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Anmelden eines Bullmastiff beim OA
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Hallo,
auf dieser Seite geht es um das Thema „Anmelden eines Bullmastiff beim OA” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.
Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!
Schöne Grüße, Markus
Hallo zusammen,ich hab da mal eine dringende Frage und hoffe das sie mir jemand beantworten kann.Meine Freundin und ich möchten uns gerne eine Bullmastiff Hündin holen,wir suchen schon recht lange und hätten jetzt eine gefunden,aber so wie es aussieht bekommen wir sie in NRW nicht angemeldet.Gibt es keine möglichkeit sie doch anzumelden?bitte antworten wir verzweifeln bald weil uns das keiner so richtig sagen kann:traurig::traurig:
Hallo!
Danke für den Beitrag!
LG Nadine
hallo und herzlich willkomen erst mal.
also ich komm ja aus s-a und da is nen bm kein probl. wies allerdings in nrw.
hab dies hier gefunden
Regeln für Kampfhunde in NRW
New Articles, 20.01.2011, DerWesten
Als gefährliche Hunde gelten laut Hundegesetz NRW die Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier, deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Diese Tiere dürfen in NRW nicht gezüchtet werden. Die Haltung der Hunde ist mit scharfen Auflagen verbunden. So muss der Besitzer unter anderem ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und eine Haftpflichversicherung für das Tier abschließen. Zudem muss er ein besonderes privates Interesse nachweisen, zum Beispiel die Bewachung eines Gebäudes. Für gefährliche Hunde gilt Leinen- und Maulkorb-Pflicht. Darüber hinaus gibt es laut NRW-Gesetz noch die „Hunde bestimmter Rassen“. Sie unterliegen ähnlich strengen Haltungsbedingungen, dürfen jedoch gezüchtet werden. Dazu zählen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu.(meb)
also sagt es aus, dass du nen bm angemeldet bekommst ,nur musst ihr halt eineige auflagen erfüllen.
ansonsten informier dich doch einfach bei eurem zuständigen ordnungsamt, oder beim veterinäramt, die können dir dann genaustens bescheid geben.
bm`s zählen hier zu den "hunden best. rassen" , wie evi schon schrieb.
am besten vor der anschaffung sich beim ordnungsamt schlau machen und den hund anmelden. polizeiliches führungszeugnis, haftpflichtversicherung, hundeschulbesuch mit abschließendem wesenstest und leinen und maulkorbbefreiung (ansonsten darf ab 8ten monat nur mit leine und maulkorb geführt werden)
Sorry, aber ich versteh die Frage nicht ganz :confused:.
Woran scheitert es denn angeblich? Was habt ihr bisher unternommen, also in wieweit habt ihr euch informiert etc.
Woher habt ihr solch merkwürdige Erkentnisse?
Wenn man den BM in NRW nicht anmelden könnte, würde das ja in der Umkehr heissen, alle BMs hier würden illegal gehalten. Da an dem aber nicht so ist, :35:.
Wir waren beim OA und laut Aussage des Beamten könnte ich sie nur als Schutz/Wachhund anmelden oder er müsste aus dem Tierheim sein,er hat auch gesagt das die Zucht in NRW verboten ist und die einführung in NRW auch nicht erlaubt sei,das heißt ich kann mir keinen in einem anderen Bundesland holen und mit nach NRW bringen.Wie hast du deinen denn angemeldet und wo hast du ihn her?Verstehen kann ich das auch nicht.:lach4:
Hier findest du alles was du wissen musst.
http://www.hund-und-halter.de/modules.php?file=index&name=PagEd&op=modload&page_id=47&topic_id=60
Wir waren beim OA und laut Aussage des Beamten könnte ich sie nur als Schutz/Wachhund anmelden oder er müsste aus dem Tierheim sein,er hat auch gesagt das die Zucht in NRW verboten ist und die einführung in NRW auch nicht erlaubt sei,das heißt ich kann mir keinen in einem anderen Bundesland holen und mit nach NRW bringen.Wie hast du deinen denn angemeldet und wo hast du ihn her?Verstehen kann ich das auch nicht.:lach4:
Ich würde mir mal einen anderen Ansprechpartner suchen!
