|
Wesenstest (NRW)
Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wesenstest (NRW)
Hallo,
auf dieser Seite geht es um das Thema „Wesenstest (NRW)” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.
Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!
Schöne Grüße, Markus
Hat jemand von euch eine Ahnung, ab welchem Alter (des Hundes) man in NRW einen Wesenstest absolvieren kann, und wie genau dieser abläuft? (Habe gelesen, dass er WT von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein soll, stimmt das?)
Mich interessiert der Wesenstest für einen Liste 2- Hund, ich vermute es macht einen Unterschied ob Liste 1 oder 2!
Verläuft dieser Test positiv, dann ist der Hund von Leinen- und Maulkorbpficht befreit und es muss keine erhöhte Hundesteuer gezahlt werden, richtig?!
Befreiung von Leinenpflicht heißt, der Hund darf frei laufen, wo Freilauf für Hunde allgemein erlaubt ist, also z.B. auf Waldwegen in NRW?
Bin mir bei allem sehr unsicher, wie ihr merkt... ;)
Hallo!
Danke für den Beitrag!
LG Nadine
^v^nox^v^ 04.07.2010, 18:37 Kenn mich in NRW leider nicht aus...
Zum Thema WT in NRW kann ich dir hier nur diesen Link geben (ich denke den kennst du schon)
http://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/pdf/dvo-lhundg-nrw.pdf
§ 10 Hunde bestimmter Rassen
(1) Für den Umgang mit Hunden der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden gelten § 4 mit Ausnahme von Absatz 2 und die §§ 5 bis 8 entsprechend, soweit in Absatz 2 und 3 nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2) Abweichend von § 5 Abs. 3 Satz 3 kann die Verhaltensprüfung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
(3) Abweichend von § 6 Abs. 2 kann die Sachkundebescheinigung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erteilt werden.
--> Heißt für mich: der Unterschied ist, dass du die Prüfung nicht beim AmtsVet machen musst, sondern sie auch von einem anderen Sachverständigem (Siehe HIER (http://www.lanuv.nrw.de/agrar/dok/sachverstaendige_lhundg_nrw.pdf)) abgenommen werden kann ;)
Mindestalter: 15 Monate :lach4:
Egal ob dies die Steuer, den WT (je nach AmtsVet) oder den "Freilauf" betrifft - ich denke, das jede Stadt seine eigenen "Regeln" hat.
Frag doch einfach bei DEINER Gemeinde DIREKT nach, die können (sollen sie auch) dir all diese Fragen am besten beantworten.
Hab jetzt mal das Dortmunder Veterinäramt angeschrieben und mit Fragen bombardiert... mal gucken was die schreiben!
Hat jemand von euch eine Ahnung, ab welchem Alter (des Hundes) man in NRW einen Wesenstest absolvieren kann, und wie genau dieser abläuft?
1) (Habe gelesen, dass er WT von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein soll, stimmt das?)
2) Mich interessiert der Wesenstest für einen Liste 2- Hund, ich vermute es macht einen Unterschied ob Liste 1 oder 2!
3) Verläuft dieser Test positiv, dann ist der Hund von Leinen- und Maulkorbpficht befreit und es muss keine erhöhte Hundesteuer gezahlt werden, richtig?!
4) Befreiung von Leinenpflicht heißt, der Hund darf frei laufen, wo Freilauf für Hunde allgemein erlaubt ist, also z.B. auf Waldwegen in NRW?
Bin mir bei allem sehr unsicher, wie ihr merkt... ;)
1) ja
2) ja, ist unterschiedlich. Liste eins nur von hochoffiziellen Stellen abnehmbar.
3) nein, abhängig von Stadt
4) ja
Mindestalter offiziell weiss ich nicht. Aber viele machen den Test erst mit 18 Monaten, weil die meisten Hunde sich in dem Alter noch verändern. Einge Städte fordern auch die Wiederholung der Prüfung alle zwei Jahre, oder nach Aufforderung, oder, oder. Alles verschieden von Stadt zu Stadt.
kurzer einwurf:lach4:
@mr. p
freilauf auf waldwegen ist in nrw erlaubt?
Es kommt irgendwie auf Wald und Pächter aber erstmal ja.
