Handhabung Hundeverordnung in Hamburg

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Markus
03.02.2006, 01:41
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Handhabung Hundeverordnung in Hamburg” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

Faltendackelfrauchen
03.02.2006, 01:41
Hallo zusammen,

wer kennst sich mit der Handhabung der Hundeverordnung in Hamburg aus. Was passiert, wenn die Ordnungshüter einen nicht angemeldeten Molosser (z. B. BX) antrifft. Wird er eingezogen? Bekommen die Leute eine Strafe?

Was kostet es, einen Moloser (z. B. BX) legal in Hamburg zu halten und was genau bedeutet das (Maulkorbzwang, Wesenstest usw.)?

Tschüss und Danke

Katharina

Nadine
03.02.2006, 12:24
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
Anne
03.02.2006, 12:24
schaust mal hier,das neue gestz wurde gerade erst verabschiedet.

http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/pressemeldungen/2006/januar/19/2006-19-01-bwg-hundegesetz-beschlossen.html

Anne
03.02.2006, 12:27
und hier

http://www.leinenlos.org/neues/hundegesetz_f_r_hamburg

Anne
03.02.2006, 12:31
die noch gültige verordnung mit rassenliste

http://www.bhv-net.de/hverord/ham.htm

grundsätzlich ist es ein teures vergnügen, in HH einen listenhund zu halten.
andrea ist ende nächster woche wieder zurück,sie kann dir auskunft geben.

Faltendackelfrauchen
03.02.2006, 13:19
Hallo Anne,

danke für die Links. Allerdings habe ich nicht alles auf die Schnelle durchlesen können. Vielleicht habe ich es überlesen, doch ich habe nirgends gefunden, was passiert, wenn jemand sich nicht daran hält und mit einem nicht gemeldeten Hund erwischt wird. Ich hoffe, Andrea weiß das. Und auch nicht, was die offizielle Variante mit Wesenstest usw. alles kostet.

Tschüss

Katharina

Anne
03.02.2006, 19:09
dann gibt es ein bußgeld.allerdings weiß ich nicht,was die machen, wenn es sich um einen listenhund handelt. in der vergangenheit wurden hunde der kategorie 1 beschlagnahmt. sugar ist so ein hund,sie war nie auffällig,nur leider nicht angemeldet,daher erfolgte sofortige beschlagnahme des hundes.

Caro-BX
04.02.2006, 08:30
hallo ???

ich hatte gestern hier einen langen beitrag geschrieben, wo ist der hin?

liste 2 hund mit wesenstest in hamburg gleich keine kampfhundesteuer... so war es vor 2 jahren.

nach der neuen vo würde ich aber jedem raten, an den rand von hh nach schleswig-holstein zu ziehen... da ist das hundeleben weniger stressig und eingeschränkt

Anne
04.02.2006, 12:34
Hab mich mal bei Hamburgern umgehört. Ich würde niemandem raten,in HH einen Listenhund nicht anzumelden.Die "Hundeeingreiftruppe" wurde aufgestockt,derzeitig stehen die in jedem Park hinterm Busch.Wer erwischt wird,bekommt ein Bußgeld,Listenhunde werden eingezogen und ins Th gebracht.Dort müssen sie den WT ablegen, wie das ausgehen kann,siehe Sugar.Desweiteren wird auf die Besitzer dahingehend Druck augeübt, dass man den Hund an das TH abtreten soll.Ohne Rechtsstreit ist es fast unmöglich,dass ein Listenhund wieder an den Besitzer ausgehändigt wird.

Listenhunde müssen beim OA gemeldet werden,gebührenpflichtig,bis zum bestandenen WT erhält der Hund Leinen/Maulkorbzwang.Kosten für den WT zw. 200 u. 500 €,je nachdem,wer den WT abnimmt.Ab April kommt noch zusätzlich der Hundeführerschein dazu.Nach bestandenem WT muß man beim OA die Befreiung von Leinen/Maulkorbzwang beantragen,kostenpflichtig.
Ich glaube, Andrea hat für alles zusammen,sie mußte zwei WT`s machen, weil das OA für Fiete im Alter von 3 Monaten auf Maulkorbzwang bestand,incl. Hundeführerschein so locker 1000€ gezahlt. Nächste Woche kann sie es ja mal genau auflisten.