Du musst bei einem secondhand BM lediglich nachweisen woher er kommt, weil dann überprüft wird, ob er schon mal auffällig geworden ist bzw. als gefährlich eingestuft wurde. Ansonsten musst du nur die Auflagen erfüllen, den Link dazu hat Monty ja reingestellt. Der BM ist in NRW ein Hund nach §10 (ein Hund bestimmter Rassen).
Ruf mal beim Vet.Amt an, die sind oft etwas firmer ;).
ich würd ma sagen , der gute mensch vom oa weiß nicht was nen bullmastiff ist.
Danke für die Antworten,waren grad auch nochmal bei einem Tierarzt und wurden endlich mal gut beraten.So wie wir das Vorhatten geht das nicht,wir suchen jetzt über den Tierarzt einen weil dieser wohl auch viele Kontakte zum Tierschutz und zur Molosserhilfe hat.Hoffe das das dann bald klappt:tier03::tier03:
Da wart ihr aber flott beim TA?!
Verstehen tu ich das allerdings immer noch nicht! Was hattet ihr denn vor, was so nicht ging :confused:?
In wieweit seit ihr denn jetzt schlauer?
Ich hoffe ich trete euch nicht auf die Füße, aber ich kann nicht folgen :twink:.
Warum benötigt man einen TA zum Hund anmelden? Wo ist der Zusammenhang?
So richtig in die Karten gucken, lasst ihr euch ja nicht :hmm:.
Wir waren beim OA und laut Aussage des Beamten könnte ich sie nur als Schutz/Wachhund anmelden oder er müsste aus dem Tierheim sein,er hat auch gesagt das die Zucht in NRW verboten ist und die einführung in NRW auch nicht erlaubt sei,das heißt ich kann mir keinen in einem anderen Bundesland holen und mit nach NRW bringen.Wie hast du deinen denn angemeldet und wo hast du ihn her?Verstehen kann ich das auch nicht.:lach4:
Hallo,
diese Aussage ist falsch, denn die Bullmastiffs stehen auf Liste 2. Leider sind die Beamten oft nicht so gut informiert und dann kommt es zu solchen falschen Aussagen. Also, ich wohne auch in NRW und es gibt hier einige Aufflage, die ihr beachten müßt. Ihr dürft Euch sowohl einen Bullmastiff über den Tierschutz wie auch von einem Züchter holen. Ihr müßt dafür ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, in dem sich keine Einträge befinden dürfen. Dann braucht ihr noch einen Sachkundenachweis (den man z.B. bei manchen Tierärzten machen kann). Ihr müßt einen Versicherungsnachweis vorlegen. Dann beantragt ihr die Haltegenehmigung. Euer Grundstück muss ausbruchssicher eingezäunt sein. Ihr dürft den Hund zunächst nur mit Maulkorb und Leine führen (ausser bei einem Welpen). Dann könnt Ihr einen Wesenstest machen und durch diesen Euren Hund von der Leinen- und Maulkorbpflicht befreien lassen. Ein Junghund wird bis zum Alter von 18 Monaten auch ohne Test befreit, wenn ihr nachweisen könnt, dass ihr eine Hundeschule besucht. Mit 18 Monaten wird dann der Wesenstest notwendig.
Das klingt alles viel und ist stressig, war bei uns aber bislang nie ein Problem.
Viel Erfolg.