Da steht irgendwas von "unter Kontrolle halten" in dem entsprechenden Gesetz aber damit meinen die sinnhafterweise nicht anleinen. Das hab ich sogar beim Vetamt machgefragt.
:lach3:danke, also wie ichs schon immer praktiziere, 10 m schlepp.
wald ist bei mir freilauf. ich treff auch regelmäig die waidmänner...kein problem.:hmm:
@ Katinka: Laut aktuellem DOGS-Magazin (Mai/Juni 2010), S. 112-115, ist es für NRW wie folgt geregelt:
Freilauf des Hundes im Wald: Freilauf auf Wegen, abseits angeleint
Abschuss eines Hundes möglich, wenn: Hund wildert;wildern heißt, wenn Hund außerhalb der Einwirkung des Halters Wild aufsucht, verfolgt oder reißt
Wusste ich vorher auch nicht, aber da Amber im Wald immer mordsmäßig zu tun hat mit Spielen, auf nen Ball aufpassen o.ä., verlässt sie die Wege eh nicht oder vielleicht bis zu nem halben Meter, aber weiter nicht. Und ich habe bis ich das in der DOGS gelesen habe einfach eine Strafe riskiert, weil irgendwo muss sie ja mal ohne Leine laufen dürfen, finde ich zumindest. Sonst wäre Schleppleine natürlich ne Alternative, aber Missy verheddert sich darin gern mal, daher ist es ganz ohne Leine natürlich schöner :)
wenn du das mit ihr machen willst kann ich dir den verein in iserlohn empfehlen
immer samstag nachmittag :ok:
aber leider nur samstags
wenn du das mit ihr machen willst kann ich dir den verein in iserlohn empfehlen
immer samstag nachmittag :ok:
aber leider nur samstags
Und leider nicht besonders kreativ. Wurd mir auch empfohlen. Ich war einmal da. Nicht gut gewesen...:(
@Oskar: Danke für den Tipp :)
Es geht mir allerdings nicht um Amber, die braucht ja keinen WT, für die hat der normale Sachkundenachweis meinerseits gereicht. Sondern ich überlege, mir irgendwann in den nächsten Jahren einen Bullmastiff als Zweithund ins Haus zu holen. Wird alles noch ne Weile dauern, aber da der BM hier in NRW auf Liste 2 steht, wollte ich mich jetzt schonmal informieren.
und was ist mit Cane corso? war da nicht mal was dass die von der liste gestrichen werden sollten???:)
bei unserem Angsthasen mache ich mit sorgen, da angeblich Angst und Agression fast gleich bewertet werden:hmm:
vg
CC sind hier in NRW auch nicht (mehr) auf der Liste... oder noch nicht... so genau weiß man das ja nicht.
Vielleicht sieht es in ein paar Monaten oder Jahren schon wieder anders aus, vielleicht ist dann der CC wieder drauf und der BM nicht mehr.
Mit nem Hund der auf Liste 2 steht, kann ich mich gedanklich aber noch anfreunden. Da sind die Maßnahmen und Vorschriften nicht ganz so extrem.
@corso: Wie alt ist denn dein CC? Vielleicht legt sich die Ängstlichkeit ja demnächst. Wovor hat er denn Angst, kann man das mit Training vielleicht gut in den Griff kriegen?
Soweit ich gelesen habe, darf der Hund beim WT aber ängstlich reagieren, z.B. mit ausweichen oder wegspringen. In einigen Situationen würde meine Boxerhündin auch schnellstens das Weite suchen, die ist ja auch eher ängstlich. Aber für den WT kann man ja in div. Vereinen etc. üben, und wenn ich 50x nen Schirm vor dem Hund aufspanne, und beim üben immer positiv bestärke bzw. Schritt für Schritt übe, wird das schon gehen...
bei unserem Angsthasen mache ich mit sorgen, da angeblich Angst und Agression fast gleich bewertet werden:hmm:
vg
Man sollte aber Angst nicht mit einer gewissen Unsicherheit bei Junghunden verwechseln. :(
Unsere HTin sagt, dass Angst eigentlich seltener vorkommt (gerade bei Hunden, die ab dem Welpenalter im HH gelebt haben), sondern dass es sich meist um eine Unsicherheit bzw. auch später um Reserviertheit handelt.