Faltendackelfrauchen
04.02.2006, 14:19
Hallo zusammen,

vielen Dank, ich habe die Infos so weitergegeben.

Tschüss
Faltendackelfrauchen

Andrea
08.02.2006, 09:15
unserer Geschichte:
Fite mit 10 Wochen geholt und gleich am nächsten Tag beim Amt gemeldet.
Dort sagte man mir, daß ich VOR der Anschaffung die Erlaubnis zur Haltung hätte einholen müssen. Nun würden sie mal ne Ausnahme machen, aber der Welpe MUSS einen Maulkorb tragen, solange kein Wesensgutachten vorliegt. So sei die Verordnung nun mal. (Ist jetzt besser geregelt)
Also zum Gutachter, die ersten 50 € hingelegt, mit dem Zettel zurück zum Amt und für ca.20 € die vorläufige Erlaubnis geholt. Mit einem Jahr dann der "richtige" Wesenstest für 300€ und wieder ca. 20€ Gebühren beim Amt. Mein BM ist seither von Maulkorb und Leinenzwang befreit und ich zahle "normale" Hundesteuer. Ich habe alle Papiere immer im Original bei mir zu tragen. Außerdem habe ich freiwillig bei meinem zuständigen Polizeirevier diese Unterlagen in Kopie hinterlegt; meinen BüNaBe kenne ich sowieso. Tja, das Vorbereitungswochenende zum Hundeführerschein hat 100€ gekostet und der Test nochmal 88€. Dann kommen jetzt noch die Gebühren für den Eintrag ins Hunderegister dazu.
Alltag:
ich gehe bei uns im Park eher unangeleint, solange es hier recht entspannt ohne SOD ist. Sollte sich das ändern, werde ich ihn sicherlich öfters anleinen müssen. Bisher wurde mein mann einmal verwarnt und musste die Papiere vorzeigen, weil Fiete ohne Leine neben ihm lag, als er sich unterhalten hat. Die Freilaufwiese war ca. 10m entfernt.
ich fahre jeden Tag in das eine oder andere Freilaufgebviet oder gleich nach S-H. Für mich persönlich ist alles nur eine Geldfrage, wirklich Stress oder Beschimpfungen erlebe ich nie. Bußgelder gibt es natürlich, ca.35€ für Laufen ohne Leine, aber bisher war ich verschont. Ein (bisher Kat 2, bald Kat 3 Hund) Molosser wird NICHT sofort eingezogen, ein Pitbull durchaus. Also Vorsicht!

Gerhard
08.02.2006, 12:48
Aber ihr müsst nicht deutlich sichtbar vielleicht einen großen weißen Kreis an Eurer Kleidung tragen oder eine riesige blaue Schleife, damit man gleich sieht was da nun kommt? (Ich möchte das Ding in gelb nicht erwähnen).
Man kann es kaum fassen. Früher waren wir viel bei Freunden in Hamburg, die sind ausgewandert und wir umgehen diese Stadt weiträumig. Weitere Hamburger Bekannte haben ihr Haus dort verkauft und sind aufs Land gezogen. Wohl dem, der das kann.

Faltendackelfrauchen
08.02.2006, 13:14
Hallo Andrea,

danke für Deine Ausführungen. Wenn ich das richtig sehe, weißt Du auch nicht, was passiert, wenn man mit einem unangemeldeten Molosser erwischt wird??

Und wie wahrscheinlich es ist, mit diesem erwischt zu werden?

