das es sich um einen Hund handelt der in Österreich gemeldet ist.
Das ist für Urlauber (daher für uns) wichtig.
(3) Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 des Gesetzes dürfen vorübergehend
in das Inland verbracht oder eingeführt werden, sofern sie sich zusammen mit einer
Begleitperson, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hat, nicht länger als vier Wochen
im Inland aufhalten werden. Eine Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts kann zur
Vermeidung unbilliger Härten durch die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag
genehmigt werden.
Dies wurde aus dem oberen Link kopiert.
@Peppi ja es handelt sich um Hunde vom Ausland.
So nun ist alles geklärt und es kann bald los gehen, juhuuuuuuu
Okay sorry das wusste ich nicht! Dachte du wohnst in Deutschland :)
Schön das ihr alles klären konntet und viel Spass, bitte viele Bilder zeigen und Erfahrungsberichte! Will dieses Jahr auch was machen!
Danke, ja wir werden viele Fotos machen und natürlich Berichten.
Eigentlich könntet Ihr auf Eurer Tour ja auch mal in Wagenfeld vorbeikommen..
Babys Knuddeln inklusive!! *grins*
ohhhh das wäre toll aber so weit rauf fahren wir leider nicht, ev. ein ander mal. Ich hab gesehen das ihr gerade auch welpen habt. sehr süß
SO ICH MELD MICH AB wir fahren Heute los JUHU, ich werde mit vielen FOTOS retour kommen
glg lisa
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