Es ist tatsächlich bei unserer Betty so gewesen; sie war anfangs sehr unsicher, das hat sich im Laufe der Zeit stark gebessert (Besuch Hundeschule und hier Kontakt zu tollen Hunden und Menschen jeglicher "coleur"). Seit der Läufigkeit ist es noch deutlich besser. Allerdings bei fremden Menschen ist sie immer noch extrem reserviert und geht evtl. nach einer gewissen Zeit zu dieser Person hin und legt den Kopf auf den OBerschenkel. Aber auch nur VIELLEICHT!
Ich persönlich finde das Verhalten von ihr echt gut. Ich mag auch gar nicht, dass Hund zu allem und jeden üüüberfreundlich und schmusig ist.
Bei uns darf sie sich ihre "Freunde" wirklich selbst aussuchen (ich tu's ja auch).
CC sind hier in NRW auch nicht (mehr) auf der Liste... oder noch nicht... so genau weiß man das ja nicht.
Vielleicht sieht es in ein paar Monaten oder Jahren schon wieder anders aus, vielleicht ist dann der CC wieder drauf und der BM nicht mehr. Der CC war in NRW noch nie auf der Liste. Die einzigen Bundesländer, die ihn bisher gelistet haben, sind Brandenburg und Bayern.
So wie sich die Dinge aber entwickeln, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass NRW irgendwann nachzieht und den CC ebenfalls auf die Liste packt.
Grüßlies, Grazi
...das sollte auch heißen: "...nicht (mehr?!)...", denn ich war mir nicht sicher ob er schonmal auf der Liste war oder nicht. Aber wie du rechne ich auch damit, dass es irgendwann bestimmte Auflagen und Vorschriften zur Haltung eines CC geben wird.
Der Reifenhändler in Dortmund, wo mein Freud immer seine Autoreifen kauft, die haben 2 CC zum Bewachen von Lagher und Grundstück, da sind die CC also Gebrauchshunde, für die auch keine Hundesteuer gezahlt werden muss. Und trotzdem hat sich das Ordnungsamt wohl total angestellt, da wurde gefragt warum es denn unbedingt 'solche' Hunde sein müssen, und die Leute mussten jetzt nen sicheren Raum reinrichten, wo sie die Hunde im Notfall ausbruchsicher wegsperren könnten. D.h. vonseiten des Ordnungsamtes gibt es schon die Tendenz, CC als Listenhunde einzustufen, zumindest hier in Dortmund.
So, das Ordnungamt Dortmund hat sich sehr schnell gemeldet, ich hoffe ich darf die Email (ohne Namen der Verfasserin) hier einstellen!?
Email:
Stadt Dortmund
Der Oberbürgermeister
Ordnungsamt
Sehr geehrte Frau *** (Name entfernt)
Wie von Ihnen bereits festgestellt handelt es sich bei einem Bullmastiff um einen Hund einer bestimmten Rasse nach § 10 LHundG.
Um einen Hund bestimmter Rassen zu halten benötigen Sie eine Erlaubnis. Vor Erwerb des Hundes benötigen Sie eine Haltungserlaubnis. Für die Erlaubnis fällt eine Gebühr in Höhe von 60 Euro an.
Folgende Nachweise sind dafür erforderlich:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Nachweis über die erforderliche Sachkunde durch
1. Sachkundebescheinigung eines amtlichen Tierarztes (Terminvereinbarung ist unter 0231 / 50 2 55 64 möglich) oder
2. Sachkundeprüfung bei einer oder einem durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz anerkannten Sachverständigen oder sachverständigen Stelle
- die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 7 LHundG). Als Nachweis der Zuverlässigkeit müssen Sie ein Führungszeugnis beantragen (Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden, Belegart O zu
beantragen bei den Bürgerämtern).
- Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Ihren Hund durch Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheins sowie Kopie der letzten Beitragsrechnung
(Mindestversicherungssumme in Höhe von 500 000,- € für Personenschäden und 250 000,- € für sonstige Schäden). Antrag allein reicht nicht aus.
