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Länderregelung, wie mache ich es richtig?
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Hallo,
auf dieser Seite geht es um das Thema „Länderregelung, wie mache ich es richtig?” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.
Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!
Schöne Grüße, Markus
ThorstenW. 10.02.2011, 21:16 Guten Abend zusammen,
ich habe folgendes Problem.
Wir wohnen in Rheinlandpfalz und haben wie manche von Euch mitbekommen haben eine American Bulldog Hündin.
Wir besuchen seit letzter Woche eine Hundeschule in NRW.
Laut dem Landeshundegesetz NRW müßte unsere Kleine ja ab dem 6 Lebensmonat einen Maulkorb tragen.
Kann man dies umgehen? Oder brauche ich das nicht, da wir aus Rhpflz kommen?
Oder gibt es da spezielle Regeln?
Habe schon versucht mich auf unserem Amt schlau zu machen, doch die wußten dazu überhaupt nichts zu sagen, außer das unser Hund in Rhpflz kein Anlagehund ist.
Hat jemand nen Tip wie ich mich richtig verhalte?
Möchte Lilly ungerne einen Maulkorb verpassen....
Danke und Grüße Thorsten
Hallo!
Danke für den Beitrag!
LG Nadine
Mr. Schnullerbacke 10.02.2011, 21:26 Hi Thorsten,
ich komme auch aus RP und wir haben uns auf den für uns zuständigen Behörden erkundigt, da Bugs in einigen Bundesländern auch als Listenhund geführt wird und wir auch mal in diesen Ländern Urlaub machen.
Die Aussage zweier unabhängiger Beamten war eigentlich eindeutig: Es würde immer die Regelungen und Verordnungen des Bundeslandes gelten, in welchem der Hund und sein Halter gemeldet ist. IMHO gibt es eine gwisse Aufenthaltsdauerbeschränkung im "fremden" BL, aber dürfte hier ja wohl nicht zutreffen.
Von daher sage ich: Entwarnung :ok:
Zur Sicherheit wende Dich mal an Deine VG, die haben die Regelungen vor Ort.
edit: Wenn diese Euch nix sagen können, rufe mal das zuständige Amt in NRW an (ich weiß aber nicht wie die es dort nennen.)
Es würde immer die Regelungen und Verordnungen des Bundeslandes gelten, in welchem der Hund und sein Halter gemeldet ist.
So ist es auch mir bekannt. Um dies bei einer eventuellen Kontrolle zu belegen ist der Personalausweis von Vorteil (da steht im Gegensatz zu anderen Ausweispapieren die Meldeadresse drin)
Hallo Thorsten,
Falsch gelesen, ich dachte Ihr wohnt jetzt in NRW. Dort würde gelten:
(6) Für Hunde, die das Mindestalter noch nicht erreicht haben, soll eine befristete
Ausnahme von der Anlein- und Maulkorbpflicht erteilt werden, wenn die regelmäßige,
mindestens alle zwei Wochen erfolgende Teilnahme an einer Junghundeausbildung
(z.B. Vorbereitung zur Begleithundeausbildung) der zuständigen Behörde gegenüber
durch eine Bescheinigung der für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen
Behörde nachgewiesen wird.
http://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/tierhaltung/hunde/index.php
:lach4:
Wir leben in Frankreich und gehen in BW auf den Hundeplatz.
Wir durften mit unserem Bulli-Rüden zwar auf dem Hundeplatz ohne Maulkorb laufen (Privatgebiet), aber nicht in BW die Begleithunde-Prüfung ablegen,da der Verkehrsteil auf öffentlichem Boden geprüft wurde.....
Wir hätten zuvor einen Wesenstest ablegen müssen um die BH ablegen zu können !!:hmm:
Kosten 120€....
So haben wir die BH eben in RLP gemacht.
Gehen wir zB. in Hessen auf die Ausstellung,müssen alle Bullis bis zum Hallen-Gelände Mauli's tragen....:lach4:
Mr. Schnullerbacke 11.02.2011, 12:55 Gehen wir zB. in Hessen auf die Ausstellung,müssen alle Bullis bis zum Hallen-Gelände Mauli's tragen....:lach4:
Hm, sind das behördliche oder private (vom Veranstalter) Auflagen?
Gehen wir zB. in Hessen auf die Ausstellung,müssen alle Bullis bis zum Hallen-Gelände Mauli's tragen....Hm, sind das behördliche oder private (vom Veranstalter) Auflagen?
Nach der 2. VO zur Änderung der HundeVO Hessen vom 15.10.2010 ist das so absolut korrekt! Siehe:
"Die in einem anderen Land erworbene Sachkundebescheinigung kann von der zuständigen Behörde anerkannt werden, wenn sie den in Hessen gestellten Anforderungen entspricht." HundeVo, §4 Abs. (5)
folgender Satz wird nach diesem eingefügt:
"Bei einem nicht länger als vier Wochen dauernden Aufenthalt des Hundes mit einer Begleitperson in Hessen ist der Sachkundenachweis entbehrlich, wenn der Hund mit einer Vorrichtung geführt wird, die das Beißen zuverlässig verhindert." 2. VO zur Änderung der HundeVO Hessen vom 15.10.2010
ich erkundige mich immer sicherheitshalber bei den entsprechenden Ländern.
Ist also behördlich....
ThorstenW. 11.02.2011, 13:45 Meine Frau vom Amt hat mich eben angerufen.
Sie meinte das man sich vor einer Reise oder einem kurzem Aufenthalt in einem anderen Bundesland immer bei der zuständigen Behörde informieren sollte und sich das dann auch schriftlich geben lassen soll...
Mr. Schnullerbacke 11.02.2011, 15:18 Ist ja schon herb, dass man selbst bei Nachfrage auf den dafür zuständigen Behörden falsche Auskünfte bekommt.
Der im Zweifelsfall Dumme ist dann natürlich wieder der Hund:boese1:
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