Tschüss

Katharina

Katja P.
09.02.2006, 11:58
Hallo!
Ich habe mal beim OA in Hamburg nachgefragt, was ich beachten muß wenn ich mit Mastiff aus Niedersachsen nach HH zu Besuch komme. Der Mann war sehr freundlich und sagte, Leinenpflicht ( ich lasse Felix in der Stadt nie von der Leine ), Steuermarke, dass der Hund in NS gemeldet ist und Maulkorb. Da Felix immer mit Halti läuft ( Frauchen hängt sonst wie ein Querschläger an der Leine, aber bitte niemand behauptet Felix würde ziehen ), geht das mit dem Maulkorb in Ordnung. Ich könnte mich da auf ihn berufen. Er sagte, er würde das Ganze auch überzogen finden, aber nun ja.
Ich fand das noch human, hatte es mir schlimmer vorgestellt, aber das ist jetzt auch schon ein Jahr her.
Ich bin dann nicht nach HH gefahren, also keine Praxiserfahrung.
Liebe Grüße, Katja

Gerhard
09.02.2006, 19:29
Ich kann mich aber erinnern, es gibt da ein Urteil, dass wenn ich als Besucher in ein anderes Bundesland reise, ich nicht verpflichtet bin mich an deren Spielregeln zu halten, sondern nur an die, die es in meinem Bundesland gibt. War ein Urteil betreffend niedersächsischer Listenhund fährt mit Herrchen nach Bremen. Man kann nämlich vom Bundesbürger nicht verlangen, dass er mit einem Katalog von Verordnungen durch die Bundesrepublik reist.

Gerhard
10.02.2006, 13:15
Was die Behörden erwarten und was rechtens ist, sind zwei Paar Schuhe. Ich dachte immer, dass wir gegen diese unrechten Verordnungen angehen? Gilt das nicht mehr? Soll man sich jetzt in dem Unrecht einrichten? Es gibt dieses Urteil, das weiß ich und es ist unsinnig zu sagen es wird von uns erwartet. Wir reisen viel durch Deutschland, damit auch durch die verschiedensten Bundesländer, das an einem Tag und wenn mein Hund pinkeln muss in BW oder NRW kann ich mich nicht im Vorfeld dieser Fahrt damit beschäftigen was es dort für Regularien gibt. Bei aller liebe nun wirds reichlich bunt.

Jeannette
10.02.2006, 20:27
Es gibt mehr Leute, die "russisches Roulett" auf Kosten ihrer
betroffenen Hunde spielen

Ähhmm, ja die gibts, aber die müssen wohl auch reichlich dusslig sein :o .

Bin auch dauernd in verschiedenen Gegenden unterwegs und schau ob wir alleine sind.

Wenn ich mich jeweils mit dem ständigen Freilauf der Stadt oder was auch immer beschäftigen müßte, hätten wir nix mehr zu essen.:lach1:

Andrea
11.02.2006, 13:40
Moin,
sollte nach dem 1.4., obwohl es eine Übergangsfrist gibt, ein Kat.1 oder Kat.2 oder Kat.3. Hund vom SOD erwischt werden, rechne ich mit sofortigem Einziehen des Hundes.

Am 23.3. veranstaltet die Hundelobby ein Symposium, wo man alle Fragen diesbezüglich stellen kann.

Mir ist ein Fall bekannt, da wurde letztes Jahr eine Hündin eingezogen, weil der Besitzer von der Polizei wégen Betrugs verhaftet wurde, der Hund war nicht angemeldet als Listenhund, und die Freundin nicht als Halter mit eingetragen.Das geht dann ganz schnell und der Hund kommt bei den ungeklärten Besitzverhältnissen kaum wieder aus der Süderstrasse raus.

