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Hundeverordnung Niedersachsen
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Hallo,
auf dieser Seite geht es um das Thema „Hundeverordnung Niedersachsen” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.
Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!
Schöne Grüße, Markus
staffie112 20.11.2010, 16:36 Hallo,stimmt es,das es in Niedersachsen gar keine Liste mit angeblich gefährlichen Hunden mehr gibt oder bin ich da falsch informiert?
Wie sieht das denn dann dort mit der Kampfhundesteuer aus?
Ist die jetzt abgeschafft?:35:
Hallo!
Danke für den Beitrag!
LG Nadine
Das eine hat mit den anderen nichts zu tun.
Es ist möglich das ein BL keine Rasseliste hat, es aber trotzdem Städte gibt die eine Liste höher zu besteuernder Hunde haben.
In Niedersachsen sind Staff & Co. "normale" Hunde. Steuerlich variiert es von Stadt zu Stadt...Hannover zahlst Du ca. 600 €, wir zahlen hier vor Ort 60 € und im Nachbarort zahlst Du nur 30 € pro Hund.
Mit vielen kleineren Gemeinden kann man aber diskutieren, z.B. mit denen die die Ermäßigung nach WT mit drin haben.
staffie112 21.11.2010, 00:36 Danke:ok:
Nues aus Niedersachsen!
http://www.ffn.de/aktuell/ffn-now/hundegesetz.html
Betrifft uns zwar nicht, da wir "Altbestand" haben, aber grundsätzlich finde ich es so in Ordnung. Dann kannst Du Dir wenigstens sicher sein, dass eine fehlende Haftpflichtversicherung - so oder so - im Geldbeutel weh tut.
Vielleicht glauben dann auch weniger Leute an "Welpenschutz" und an "das machen die schon unter sich aus...", wenn sie sich einmal vernünftig damit auseinander setzen müssen. ;)
Ich find's im Sinne der Hunde auch gut!
Noch besser hätte ich es aber "ohne Bestandsschutz" gefunden. Dann hätten manche Hundehalter auch mal die Möglichkeit sich zu "up daten", nach den Hundeplatzerfahrungen von '33 ;)
Grundsätzlich hätte ich auch damit kein Problem, müsste und würde mir dafür natürlich auch selbstverständlich die Zeit nehmen...wobei ich meine Zeit lieber mit den Hunden verbringe. ;)
Aber ich behaupte mal, ich bin recht up-to-date. Von unseren Hunden geht keine Gefahr aus und die werden auch nie herrenlos durch die Gegend laufen, andere belästigen oder ähnliches.
Nein, das denke ich mir ja.
Aber wieviele "Althundehalter" draussen rumlaufen und sich gegen jede Erkenntnis verschließen... da wäre eine Konfrontation mit kynologischem Fachwissen sicher genauso sinnvoll wie bei manchem Neu-Halter.
Als ich den Sachkundenachweis gemacht war, war vor mir eine älter Frau dran, mit der man auch ins Gespräch kam. Da sind mir schon teilweise die Fußnägel hochgegangen...sie hatte schon immer Hunde und Ihre Eltern und Großeltern, bla, bla. Was dieser Behördenschei** soll...
Was soll ich sagen. Der Amtsarzt meinte, dass wäre die erste gewesen, die er durchfallen lassen hat. Und der war wirklich sehr nett und hat jedes falsche Kreuzchen erläutert und war auch zu Diskussionen bereit, weil er manche "richtige" Antwort auch "komisch" fand. Aber die Olle ist durchrauscht.
Und zu Recht! :ok:
Zitat von FFN (oben aus dem Link):
"Der Sachkunde-Nachweis und die Informationen über Halter und Hund werden erst zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes Pflicht, also im Laufe des Jahres 2013.
Zudem müssten nur Hundehalter, die sich nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Hund anschaffen, ihre Sachkunde nachweisen.
Wer dokumentieren kann, dass er bereits früher einen Hund mindestens zwei Jahre gehalten hat, braucht dies nicht zu tun.
Das Gesetz wird jetzt in den Landtag eingebracht und soll noch dieses Jahr in Kraft treten. Zuständig für die Einhaltung sind dann die Gemeinden."
Was heißt das jetzt genau für z.B. mich? Unser Butkus ist mein erster Hund!
Wir haben ihn seit Juli 2010.
Wenn das Gesetz erst 2013 kommt, habe ich ihn ja schon über zwei Jahre.
Oder wie darf ich das verstehen?
Mr. Schnullerbacke 14.02.2011, 18:19 Zitat von FFN (oben aus dem Link):
"Der Sachkunde-Nachweis und die Informationen über Halter und Hund werden erst zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes Pflicht, also im Laufe des Jahres 2013.
