Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern

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Markus
29.08.2010, 14:58
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

Waldläufer
29.08.2010, 14:58
Hy Leute ich stelle mir seit langen die Frage wie ich mir hier in Bayern einen Kategorie2 Hund anschaffen kann ohne irgendwas falsch zu machen.

Als erstes muss ich zur Gemeinde und mein "berechtigendes Interesse" zur Haltung von "Gefährlichen Tierarten" Art.37 LStVG hier:Kategorie2 Hunde
vorbringen und anfragen ob sie mir ein "vorläufiges Negativzeugnis" für einen Welpen ausstellen oder?
(bei Riesenschlangen wäre ein "berechtigendes Interesse" die Zucht und der Handel damit. Klingt hart aber wenn man da Hobby oder Liebhaberei angibt kommt man nicht weit, ist das hier auch so?)

Wie bereite ich mich auf diesen wohl wichtigsten Schritt am besten vor?
Was kann man alles vorlegen?

Wie würde es weitergehen?

Nadine
29.08.2010, 15:12
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
cane de presa
29.08.2010, 15:12
Als erstes muss ich zur Gemeinde und mein "berechtigendes Interesse" zur Haltung von "Gefährlichen Tierarten" Art.37 LStVG hier:Kategorie2 Hunde
vorbringen und anfragen ob sie mir ein "vorläufiges Negativzeugnis" für einen Welpen ausstellen oder?

NEIN
"berechtigendes Interesse" gibts nur bei Kat.1
Bedeutet KAt.1 nur Tierheim Hunde möglich

Was kann man alles vorlegen?

Nichts.Hochstens bei der Anmeldung,stammbaum papiere.
aber selbst das wird nicht gefordert.

Man kann kein Hund Anmelden ohne ihn zu Besitzen ;)

Vorherige ankündigung kann sogar nach hinten los gehen.

Lucy
29.08.2010, 18:01
Also ich bin zur gemeinde gegangen und habe gesagt ich werde mir einen Cane Corso anschaffen!

Er hat gesagt okay wenn sie ihn haben Impfpass vorbei bringen und Chipnummer!

Okay ich hatte ihn hab den Impfpass gebracht, er hat ihn kopiert und ich habe ihn noch angemeldet wegen Steuern!
Ne woche drauf hatte ich das Negativ zeugnis und fertig!

Mein Typ vom Ordnungsamt hat sich gefreut das ich davor gesagt habe das ich einen will und gesagt er findet das super, somit hatte ich schon nen guten eindruck gemacht

Hola
29.08.2010, 18:03
wir haben vorher nix gemacht, haben ihn angemeldet, hatten nie ein vorlaufiges Zeugnis und haben ganz regulär unseren WT gemacht und fertig!

Monty
29.08.2010, 19:47
Nichts machst du vorher...außer dir in Ruhe einen Hund aus zu gucken. Wenn du ihn hast meldest du ihn bei der Steuer an (Versichern solltest du ihn auch, ist aber keine gesetzliche Pflicht)

Dann beantragst du bei der Gemeinde ein vorläufiges Negativzeugnis (wenn der Hund unter 18 Monaten ist) das müssen Sie dir ausstellen, weil Bayern davon ausgeht das Junghunde ungefährlich sind.

Waldläufer
30.08.2010, 19:03
Danke für die vielen Antworten
jetzt bin ich schon ein bisschen beruhigter.

corso
05.09.2010, 13:15
hmm bei uns war das so, wir haben unseren cc geholt mit 6 mon. habe ich ihn angemeldet und die beim oa haben gesagt der braucht vorläufiges wt:schreck: und mit 18 monaten nochmal:schreck:

dann habe ich mit unserem nachbarn geredet er ist hundetrainer und gutachter für hunde und er hat gesagt brauchst du jetzt noch nicht machen erst mit 18 mon. alles andere ist geldmacherei, das wär blödsinn...

LukeAmy
06.09.2010, 02:21
ein Besitzer vonLukes Bruder musste in Bayern den Hund auch vorher anmelden..also sagen das er einen anschaffen will....das sagte manauf dem Rathaus

Lucy
06.09.2010, 12:12
es kommt immer auf die Gemeinde drauf an!

Erste gemeinde hab ich alles brav sauber davor informiert!
Jetzige gemeinde hingegangen und gesagt das sich mit CC her zieh und ob das geht usw

Der hat mich gefragt ob ich schon hier wohne? Hab ne gesagt und er hat dann gesagt ich solle mich wieder melden wenn es den so weit wäre!