Ehrlich gesagt habe ich für die Besitzer gar kein Mitleid, denn seit 2000 einfach zu hoffen, es würde nix passieren ist blauäugig. Die Gesetze sind Mist und man wird lange brauchen, bis die Gerichte hierzu neue Entscheidungen treffen werden, aber bis dahin muss man mit dem Zustand leben. Ich gehe im Sinne des Hundes bestimmt kein Risiko ein.Und es kann auch niemand behaupten, er/sie hätte davon nix gewusst. Der SOD wird auch noch personell verstärkt werden und es sollen Gebiete festgelegt werden, wo dann immer die gleichen SODler rumlaufen, damit die "ihre Pappenheimer" besser kennenlernen und Wiederholungsfälle erfassen können.

Die Bundesländer liegen nun viel weiter auseinander als 2000. Statt Vereinheitlichung immer unterschiedlichere Handhabungen.Denk ich an Deutschland in der Nacht...

Gerhard
13.02.2006, 12:46
Hallo Andrea,
diese gesamten Vorgänge beziehen sich aber auf Leute die in Hamburg ansässig sind und nicht für Leute die durch Hamburg reisen oder dort ein paar Tage Besuch machen. Ich für mein Teil, würde meinen Hund überhaupt nicht mitnehmen nach Hamburg, wenn das nicht unbedingt sein müsste. Die Frage war doch, was ist, wenn ich mit meinem Hund nach Hamburg reise, oder sehe ich das falsch? Und da bezweifle ich, dass es korrekt ist, das ich als Nicht-Hamburger die Auflagen zu erfüllen habe! Diese Themen sind von mehreren Gerichten abgehandelt und im Sinne der Hundehalter entschieden worden.
Was ist mit einem Ausländer, der durch Hamburg reist und von diesen Auflagen überhaupt nichts weiß, ich glaube kaum, dass man einem Ausländer seinen Hund abnehmen und in die ,,liebevollen Hände" eines Poggendorf übergeben würde.

Anne
13.02.2006, 13:22
Die Frage von Katharina bezog sich auf die Haltung ,z.B. BX, in Hambug.
Ich nehme meinen Hund nicht mit nach Hamburg,das ist mir zu riskant.
2000 oder 2001 wurde versucht,einem durchreisenden Ehepaar der Listenhund aus dem Auto zu beschlagnahmen.Begründung, der Hund trage keinen Maulkorb und sei nicht ausbruchsicher im Auto untergebracht.

Fakt ist, man ist dort auch als "Gast" der Willkür der zuständigen Amtspersonen ausgeliefert.Gearde als Urlaubsgast würde ich mich an geltende Regeln halten. Wird man "erwischt" ist der Hund der Leidtragende.

Faltendackelfrauchen
13.02.2006, 13:32
Hallo zusammen,

vielen Dank Andrea und Anne. Ich habe Eure Infos an den betreffenden Hundebesitzer in spe weitergeleitet. Ich fürchte nur, er nimmt es nicht ernst und glaubt nicht daran, dass ihm der Hund von der Strasse weg beschlagnahmt werden kann. Noch hat er den Hund nicht, der lebt noch bei seiner getrennt lebenden Frau, kann dort aber nicht bleiben.....

Mehr kann ich nicht tun!

Tschüss
Faltendackelfrauchen

Andrea
18.02.2006, 09:37
oder ein paar Tage im Urlaub, wie auch immer, der Hund muß Maulkorb und Leine tragen. Unwissenheit schützt nicht. Allerdings glaube ich auch nicht, daß einem Bayern auf Besuch der Hund abgenommen wird, falls er sich ausweisen kann. Bußgeld ist aber immer drin.( Unsere neuen Polizeiuniformen müssen ja noch abbezahlt werden...)
das große Problem haben Menschen, die in S-H leben und in HH arbeiten. Die können für ihren Hund in HH keine Befreiung bekommen, weil sie nicht hier gemeldet sind. Trotz Erfüllung aller Auflagen wird kein Bezirksamt die Eintragung übernehmen. Das ist einfach bescheuert.

