Studiengang "Angewandte Kynologie"

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Markus
25.08.2010, 09:42
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Studiengang "Angewandte Kynologie"” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

Grazi
25.08.2010, 09:42
Ab dem Wintersemester 2010/2011 wird an der Veterinärmedizinischen Uni Wien ein neuer Studiengang angeboten:
"Angewandte Kynologie"

:ok: :ok: :ok:

Zum viersemestrigen Lehrgang zugelassen werden können Personen, die über eine allgemeine Hochschulreife verfügen oder solche mit mehrjähriger, einschlägiger Praxis und hervorragenden Leistungen im Aufnahmeverfahren. Die Teilnahmegebühr beträgt 3.990 Euro. Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen sind berechtigt, sich „akademisch geprüfter Kynologe“ bzw. „akademisch geprüfte Kynologin“ zu nennen.

Den Absolventinnen und Absolventen soll eine Schlüsselrolle in der Qualitätssicherung hundebezogener Dienstleistungen zukommen, wie beispielsweise in der Hundeausbildungen.

Quelle: Uni Wien (http://www.vu-wien.ac.at/de/infoservice/aktuelles/news/detail/artikel/2010/07/26/ul-kynologie/)

Grüßlies, Grazi

Nadine
25.08.2010, 10:03
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
Isis78
25.08.2010, 10:03
Hui, das klingt ja mal spannend

Peppi
25.08.2010, 13:04
Och, das will ich auch machen! :(

Mila
25.08.2010, 13:46
...ich auch... aber ich muss erstmal meinen aktuellen Studienkredit abzahlen :(

Gonzalez
25.08.2010, 16:03
Was ist der Untersch. zu

http://www.canis-kynos.de/

Eine Freundin hat dort ihren Abschluß gemacht, für "weitere Bildung" ist die gute immer zu haben.

Monty
26.08.2010, 00:34
Was ist der Untersch. zu

http://www.canis-kynos.de/

Eine Freundin hat dort ihren Abschluß gemacht, für "weitere Bildung" ist die gute immer zu haben.


Das ist der Unterschied: Hochschulreife ist Voraussetzung

Zum viersemestrigen Lehrgang zugelassen werden können Personen, die über eine allgemeine Hochschulreife verfügen oder solche mit mehrjähriger, einschlägiger Praxis und hervorragenden Leistungen im Aufnahmeverfahren.