Wesenstest

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Markus
19.12.2011, 14:33
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Wesenstest” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

Fruchtzwerg
19.12.2011, 14:33
Ich hoffe ich bin hier richtig, ansonste bitte verschieben :)


Meine Frage: BX stehen in Brandenburg auf der Liste II, hatte mich belesen das wenn man den Wesenstest besteht aus der "Kampfhundsteuer" rausfällt und ganz normale steuer zahlt, ist das richtig???

Ich habe heute nämlich eine Frau mit einer BX Hündin getroffen und die meinte, sie muss trotz bestandenen Test volle "Kampfhundsteuer" zahlen :schreck:

Freue mich über eure Antworten

Nadine
19.12.2011, 14:40
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
Peppi
19.12.2011, 14:40
Meine Frage: BX stehen in Brandenburg auf der Liste II, hatte mich belesen das wenn man den Wesenstest besteht aus der "Kampfhundsteuer" rausfällt und ganz normale steuer zahlt, ist das richtig???

Ne, ist nicht richtig.

Hundesteuer erheben die Städte/Kommunen und sind in der Ausgestaltung frei.

Manche erkennen den Wesenstest an, manche nicht.

Muss Du mal bei Deiner Gemeinde/Stadt/Kommune nachfragen, oder vielleicht findest Du sogar was im Internetz! :lach4:

Fruchtzwerg
19.12.2011, 14:45
Aaahhh i.O

Dankööö :lach4:

Fruchtzwerg
19.12.2011, 14:53
Da fällt mir gerade ein, ne Bekannte von mir mit nem BX Rüden zahlt normale Steuern seit dem sie mit dem dicken bestanden hat ...verwirrt bin... Weg und schlau machen... ;)

Maiva
19.12.2011, 15:47
Das kommt auf die Gemeinde ganz allein an. Postdam selber soll wohl krass sein.

Lass Dich in Berlin nieder, da sind die Hundesteuern zwar nicht ganz niedrig, aber die gillt für alle und die BX ist nicht mehr auf der Liste.

Lee-Anne
19.12.2011, 20:25
Ich würde es an deiner Stelle auf jeden Fall versuchen.

Bei mir hat die Gemeinde vor vielen Jahren auch mal versucht „Kampfhunde-Steuer“ trotz bestandenem Wesenstest zu berechnen, ist aber damit gescheitert (Bundesland Bayern).

Und ich weiß ein Fall in Baden Württemberg mit einer BX, der ebenfalls gegen die Gemeinde gesiegt hat und nun die normale Hundesteuer zahlt.

Da die Gemeinden sich oftmals nicht wirklich auskennen, würde ich es an deiner Stelle versuchen und auch nicht so schnell locker lassen.

Fruchtzwerg
20.12.2011, 13:05
Ich verstehe das echt nicht, ich hab vorhin im Wald nen BM Halter getroffen und die zahlen durch das Negativ Zeugnis auch nur ganz normale Hundesteuer...Hmmm...verwirrt bin..

Warum zahlt die Frau von gestern mit der BX volle Steuer...Kann man son Wesenstest auch nur zu 60% oder so bestehen das sie deswegen noch voll Kampfhundsteuer zahlt?

Telefonisch habe ich noch nix erreicht, die Beamten gehen mal wieder net ans Telefon -.-

Mr. Schnullerbacke
20.12.2011, 14:34
Weil einfach jede Kommune über den gemeinderat willkürlich den Steuersatz für willkürlich ausgewählte Rassen in einer willkürlich gewählten Höhe und evtl. möglichen (willkürlich!) Auflagen für eine womöglich mögliche (auch willkürlich!) Hundesteuersatzermäßigung entscheiden kann...

Alles klar? ;)

Fruchtzwerg
20.12.2011, 19:48
Aber wir sind doch hier eine Stadt...Da kann man doch net für den einen so und für den andern wieder so entscheiden..