Bei uns ist seit ein paar Wochen ein 17 jähriger junger Mann im Park, der eine zauberhafte kleine AmStaff Hündin aus Polen mitgebracht hat. Er war der Meinung man muß dann eben mit Maulkorb und Leine leben, daß wäre für ihn akzeptabel. Er wußte nicht, daß er eine Erlaubnis zur Haltung braucht. Meiner Meinung nach wird er diese nicht bekommen. Mal sehen, was draus wird.

Scotty
19.02.2006, 19:09
Bei uns ist seit ein paar Wochen ein 17 jähriger junger Mann im Park, der eine zauberhafte kleine AmStaff Hündin aus Polen mitgebracht hat. Er war der Meinung man muß dann eben mit Maulkorb und Leine leben, daß wäre für ihn akzeptabel. Er wußte nicht, daß er eine Erlaubnis zur Haltung braucht. Meiner Meinung nach wird er diese nicht bekommen. Mal sehen, was draus wird.


Erstens: Mit 17 bekommt er keine Halteerlaubnis
Zweitens: Er hat sich strafbar gemacht, weil er einen SoKa illegal nach Deutschland eingeführt hat.

Die Abkürzung HH steht nun wohl leider nicht mehr für Hansestadt Hamburg, sondern für Hundehasserstadt Hamburg.

Andrea
19.02.2006, 20:46
ich habe glatt die illegale Einfuhr vergessen, ich Trottel!
Also ist es doch, wie ich vermutet habe ein kleiner Boxer-Labrador-Mix. Ansonsten hat der Hund wohl keine Chance. ich vermute er wird schnell in ein anderes Bundesland vermittelt. Falls ich den Typen noch treffe, bevor der SOD ihn zufällig findet. Ich halt Euch auf dem Laufenden.

Thyson
20.02.2006, 13:23
http://www.ig-hundefreunde.de/

Angua
10.03.2006, 14:07
Senat senkt Gebühren für Hamburgs Hundehalter

Gute Nachrichten für Hamburger Hundehalter: Auf sie kommen vom 1. April an mit dem neuen Hundehaltungsgesetz geringere Kosten zu, als zunächst geplant. Einige Gebühren, die in einer entsprechenden Senatsdrucksache vorgesehen waren, werden gesenkt. Das bestätigte Harald Krüger (CDU), Vorsitzender des zuständigen Gesundheitsausschusses, dem Abendblatt. "Wir haben intensive Gespräche mit dem Senat geführt und dabei erreicht, daß bestimmte Gebühren im Sinne der Hundehalter reduziert werden."

Und das sind die Änderungen: Bisher war für die Befreiung von der Anleinpflicht in Härtefällen, das heißt für alte und kranke Hunde, eine Gebühr von 50 Euro vorgesehen. Dieser Vorgang wird jetzt nur noch 18 Euro kosten. Von 28 Euro auf 18 Euro wurden die Gebühren für die Anerkennung bereits abgeleisteter Hundeprüfungen gesenkt. Und noch eine finanzielle Erleichterung hat die CDU-Fraktion ausgehandelt: So soll die Befreiung von der Anleinpflicht nach erfolgreich abgelegter Gehorsamsprüfung jetzt auch direkt durch den Prüfer erfolgen können. Das wird dann nur zehn Euro kosten. Veranlaßt der Hundehalter die Befreiung selber, bleibt es bei den geplanten 18 Euro.

Wie berichtet, gilt mit dem neuen Hundehaltungsgesetz ein allgemeiner Leinenzwang in Hamburg, der allerdings erst am 1. Januar 2007 in Kraft tritt. Davon befreit werden können nur Hunde, die eine Gehorsamsprüfung bestehen. Die Gebühren zum neuen Hundehaltungsgesetz wird der Senat am 21. März endgültig verabschieden.

Bis Anfang April sollen die rund 38 000 in Hamburg registrierten Hundehalter laut Krüger einen "Brief mit umfassenden Informationen zum neuen Gesetz und den Gebühren erhalten".

ug
erschienen am 10. März 2006


http://www.abendblatt.de/daten/2006/03/10/541739.html