- Angaben und Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen dem Hund zur Verfügung stehen, um eine verhaltensgerechte und ausbruchssichere
Unterbringung zu ermöglichen (z.B. Grundrissskizze, Lageplan, Fotos)
- Nachweis über die Identitätskennzeichnung Ihres Hundes durch einen Mikrochip (Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung oder vergleichbar geeigneter Unterlagen)
Die Höhe der Hundesteuer beträgt für einen Bullmastiff 144 Euro im Jahr, wenn er der einzige Hund ist. Da Sie zudem Ihren Boxer besitzen würde die Hundesteuer für jeden Hund jährlich 192 Euro betragen, also für beide zusammen bei 384 Euro liegen.
Gemäß § 5 Abs. 2 LHundG gilt die Maulkorbpflicht nicht bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats Ihres Hundes.
Zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung von der Maulkorbpflicht ist das Bestehen eines Verhaltenstests notwendig. An diesem Verhaltenstest kann Ihr Hund frühestens ab dem 18. Lebensmonat teilnehmen.
Sollten Sie Interesse an einer vorläufigen Ausnahmegenehmigung von der Leinen- und Maulkorbpflicht bis zum 24. Lebensmonat Ihres Hundes haben, haben Sie regelmäßig eine Hundeschule zu besuchen und eine entsprechende Teilnahmebescheinigung vorzulegegen. Der Antrag ist schriftlich zu stellen, die Gebühr beträgt 25 Euro.
Beim Verhaltenstest wird Ihr Hund auf Alltagssituationen getestet. Die Grundkommandos werden überprüft, seine Reaktion aufs Vereinsamung, auf plötzliche Geräusche, sowie Passanten. Wenn Sie zusätzlich die Leinenbefreiung beantragen muss Ihr Hund zudem alle vorher genannten Aufgaben ohne Leine bewältigen und wird zudem mit normalen Ablenkungen beim Spaziergang wie beispielsweise Radfahrer und Jogger konfrontiert.
Ferner weise ich darauf hin, dass Sie den Hund nur solchen Personen überlassen dürfen, die die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen, das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der Lage sind, den Hund sicher an der Leine zu führen.
Das gleichzeitge Führen von mehreren gefährlichen Hunden oder Hunden nach § 10 LHundG NRW durch eine Person ist unzulässig.
Die Beißstatistik für die Stadt Dortmund ist nicht öffentlich einzusehen. Bei uns sind jedoch bisher keine Beißvorfälle durch Bullmastiffs bekannt. Für Dortmund sind allerdings nur acht Bullmastiffs gemeldet.
Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen ausreichend beantworten. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
*** (Name entfernt)
Ordnungsamt
Olpe 1
44122 Dortmund
Ich muss sagen, dass ich a) damit zufrieden bin, wie schnell geantwortet wurde, b) es super finde, dass die Person so ausführlich und auf meine Mail eingehend geantwortet hat statt mir einfach nur einen Mustertext zu schicken, und ich es c) gut finde, dass es eine Ausnahmeregelung gibt für die Zeit zwischen dem 6. und 18. Lebensmonat (oder später), und auch die Art der Ausnahmeregelung, nämlich bei regelmäßigem Besuch einer Hundeschule.
Außerdem bin ich erstaunt, dass ein BM "nur" so viel kostet wie jeder andere "normale" Hund, und nicht erhöhte Steuern gezahlt werden müssen. Hängt aber wahrscheinlich auch mit dem WT zusammen, sofern dieser abgelegt wird.
Ich sag mal: ist zwar doof, dass der BM hier auf der Liste steht, aber immerhin isses nur Liste 2, und mit den Auflagen kann ich gut leben und finde sie auch noch halbwegs vernünftig (z.B. keine Maulkorb- und Leinenpflicht, wenn ich eine Hundeschule besuche).
Zitat Mila: "und mit den Auflagen kann ich gut leben und finde sie auch noch halbwegs vernünftig"
Echt? Ich würde ja noch mal hinschreiben und fragen wie man das umsetzen soll:
Zitat Frau OA Dortmund: "Vor Erwerb des Hundes benötigen Sie eine Haltungserlaubnis. Für die Erlaubnis fällt eine Gebühr in Höhe von 60 Euro an. Folgende Nachweise sind dafür erforderlich:
[...]
"Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Ihren Hund durch Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheins sowie Kopie der letzten Beitragsrechnung (Mindestversicherungssumme in Höhe von 500 000,- € für Personenschäden und 250 000,- € für sonstige Schäden). Antrag allein reicht nicht aus."