Die vom Steueramt meinten ich soll das beim Ordnungsamt erfragen..Und die beim Ordnungsamt meinten ich soll beim Steueramt nachfragen..:stupid::shake:

Nun bin ich genauso schlau wie heut morgen -.-

Peppe
20.12.2011, 19:50
Wir wohnen in BaWü undhaben auch gegen die Gemeinde geklagt. Jetzt zahlen wir "nur" noch die Hälfte der sogenannten Kampfhundsteuer. Würde mich interessieren wer in BaWü mit einer Bx gegen die Gemeinde gewonnen hat.
Lg Petra

bx-junkie
20.12.2011, 20:39
Wir wohnen in BaWü und haben auch gegen die Hundesteuer geklagt und zahlen "nur" noch die Hälfte der sogenannten Kampfhudesteuer. Mich würde interessieren wer in BaWü mit einer Bx gegen die Gemeinde gewonnen hat.
Lg Petra

War das nicht CaroBX? Sie ist auch hier User...

ostseesternchen
20.12.2011, 21:07
Die Hundesteuern werden doch von jeder Gemeinde Kommune Stadt etc anders gehandhabt aber welche Hunde auf diesen Rasselisten stehen ist aber dann im jeweiligen Bundesland gleich. :hmm:Bei uns in MV ist der Mastino GsD nicht auf der Liste und so zahlen wir für unser Baby die gleiche Steuer wir für unseren Beagle, nur halt die Zweithundsteuer.:D

Jule69
20.12.2011, 21:58
Aber wir sind doch hier eine Stadt...Da kann man doch net für den einen so und für den andern wieder so entscheiden..

Die vom Steueramt meinten ich soll das beim Ordnungsamt erfragen..Und die beim Ordnungsamt meinten ich soll beim Steueramt nachfragen..:stupid::shake:

Nun bin ich genauso schlau wie heut morgen -.-

Versuch´s mal beim Vet Amt, die sind i.d.R. besser informiert und verstehen mehr vom Hund :lach4:

fanta 4
20.12.2011, 23:16
huhu das war ich petra!!!! lg stefan

Peppe
21.12.2011, 11:07
Hallo Stefan, dann bin ich mal auf deinen Bericht darüber gespannt ,wann wir uns dann mal treffen.
Lg Petra

Peppi
21.12.2011, 11:12
Das ist einfach eine sch**sse kompliziert das Thema!


Wo fragst Du denn bei Deiner Stadt die KFZ-Steuern an?

Fruchtzwerg
21.12.2011, 12:02
Ich bring heute das Anmeldeformular weg und lasse es auf mich zu kommen...Ich denke das erste Jahr dürfen wir die "Kampfhundsteuer" von 648 Euro zahlen :boese1: da wir ja erst mit Einem Jahr den Wesenstest machen können und danach hoffe ich einfach das wir in die normale Hundesteuer eingestuft werden.

Daumen drücken :sorry:

Peppi
21.12.2011, 12:11
Du musst nach der Hundesteuersatzung Deiner Stadt/Gemeinde/Kommune fragen. Das ist die Gesetzesgrundlage.

Das ist doch nicht so schwer, mein Gott!


Wohnst Du in Potsdam?

http://www.potsdam.de/cms/beitrag/10003365/27314/

http://www.potsdam.de/cms/dokumente/10014006_169830/e663b7ec/25_Hundesteuersatzung.pdf

§4, ff:

(2) Hunde folgender Rassen oder Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander gelten auf
Grund rassespezifischer Merkmale oder Zucht als gefährliche Hunde im Sinne des Absatzes
1 Nr. 1:
1. American Pitbull Terrier,
2. American Staffordshire Terrier,
3. Bullterrier,
4. Staffordshire Bullterrier,
5. Mastiff,
6. Dogo Argentino,
7. Dogue de Bordeaux,
8. Fila Brasileiro,
9. Mastin Espanol,
10. Mastino Napoletano,
11. Tosa Inu.


Ansonsten gib Hundesteuersatzung und den Namen Deiner Stadt in Google ein!

Fruchtzwerg
21.12.2011, 12:19
Mein Gott, bleib mal ruhig :lach4:

Das habe ich bereits und ich habe bereits mit mehreren Leuten von Ämtern und Hundebesitzern gesprochen und telefoniert.

Ich bin einfach verwundert warum bei dem einen so und bei den andern so entschieden wurde obwohl alle den Wesenstest bestanden haben.

EDIT: Verstehst du mich nicht???? Ich weiß das mein Hund auf der Liste steht, es geht darum das andere BX Besitzer normale Steuer hier zahlen und andere wieder Kampfhundsteuer, obwohl beide den Wesenstest bestanden haben und beide in Potsdam wohnen!!!! Das ist das einzige was mich verwundert und wobei mir bis jetzt niemand weiter helfen konnte...Man man man

Peppi
21.12.2011, 12:21
Mein Gott, bleib mal ruhig :lach4:

Das habe ich bereits und ich habe bereits mit mehreren Leuten von Ämtern und Hundebesitzern gesprochen und telefoniert.