Zudem müssten nur Hundehalter, die sich nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Hund anschaffen, ihre Sachkunde nachweisen.
Wer dokumentieren kann, dass er bereits früher einen Hund mindestens zwei Jahre gehalten hat, braucht dies nicht zu tun.
Das Gesetz wird jetzt in den Landtag eingebracht und soll noch dieses Jahr in Kraft treten. Zuständig für die Einhaltung sind dann die Gemeinden."
Was heißt das jetzt genau für z.B. mich? Unser Butkus ist mein erster Hund!
Wir haben ihn seit Juli 2010.
Wenn das Gesetz erst 2013 kommt, habe ich ihn ja schon über zwei Jahre.
Oder wie darf ich das verstehen?
Würde ich erstmal genauso verstehen. Allerdings bin ich in dieser Hinsicht nicht wirklich kapitelfest :king:
Schätze mal, da werden noch weitere Meinungen kommen :)
Endlich mal was Vernünftiges.
Hoffentlich macht das auch so die Runde durch die anderen Bundesländer.
...
http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Niedersachsen-fuehrt-den-Hundefuehrerschein-ein
:ok: obgleich es wahrscheinlich auch manch einem alten hasen gut tun würde, sich hundetchnisch mal auf den neuesten Stand zu bringen! ;)
Ich find's im Sinne der Hunde auch gut!
Noch besser hätte ich es aber "ohne Bestandsschutz" gefunden. Dann hätten manche Hundehalter auch mal die Möglichkeit sich zu "up daten", nach den Hundeplatzerfahrungen von '33 ;)
Das Problem mit den 33gern ist ja, dass Klein Teckelchen meist der einzige Sozialpartner ist.
Ich vermute mit dieser Regelung sollen vor allem die älteren Herrschaften davor bewahrt werden, ihren Sozialpartner zu verlieren. Bei uns in SH gab es mal die Diskussion. Und Frau Simonis meinte bereits damals Sinngemäß: Man müsse dann fast allen alten Leuten den Hund wegnehmen. Womit sie recht hat.
Das Problem mit den 33gern ist ja, dass Klein Teckelchen meist der einzige Sozialpartner ist.
Ich vermute mit dieser Regelung sollen vor allem die älteren Herrschaften davor bewahrt werden, ihren Sozialpartner zu verlieren. Bei uns in SH gab es mal die Diskussion. Und Frau Simonis meinte bereits damals Sinngemäß: Man müsse dann fast allen alten Leuten den Hund wegnehmen. Womit sie recht hat.
Da ich u.a. auch großer Gegner unserer Beamten und mangelnden Flexibilität in der individuellen Ausgestaltung unserer Gesetze bin, muss man auch parallel hier am "Dienst nach Vorschrift" arbeiten. Da brauchts sensible Menschen, die Dinge auch mit den älteren Semestern diskutieren.
Mit 33 meinte ich aber ehrlich gesagt auch viel eher die "Hundeplatzmachos", die die Hundeweisheit über die Muttermilch aufgesogen haben, denen keiner zu erklären hat, dass man keinen Teletakt oder Stachler in der Hundeausbildung benötigt, wenn man sich auch mal wieder mit den jüngeren Ergebnissen der Verhaltensbiologie auseinandersetzt. Auch da sollte man die Hunde vor den Erzkonservativen "schützen". ;)
Ähm... die meinen das aber doch nicht ernst, oder? ;)
Vom 1. Juli an muss jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, einen Chip im Ohr tragen.
Im Ohr? Haben die das mit den Tattoos verwechselt?
Grüßlies, Grazi
Nee. Chip soll schon sein. Vermutlich sind zwei Dinge durcheinander geraten. Soweit ich weiß sind Tattoos nicht mehr zugelassen.
@Peppi:
Ich hab das schon verstanden mit den 33ern. :)
Der Teletacker wird noch immer eingesetzt. Aber heimlich. Im Wald dann, oder wo die Leute nicht beobachtet werden können. Stachler werden auch gern außerhalb des Platzes getragen. "Er zieht sonst so." "Dann machen Sie etwas falsch."
Leider ist dann das Gespräch beendet. Manchmal werden die Leute auch frech und drohen mir. Fluchen ist das geringste Übel.
Besser, auf Dauer passiert etwas, als gar nicht. Man muss ja mit kleinen Dingen zufrieden sein.
Man muss ja mit kleinen Dingen zufrieden sein.
Das hast Du wahrscheinlich recht. Also weiter an das Gute glauben! ;)
Die Sonne scheint! ;)
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