Herrlich, die Beamten :ok:
Ja, an der Stelle habe ich auch gestutzt, aber ich vermute, dass sie mit "folgende Nachweise sind dafür erforderlich" meinte, dass diese für die Haltung eines BM erforderlich sind. Ansonsten kann man sicher den Antrag und den Beleg über die erste Beitragzahlung nachweisen, und muss nicht einen Hund versichern, den man noch gar nicht halten darf ;)
Du kriegst die Haltergtenehmigung erst wenn Du den Hund schon hast. Vorher nicht.
Da müsste ich dann nochmal nachbohren, wenns soweit ist :)
der Hektor ist jetzt 1Jahr alt.... und kriegt meistens panik vor fremden oder geräuschen:hmm::traurig: aber in letzter zeit nicht immer aber offt:hmm::traurig:
cih bin echt gespannt, wir machen jetzt auch BH Schule und danach will ich mit ihm Oberdience machen, ich glaube sowas ist immer gut für den WT:)
ich finde allerdings bei euch die hundesteuer ***** teuer:schreck::schreck::schreck::schreck::schreck:
bei uns ist die 40 euro pro hund
aber wer 2 hunde hält muß auch a bisl schummeln, mann kann die auf jeweils 1 person anmelden dann ist günstiger( ich weiß natürlich nicht wie es bei ehepartnern ist)...
vg
die sachkundeprüfung für §10er darf nicht jeder tierarzt machen.
@corso: Für solche Fälle finde ich die Übergangsregelung gut, sodass man nach dem 6. Lebensmonat keine Maulkorb- und Leinenpflicht hat, solange man regelmäßig zur Hundeschule geht. Wenn dein Hektor jetzt aber erst ein Jahr alt ist, mach dir keine Sorgen. Wichtig ist, dass du gelassen an die Dinge rangehst, die ihm Angst machen. Amber gerät ja auch manchmal in Panik bei fremden Menschen, offene Autos, seltsamen Geräuschen etc.. Schwierig isses, wenn der Hund so panisch wird, dass er NUR NOCH flüchten will. Guckt er dich aber an und richtet sich nach dir, oder ist noch ansprech/gut händelbar, ist das der erste wichtige Schritt. Was machst du denn wenn er Angst hat?
Obedience will ich auch demnächst anfangen, ich mag solche Übungen, ich steh da schon in der HuSchu voll drauf ;)
Und ja, die Hundesteuer in Dortmund ist auch die teuerste in ganz Deutschland glaube ich. Super, ne!? Ich finds auch etwas unlogisch, dass mein erster Hund teurer wird, sobald ich einen zweiten habe. Aber egal, bis der Bullmastiff bei mir einzieht, wohne ich nicht mehr hier. Hab zwar das Dortmunder OA angeschrieben, aber nur, weil ich eben mal den aktuellen Stand erfahren wollte. Für mich wird das in ein paar Jahren nicht mehr unbedingt relevant sein, bis dahin wird sich wieder einiges geändert haben (hoffentlich zum positiven hin).
@katinka: Ja, weiß ich. Warum, aber ich das irgendwo hier versehentlich geschrieben?
:schreck: :schreck: :schreck:
Krasse Sache echt!
Ich bin zu mir in die Gemeinde gegangen habe gesagt ich möchte einen CC der steht auf der Liste 2!
Er hat gesagt schön das sie sich davor melden! Wenn sie ihn gekauft haben und angemeldet dann melden sie sich!
Hingegangen angemeldet, zum OA gegangen der hat den Impfausweiss kopiert und die Chipnummer aufgeschrieben was für eine Rasse Farbe usw
und das wars!
Zahle seit Diego da ist für beide 45 Euro im Jahr! Vor dem Wesenstest sowie auch danach, für beide 45 Euro und das finde ich spitze!
Genau so gehört sich das, kein grosses geschisse machen, wenn der Besitzer sich schon bereitwillig meldet davor und den Hund gleich anmeldet
Aber das Geilste ist ja, ich hab nicht mal so Steuermarken für die Hunde!
Hab gefragt ob ich da keine bekommen, dann haben sie gesagt ne die gibts bei uns nicht!