Monty
06.09.2010, 19:02
Nein , es kommt nicht auf die Gemeinde an. Das Gesetz ist für ganz Bayern verbindlich.

Leider haben die meisten Gemeinden keinen Plan und kramen das Gesetz nicht einmal vor, wenn jemand einen gelisteten Hund anmelden mag. Die "zuständigen" Sachbearbeiter , machen dies meist nur nebenher und nur in Städten gibt es Sachbearbeiter die nichts anderes machen.

Meist agieren diese Angestellten, dann oft wie sie es eben für richtig halten und mit dem was Sie so im Kopf haben. Da werden dann schon mal Sachen verlangt, die zu anderen Bundesländern gehören wie z.B. Sachkundenachweis, Führungszeugnis, Versicherungspflicht, selbst das blaue Halsband wurde schon in Bayern gefordert.

Ich finde es besonders toll, wenn dann immer die Nichtbayern sich zu Wort melden und behaupten "man" sagt...:hmm:

btw. Ich habe auch in einen knapp 100 Seelenort auch schon erlebt, das die Anmeldung eines Mastinos als Listenhund scheiterte, weil der Bürgermeister sagte" Blödsinn, Kampfhund? mach ich nicht mit den Schmarrn"

bobbie
06.09.2010, 20:00
hmm bei uns war das so, wir haben unseren cc geholt mit 6 mon. habe ich ihn angemeldet und die beim oa haben gesagt der braucht vorläufiges wt:schreck: und mit 18 monaten nochmal:schreck:

dann habe ich mit unserem nachbarn geredet er ist hundetrainer und gutachter für hunde und er hat gesagt brauchst du jetzt noch nicht machen erst mit 18 mon. alles andere ist geldmacherei, das wär blödsinn...

Mit Verlaub gesagt: Ein solcher Hundetrainer ist mehr als inkompetent und handelt meines Erachtens nach sogar grob fahrlässig".

Wie Monty schon schreibt, es ist PFLICHT einen Hund der Kat 2 bei der Gemeinde anzumelden. Ein vorläufiges Neg.zeugnis zu beantragen ist Deine eigene Sache. Allerdings zahlst Du bei Nichtbeantragung dann die sehr hohe "Kampfhundsteuer".

Stellt Euch mal vor, der Hund wirft aus Versehen ein Kind um oder es passiert ein Unfall bzw. er schnappt sogar zu. So schnell kannst Du gar nicht schauen, wie Dein Hund im TH landet. DU als Halter bist dafür verantwortlich, Deinen Kathund ordnungsgemäß als Kat2-Hund anzumelden.

Und sollte eine Gemeinde kein Neg.zeugnis ausstellen, IMMER ein schriftliches Beweisstück vom Sachbearbeiter für Deine Unterlagen ausfertigen lassen. Dann bist Du aus dem Schneider, wenn drinsteht: "In unserer Gemeinde muss der Hund Kat 2 erst ab 18 Mon. den WT vorlegen. Er muss auch vorher nicht als Kat 2 Hund angemeldet werden. Ein vorläufiges Neg.zeugnis wird von unserer Gemeinde XY nicht ausgestellt". Allerdings zahlst Du dann evtl. die höhere "Kampfhundsteuer" (falls vorhanden).

MÜNDLICHEN Aussagen von SB niemals trauen, denn wenn was passiert, hats keiner gesagt. :hmm:

LG Angie

Lucy
07.09.2010, 00:06
@ Monty: Klar, aber ganz ehrlich, ich geh davor da hin weil ich mich gut stellen will, somit zeige ich mich doch als Hundehalter für Verantwortungsbewusst und informiere mich davor!

So sieht der nette Mann oder Frau das ich bemüht bin und bei den meisten kommt das gut an und ich hab keine Probleme mehr!

Muss mich doch nicht schon am Anfang stur stellen und auf meine Rechte pochen und somit stoss ich gleich auch auf der anderen Seite auf gegenwehr!

Monty
07.09.2010, 20:39
Jo klar und jeder der sich ein Auto kauft, geht auch zum Amt...meldet sich vorher "um einen guten Eindruck zu machen" - weil ich ja eventuell jemanden umfahren könnte...

