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Steuern Niedersachsen
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Hallo,
auf dieser Seite geht es um das Thema „Steuern Niedersachsen” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.
Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!
Schöne Grüße, Markus
Ich habe heute endlich Toby bei der Gemeinde angemeldet und war positiv überrascht :)
Da seit dem 1.7.11 in Niedersachsen die Chip-Pflicht und eine Tierhaftpflicht vorgeschrieben sind, wird nicht mehr nach der Rasse des Hundes gefragt, zumindest in unserer Gemeinde :lach4:
Mich würde mal interessieren, ob es in den anderen Gemeinden in Niedersachsen auch so gehandhabt wird ?
Hallo!
Danke für den Beitrag!
LG Nadine
wir wohnen zwar in NRW, und in unserer Gemeinde wird zwar nach der Rasse gefragt, aber es wird keine erhöhte Steuer für Listenhunde erhoben:)
ein Hund 48€ zwei Hunde 72€ pro Hund.
butcher1995 05.07.2011, 22:40 Hi,
bei uns (auch Niedersachsen) sind die "üblichen 4 Rassen" (Bulli, Staffie, AmStaff und Pit) mit 320 statt 40 EUR besteuert allerdings kann man seinen Hund mit einem Wesenstest zu einem "normalen" Hund machen.
Gruß
Sascha
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Wie jede Steuer ist sie eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa Reinigung der Straßen von Hundekot) gegenübersteht und die nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mit verwandt wird.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabengesetz des Bundeslandes beruht.
Mit den genannten Rassen der Gefahrenhundeverordnungen hat dies nichts zu tun.
Danke, Monty, für die genaue Aufklärung.
Bis jetzt war es bei uns halt so, dass bei der Anmeldung als erstes nach der Rasse gefragt wurde und nun, nach der am 1.7. neu eingetretenen Hundeverordnung, die Rasse keine Rolle mehr spielt, es keine erhöhten Steuern gibt, was ich von unserer Gemeinde voll :ok: finde.
Bei uns (Niedersachsen) in der Gemeinde war es bei der Anmeldung so, dass sie das zwar gefragt haben, aber es keinerlei Auswirkungen auf die Höhe der Steuern hatte. 60Euro erster Hund, ab zweiten Hund 99Euro.
Mr. Schnullerbacke 06.07.2011, 22:24 Mit den genannten Rassen der Gefahrenhundeverordnungen hat dies nichts zu tun.
Bei uns in Rheinland-Pfalz schon. Hier hat sich allgemein eingebürgert, dass alle Liste 1 Hunde plus die meisten der L2 einen z.T. sehr hohen steuersatz bedingen (bis 600€). dazu gehören (auch wieder Gemeinde abhängig, aber sie orientieren sich aneinander) u.a. BX, FB, MAN, Tosa Inu, DA, EB.
Schön, dass es gemeinden gibt, die das nicht tun :ok:
BlackCloud 06.07.2011, 23:40 Ehm - da würde ich auf die Barikaden gehen! RLP hat gar keine Listenhund2-Kategorie! Da sind lediglich 4 Rassen gelistet.
Ich würd dagegen klagen.
Bei uns in Rheinland-Pfalz schon. Hier hat sich allgemein eingebürgert, dass alle Liste 1 Hunde plus die meisten der L2 einen z.T. sehr hohen steuersatz bedingen (bis 600€). dazu gehören (auch wieder Gemeinde abhängig, aber sie orientieren sich aneinander) u.a. BX, FB, MAN, Tosa Inu, DA, EB.:
Nein - das Kommunalabgabengesetz ist für ganz Deutschland geregelt. Steuer und Liste (gefährlicher Hunde) sind durch zwei verschiedene, von einander getrennte, völlig unabhängige, aber verbindliche Gesetze geregelt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kommunalabgabengesetz
Sicher richtet sich die Hundesteuer meist daran welche Rassen gelistet sind ;) - es handelt sich dennoch um eine Lenkungssteuer und rein theoretisch wäre es erlaubt auch die Rasse XY höher zu besteuern, weil z.B. schon "zig" Nackthunde durch die Stadt rennen und dies nicht erwünscht ist.
Eure Gemeinde und auch viele andere orientieren sich an den gelisteten Hunderassen
Sonne 92 09.07.2011, 02:20 Manches ist doch aus der Luft gegriffen!
Sind wir doch mal ehrlich!
Ordnungsämter haben keine Kapazitäten frei, um Wahrheiten überprüfen zu können und wollen diese sog. Listenhunde ausrotten.
Egal wie!
Dies könnte man über einen Hundehalterführerschein generell regeln.
Besser und einbringender ist dies wohl über u durch überhöhte Steuern!
Ich, Marion, könnte noch weiter ausholen können, bin selbst Beamtin,
war selbst 1999 Hundehalterin eines sog. Gefahrhundes, wurde malträtiert von allen Seiten (mein armer liebster, lustigster Hund), z.B. Überprüfung durch Polizei und Ordnungsamt, Bespucken durch die Nachbarn etc. ...
alle Auflagen hielten wir ein, bekamen Ruhe und ......?
Und was soll ich euch sagen ?
Mit Hundehalterführerschein wäre es uns niemals passiert!
Wir waren damals in dem Gebrauchshundeverein (f. S) und hatten keinerlei große Chancen! Wir waren dort damals sehr positv aufgefallen! ...
Aber riesig hohe Steuern gibt zahlende Kundschaft ...:schreck:
Aus der Luft gegriffen ist vieles... Verbindlich ist Gesetz und Urteile...
Beschluss des 10. Senats vom 28. Juli 2005 - BverwG 10 B 34.05
http://www.bverwg.bund.de/media/archive/3093.pdf
Sonne 92 09.07.2011, 10:25 Aus der Luft gegriffen ist vieles... Verbindlich ist Gesetz und Urteile...
Beschluss des 10. Senats vom 28. Juli 2005 - BverwG 10 B 34.05
http://www.bverwg.bund.de/media/archive/3093.pdf
Gesetze sind nicht immer gerecht,
Urteile sind nicht immer gerecht,
Ausführungen sind nicht immer gerecht,
Was meinst Du nun mit Deiner Aussage?
Was ist daran unverständlich?
Es geht hier nicht um Gerechtigkeit sondern um Rechtsverbindlichkeiten, bzw das bestehende Gesetze eben gültig sind!
Sonne 92 14.07.2011, 02:03 Was ist daran unverständlich?
Es geht hier nicht um Gerechtigkeit sondern um Rechtsverbindlichkeiten, bzw das bestehende Gesetze eben gültig sind!
Klar, es geht aber darum, jemand möchte sich gegen Ungerechtigkeiten wehren!
Was hättest Du dazu zu sagen?
:eek: - :specs:
Vielleicht wären Tipps noch viel besser?
@ Sonne ...kannst du gelesenes auch aufnehmen?
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