Tage später treffe ich einen dem sein Hund hat eine! Der hat gesagt naja manche kriegen eine manche auch wieder nicht, jenachdem wer bei der Steuermeldung gerade arbeitet anscheinend :)
Der OA ist immer der selbe also der hat keinen Fehler gemacht :) :)
HÄ? Komisch ;)
Ist ja auch fast unmöglich, sowas dann zu kontrollieren, wenn einer ne Steuermarke hat und ein anderer nicht.
Cool, dass das bei dir alles so unkompliziert läuft mit Liste 2!
Bis ich mir den BM kaufen kann, wohne ich hoffentlich auch nicht mehr in Dortmund, sondern eher ländlich, da ist zumindest die Hundesteuer nicht so extrem hoch.
Das mit der Steuermarken-trage-pflicht ist einfach abgeschafft worden, deshalb braucht man die nicht mehr. ;)
Bei uns wurden noch nie die Steuermarken kontrolliert!
Hmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmm ich werde aber nochmal nachfragen
Okay bin ich nicht traurig drum
Bei uns auch nicht. Sag ich doch :p
Bei unserem ersten Hund musste man die Marke ans Halsband machen. Das war auf jeden Fall deutlich vor 1985 :hmm:
Ahhhhhh da war ich ja noch klein :)
woher weisst du dann dann das das noch davor war?????????????????
Ich war als Kind schon schlau :p
Wie warum? Vor 1985 hatten wir einen Hund mit dem wir als Kinder auch rausgegangen sind und der Hund musste immer die Steuermarke tragen.
Ich weiss nur nicht mehr genau wann das war, deshlab "vor 1985".
da war ich erst fünf da bin ich noch nicht mit dem Hund raus und leider hatten wir keinen Hund :(
Jaaaaaaaaaa jaaaaaaaa schon als Kind schlau :) Eher Siebengscheit :)
Ist das überall so? Ich dachte immer man muss die dran machen, wobei... unsere jetzige kann man eh kaum noch lesen, die ist durch so nen anderes Klimbim mit Ambers' Name und meiner Handynummer drauf total abgeschrappt.
keine ahnung ob das überall gilt
Naja, ich lass die Marke mal dran, klimpert ja eh am Halsband, dann isses mir auch egal ob 1, 2 oder 3 Marken klimpern ;)
Meine zwei haben garnichts dran :)
Ich war als Kind schon schlau :p
Wie warum? Vor 1985 hatten wir einen Hund mit dem wir als Kinder auch rausgegangen sind und der Hund musste immer die Steuermarke tragen.
Ich weiss nur nicht mehr genau wann das war, deshlab "vor 1985" .
:sorry: Vielleicht sind es ja eingeprägte Erinnerungen, weil dir deine Eltern damals als Kind ein Schnitzel um den Hals gehängt haben, damit wenigstens der Hund mit dir spielt? :sorry:
Kein Halsband oder kein Geklimper?
Amber hat halt Steuermarke, dieses Namensschild (finde ich auch sinnvoll, falls sie irgendwie mal wegrennt o.ä., man weiß ja nie)... die Handynummer wählen geht schneller als alles andere, und man kann den Hund mit Namen ansprechen... kann auch Sinn machen, denke ich. Naja, und die 3. Marke ist die von der Tollwut-Impfung. Der TA meinte, es könnte sein dass das mal ein Jäger sehen will, wenn sie im Wald frei läuft. Ich hab zwar noch nie nen Jäger getroffen im Wald, und auch keinen den die Marken interessiert haben, aber man weiß ja nie ;)
:sorry: Vielleicht sind es ja eingeprägte Erinnerungen, weil dir deine Eltern damals als Kind ein Schnitzel um den Hals gehängt haben, damit wenigstens der Hund mit dir spielt? :sorry:
böse böse böse
:sorry: Vielleicht sind es ja eingeprägte Erinnerungen, weil dir deine Eltern damals als Kind ein Schnitzel um den Hals gehängt haben, damit wenigstens der Hund mit dir spielt? :sorry:
Wenn Du wüsstest... aber das erzähl ich jetzt nicht...:p
doch erzähl mal ich wills wissen :)
@ Mila: Halsbänder haben sie dran aber sonst nix!
|