Warum soll ich an diesen Staat Zugeständnisse machen (die er selbst nicht will)? Oder anders gefragt warum sollte ich freiwillig auf einen Teil meiner Bürgerrechte verzichten?

Ich lese mir die gesetzliche Lage durch, handel danach und das muss reichen.

Lucy
10.09.2010, 09:42
ja so gesehen hast du recht, aber trotzdem macht es einen besseren eindruck

cane de presa
10.09.2010, 14:27
ja so gesehen hast du recht, aber trotzdem macht es einen besseren eindruck
Eine Anmeldung ist keine Bewerbung,nur das beides Rassistisch abläuft.
der Ersteeindruck? 1. Kampfhund,2.toter Junge-hamburg,und jetzt kommst du ;)

Jeder Mensch der Glaubt diese Gesetz wäre Sauber gemacht und hätte was Gebracht ,hätte sogar recht.
Gesetzlich sowiso.Jeder darf dich "Grundlos/Barrierefreih" Anzeigen und somit Diffamieren.
Bei Menschen sagte man dazu eher Mobbing und Diskriminierung,und nach 10 Jahren solcher umstände erschreckt mich Sarrazin garnicht.

(Keine Kampfhunde=>Keine Verletzungen durch Kampfhunde=>Keine Tötung/Erschießung von Kampfhunden).
Funktionert doch hier genau so oder?
Keine Drogen-->keine süchtigen Menschen-->Keine toten Junkies und Dealer (bei der Festnahme/auf der Flucht erschossen)
:king:


(Versichern solltest du ihn auch, ist aber keine gesetzliche Pflicht)
stimmt das? glaub nicht. es heisst doch sogar : eine Besondere Hundehaftpflichtversicherung(glaube vers. bis 5 milionen sind nötig)

Dann beantragst du bei der Gemeinde ein vorläufiges Negativzeugnis (wenn der Hund unter 18 Monaten ist) das müssen Sie dir ausstellen, weil Bayern davon ausgeht das Junghunde ungefährlich sind.
Es ist leider denoch möglich das einen Kat.hund schon mit 6 monaten ein maulkorb pflicht bekommt. Öffentliche Sicherheit geht vor Tierschutz.

btw. Ich habe auch in einen knapp 100 Seelenort auch schon erlebt, das die Anmeldung eines Mastinos als Listenhund scheiterte, weil der Bürgermeister sagte" Blödsinn, Kampfhund? mach ich nicht mit den Schmarrn"


Genau so ein Fall kenn ich auch und meinte eben deshalb "es kann nach Hintenlosgehen"..

---Sachbearbeiterin ruft zum Bürgermeister.----
Herr Bürgermeister:Hier will sich jemand ein Kampfhund zulegen/anmelden...Die Sind doch Verboten?
Bürgermeister: JA nur Wach und Jaghunde nicht --- :hmm:

auch der versuch ihn als Wachhund anzumelden ging nicht.
Hund muss Geweblich genützt werden,hochsicherheitszäune,200 meter abstand zu anderen gebäuden usw waren einfach zuviel ;)
--------
Aber Selbst wenn alles 100% passt.selbst dann kenn ich noch genug problem geschichten und erlebnisse aus dem Altag. wo das Halten eines "Kampfhundes" unerträglich gemacht haben.

"Auflagen" können zeitlich und örtlich sowie auf bestimmte Personen beschränkt, befristet oder unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
Auflagen können auch nachträglich angeordnet, geändert oder ergänzt werden.

cane de presa
10.09.2010, 14:45
Mit der erhöhten Besteuerung und Auflagen wird der Lenkungszweck der Eindämmung bestimmter Hunderassen verfolgt. Die Kommune kann mit der hundesteuer und auflagen den Lenkungszweck verfolgen, die Hunderassen aus dem Gemeindegebiet zurückdrängen.
Und Jeder Bürger darf mich trotz 100% ordnung....Diskriminieren,festhalten,Anzeigen,mir sogar auflagen erheben wie:Bitte verlassen sie den Buss,bitte verlassen sie den Biergarten usw usw
Dazu sagt man: Es wurden abstrakte Gefährlichkeitsmerkmale erfüllt ;)

Some Things Never Change :sorry:

bobbie
10.09.2010, 15:25
@ CdP

Jedem Bewohner in D ist es freigestellt auszuwandern, wenn ihm der Staat nicht passt.