Ich bin einfach verwundert warum bei dem einen so und bei den andern so entschieden wurde obwohl alle den Wesenstest bestanden haben.


Sowas macht man schriftlich.

Ich bin ruhig. :hmm:

Fruchtzwerg
21.12.2011, 12:24
:ok:

heder
21.12.2011, 16:12
Hallo Fruchtzwerg,

diese Problematik ist mir auch bekannt. Haben wir im Bekanntenkreis etwa ähnlich. Also wie folgt, ein Dorf bei uns in der gegend hat da folgende Problematik, zwei Strassen fallen in die steuerliche Handhabung der Stadt Her....., der rest wird Gemeinde eigen verwaltet.

Unsere Bekannte ist von Strasse A nach B umgezogen und muss nun den vollen Kampfhunde Steuersatz von 680€ zahlen. An der alten Adresse zahlte Sie nur 125€. Das da von Abzocke gesprochen wird, erklärt sich ja von selbst, aber wie Peppi schon sagte, Gemeinden und Kommunen können die Steuersätze selbst festlegen.

Und zu deinem Wesenstest, entweder bestanden oder nicht, sonst gibts da nix. kannst höchstens nochmal wiederholen.

Tipp von mir: Wenn dein BX nicht auf der Liste steht, machst Du einen Einspruch gegen den Bescheid und gehst zum Anwalt.

Peppy77
09.01.2012, 04:59
Moin Moin!!!
Wie das in Brandenburg und so läuft kein plan aber komme aus Nrw habe zwar nen Stafford also Liste 1 aber hatte ihn schon vor diesem lächerlichen Gesetz genau gesagt seit 1997!!!
Sollte dann plötzlich mein Hund an ne Leine fesseln und bis zum Führerschein ihm sogar n Maulkorb tragen lassen obwohl wir nie unangenehm aufgefallen sind!!!
Habe Führerschein sowie Leinen&Maulkorbbefreiung gemacht!!
Meine Steuer wurd von 120DM auf 120euro umgestellt und danach auf 360euro raufgesetzt und die wurden richtig offiziell als ich mich geweigert habe diese erhöhungen zu zahlen!!!
Ich bin dann Umgezogen 5km genau gesagt von Gemeinde zur Stadt und zahle seither ca 90euro!!!
In den Orten 8-10km weiter ist der Kreis zuständig und bei ca 520euro pro Hund!!!

Wo ich anfangs gewohnt habe habe die irgendwann beschlossen Kurort wir wollen die Hunde nicht und die Daumenschrauben wurden angezogen Steuern erhöht und erhöht!!
Ne Freundin hatte nen Dalmatiner und muste zum Amtsarzt wegen gentest!!!
Besser genau erkundigen und möglichst einfach als Mischling anmelden!!!
Bei Bekannten lief das ohne probleme die Frau war allerdingst los zum anmelden ist n Stafford läuft aber als Mischling!!

Mfg

Ronja
09.01.2012, 10:09
@Peppy77

Kannst Du mir oder andere bitte erklären...
Als was für einen Mischling würde man einen Stafford anmelden?
Dann braucht man weniger Steuern zahlen?
Braucht man dann keinen Wesenstest mehr?
Was passiert wenn es mit einem Stafford (als Mischling angemeldet) zu einem Beissvorfall mit einem anderen Hund kommt?
Dankeschön

cane de presa
09.01.2012, 11:16
Es ist leider so.

es gibt das sprichwort,dummheit schüzt vor strafe nicht.
Das problem,Die strafe müssen in wirklichkeit nur die Hunde ertragen.Aber unsere echte strafe dadurch ist vielen bewusst,und viele hier wissen das alles nur schlimmer geworden ist.....


Früher sagte man wenigstens beim kauf aus dem kofferaum das man z.b ein pitbull oder eher ein bulterier kauft.Heute sagt man,was die deutschen hören wollen. Und 1 Halter später,wird er eingedeutscht als mini bullterrier verkauft.

Selbst bei bei Beissvorfällen,passiert nur dem Hund wirklich etwas ;)

Der dummer Bürger,egal ob mit oder ohne Hunde. Dem Drohen kaum probleme.
Einen Stinkefinger der Polizei zeigen ist schlimmer als man mit sokas falsch machen kann.