Ach ja, falls Ihr zur Miete wohnt, laßt Euch bitte schriflich geben, dass Ihr auch einen Bullmastiff halten dürft!
suspekt irgendwie...
bin ich paranoid oder passt da irgendwas nicht?
kitty-kyf 27.07.2011, 20:27 Also ich nehme mal an ihr wolltet einen BM von privat übernehmen und der Beamte des OA hat nur Bull gehört und gleich an Pit Bull oder so gedacht und euch gesagt, dass das nur geht, wenn ihr besonderes Interesse vorweisen könnt (was vorliegt, wenn ihr einen Hund aus dem Tierschutz holt).
Das ist aber so nicht richtig, weil der BM nur auf Liste 2 steht. Den kann man sich von überall her holen.
Wenn jetzt aber euer Tierarzt sagt, dass er euch da trotzdem helfen kann, ist doch schön. Und wenn der eine Orga dazwischen schalltet, um so besser. Die werden schon ihr Missfallen äußern, wenn ihnen was komisch vor kommt.
Handelt es sich um einen Welpen, oder einen älteren Hund?
BlackCloud 27.07.2011, 20:54 Simone: den Sachkundenachweis für Listenhunde muss man beim Veterinärsamt machen, der beim Tierarzt ist nur für 20/40er Hunde gedacht. nur als Anmerkung ;)
Simone: den Sachkundenachweis für Listenhunde muss man beim Veterinärsamt machen, der beim Tierarzt ist nur für 20/40er Hunde gedacht. nur als Anmerkung ;)
Du mußt nur für die Hunde Liste 1 zum Vet.amt und dort gibt es dann auch einen speziellen Test. Für Liste 2 kannst Du zum Vet.amt gehen, es gibt aber auch TÄ und sonstige Sachverständige, die die Prüfung abnehmen dürfen.
BlackCloud 28.07.2011, 09:48 Du mußt nur für die Hunde Liste 1 zum Vet.amt und dort gibt es dann auch einen speziellen Test. Für Liste 2 kannst Du zum Vet.amt gehen, es gibt aber auch TÄ und sonstige Sachverständige, die die Prüfung abnehmen dürfen.
Die sind doch bescheuert .... mal so, mal so ... können die sich mal einigen?
Der Sachkundenachweis beim Vetamt kostet mehr - nur Geldmacherei :mad:
Steht alles im LHundG NRW und das gibt's beim Ministerium für Umwelt.
Wir wollten einen Bullmastiff aus einen anderen Bundesland holen. Waren dann beim OA und der Idiot sagte uns da, das man diese Hunde nicht nach NRW einführen darf. Man dürfte diese Hunderasse nur hier in NRW aus dem Tierheim holen.
Das kann ja sein. Aber er hat Unrecht.
Er verwechselt "Liste 1" & "Liste 2".
Und wenn man die Gesetzeslage kennt, kann man argumentieren, bzw. sich an den Vorgesetzten wenden. :lach4:
Das kann ja sein. Aber er hat Unrecht.
Er verwechselt "Liste 1" & "Liste 2".
Und wenn man die Gesetzeslage kennt, kann man argumentieren, bzw. sich an den Vorgesetzten wenden. :lach4:
Genau und das passiert leider öfter. Die zuständigen Beamten kennen die Rassen nicht immer und dann kommt es zu Verwechslungen. Ich habe mich mal in Hamburg über die dortige Verordnung erkundigt. Es gab sogar eine extra Telefonnummer für diese Art von Fragen. Leider hörte der Mann auch Bull....(mastiff) und erklärte mir dann die ganzen Verbote für den Liste 1 Hund. Ich machte ihn dann auf den Fehler aufmerksam, er schaute nach und konnte mir dann auch die richtige Auskunft geben... ;)
BlackCloud 28.07.2011, 18:46 Schon toll, wenn die eigenen Beamten keinen blassen Schimmer von ihrer Arbeit haben :hmm:
Schon toll, wenn die eigenen Beamten keinen blassen Schimmer von ihrer Arbeit haben :hmm:
dafür werden sie auch nur sanft umgebettet:D
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