Aber das deutsche soziale Auffangnetz gibts halt nicht so freigebig in anderen Ländern. ;)

Lucy
10.09.2010, 15:28
Bobbie willst du sagen das du mit Deutschland zufrieden bist, auf der ganzen Linie?

cane de presa
10.09.2010, 15:47
Und was soll das mir Sagen?
Ich hätte nichts gegen etwas vom Sozialen Auffangnetz.
Du Meinst es warscheinlich wie Sarazzin und 52% der Deutschen.
Es liegt an meiner abstammung.Da müsste man gleichstellend sagen :Sind Deutschstämmige sich zu fein, sich auffangen zu lassen?
Gleichstellung ist nicht die stärke,eher der schwachpunkt..
Für die Rente zahlt man ein und will es auch zurück,aber ein Soziallesnetz will keiner davon bezahlen ;)


Aber das deutsche soziale Auffangnetz gibts halt nicht so freigebig in anderen Ländern
Und in Österreich sagt man:
-Herr Schütz uns vor Donner,Sturm und Wind.Und vor Deutschen die im Ausland sind.-

Ich kenne nach 6 jahren Österreich den Grund dieser Meinung ;) überleg dir nochmal das wort freigebig.
Es kommt nämlich von der Wortgruppe frei geben (ungehindert, gern geben).

Monty
10.09.2010, 20:28
Eine Anmeldung ist keine Bewerbung,nur das beides Rassistisch abläuft.
der Ersteeindruck? 1. Kampfhund,2.toter Junge-hamburg,und jetzt kommst du ;)

Jeder Mensch der Glaubt diese Gesetz wäre Sauber gemacht und hätte was Gebracht ,hätte sogar recht.
Gesetzlich sowiso.Jeder darf dich "Grundlos/Barrierefreih" Anzeigen und somit Diffamieren.
Bei Menschen sagte man dazu eher Mobbing und Diskriminierung,und nach 10 Jahren solcher umstände erschreckt mich Sarrazin garnicht.

(Keine Kampfhunde=>Keine Verletzungen durch Kampfhunde=>Keine Tötung/Erschießung von Kampfhunden).
Funktionert doch hier genau so oder?
Keine Drogen-->keine süchtigen Menschen-->Keine toten Junkies und Dealer (bei der Festnahme/auf der Flucht erschossen)
:king:


Bingo


stimmt das? glaub nicht. es heisst doch sogar : eine Besondere Hundehaftpflichtversicherung(glaube vers. bis 5 milionen sind nötig)

Ja, stimmt wirklich, nur soviel zu diesen super sinnvollen und durchdachten Gesetz

Es ist leider denoch möglich das einen Kat.hund schon mit 6 monaten ein maulkorb pflicht bekommt. Öffentliche Sicherheit geht vor Tierschutz.

Es ging hier um einen Kat2 (Anmeldung)



Genau so ein Fall kenn ich auch und meinte eben deshalb "es kann nach Hintenlosgehen"..

---Sachbearbeiterin ruft zum Bürgermeister.----
Herr Bürgermeister:Hier will sich jemand ein Kampfhund zulegen/anmelden...Die Sind doch Verboten?
Bürgermeister: JA nur Wach und Jaghunde nicht --- :hmm:

auch der versuch ihn als Wachhund anzumelden ging nicht.
Hund muss Geweblich genützt werden,hochsicherheitszäune,200 meter abstand zu anderen gebäuden usw waren einfach zuviel ;)
--------
Aber Selbst wenn alles 100% passt.selbst dann kenn ich noch genug problem geschichten und erlebnisse aus dem Altag. wo das Halten eines "Kampfhundes" unerträglich gemacht haben.

"Auflagen" können zeitlich und örtlich sowie auf bestimmte Personen beschränkt, befristet oder unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
Auflagen können auch nachträglich angeordnet, geändert oder ergänzt werden.


Habe ich am eigenen Leib erlebt, als mir mein 5 Monate alter Miniature Bullterrier beschlagnahmt werden sollte, weil ein Nachbar sich von den "Pittbull" bedroht sah.

Da hilft nur klagen, bzw. das Gesetz in und auswendig zu kennen, darauf zu verweisen und bereit zu sein mit den Gesetzbuch in der Hand zurück zu schlagen.

Sämtliche Versuche uns für den Standardbulli Auflagen wie Leinen oder Maulkorbzwang aufzudonnern (ohne das es einen Vorfall gab) mussten vor Gericht wieder gestrichen werden.