BlackCloud
09.01.2012, 11:23
Es gibt jede Menge Staffords, die als Labrador-Boxer-Mischlinge gemeldet sind - einige Gemeinden fallen drauf rein, andere glauben dies erst nach einem Rassegutachten ... ich persönlich würde dieses Risiko nicht mehr eingehen, denn kommt der Schwindel raus, ist der Hund weg!

Peppi
09.01.2012, 11:36
Ist das denn sicher?

Jule69
09.01.2012, 13:20
Es gibt jede Menge Staffords, die als Labrador-Boxer-Mischlinge gemeldet sind - einige Gemeinden fallen drauf rein, andere glauben dies erst nach einem Rassegutachten ... ich persönlich würde dieses Risiko nicht mehr eingehen, denn kommt der Schwindel raus, ist der Hund weg!

Seh ich genauso. Aus genau diesem Grund sitzen schon reichlich Anlagehunde im Tierheim und dabei geht es nicht um die zu wenig gezahlte Steuer sondern einfach um die fehlende Haltegenehmigung. Das Finanzamt zu besch**** ist das eine, den Hund ohne Genehmigung zu halten was anderes. Kommt das Ordnungsamt durch irgendeinen Zufall/Vorfall dahinter haben sie das Recht den Hund einzuziehen. Vielleicht bekommst du die Chanche die Genehmigung nachträglich zu beantragen, vielleicht auch nicht. Oder es scheitert am nicht erfüllen können der Auflagen, Führungszeugnis etc.
Mir wäre das Risiko zu hoch. Der Leidtragende wäre mal wieder der Hund. Also lieber in den sauren Apfel beissen.

corso
09.01.2012, 14:09
Wir haben hier ein paar pits und staffs die als labi- Boxer Mix gemeldet sind sogar mit kupierten ohren:hmm:

Peppi
09.01.2012, 14:16
Seh ich genauso. Aus genau diesem Grund sitzen schon reichlich Anlagehunde im Tierheim und dabei geht es nicht um die zu wenig gezahlte Steuer sondern einfach um die fehlende Haltegenehmigung. Das Finanzamt zu besch**** ist das eine, den Hund ohne Genehmigung zu halten was anderes. Kommt das Ordnungsamt durch irgendeinen Zufall/Vorfall dahinter haben sie das Recht den Hund einzuziehen. Vielleicht bekommst du die Chanche die Genehmigung nachträglich zu beantragen, vielleicht auch nicht. Oder es scheitert am nicht erfüllen können der Auflagen, Führungszeugnis etc.
Mir wäre das Risiko zu hoch. Der Leidtragende wäre mal wieder der Hund. Also lieber in den sauren Apfel beissen.

Gibt's da denn keine ordnungsbehördliche Vorschrift, die sowas klar regelt???

In den "prominenten" Fällen hiess es doch immer, dass der Halter die Bedingungen nicht erfüllen konnte/wollte.

Kann mir in unserem Land so schlecht vorstellen, dass das nicht irgendwie eindeutig geregelt ist...

Und wirtschaftlich macht das für die Träger auch nicht wirklich Sinn!

:35:

Jule69
09.01.2012, 16:11
Gibt's da denn keine ordnungsbehördliche Vorschrift, die sowas klar regelt???

In den "prominenten" Fällen hiess es doch immer, dass der Halter die Bedingungen nicht erfüllen konnte/wollte.

Kann mir in unserem Land so schlecht vorstellen, dass das nicht irgendwie eindeutig geregelt ist...

Und wirtschaftlich macht das für die Träger auch nicht wirklich Sinn!

:35:

Es gibt sicherlich einen Ermessensspielraum, es heißt ja kann entzogen werden bzw. mit einer Geldstrafe belegt werden.

http://www.lanuv.nrw.de/agrar/dok/landeshundegesetz.pdf

s. §12/§20

BlackCloud
09.01.2012, 16:35
Kommt auch oft drauf an, wer das andere Ende der Leine ist ...

Bei Mr. Obercool aus dem Ghetto, der vorsätzlich den Hund als Mischling angemeldet hat, ist der Hund definitiv weg.

Bei Oma von nebenan besteht die Chance, dass man nachträglich noch eine Genehmigung bekommen kann - liegt aber auch ganz daran, wer den Fall bearbeitet und wie der ehemalige Halter sich gibt. Ist er kooperativ und sieht den Fehler ein, stehen die Chancen nicht soooo schlecht.

Auch ist das Umfeld sehr wichtig - wie gesagt, macht schon einen Unterschied, ob eine feine Dame im gesitteten Vorort die Genehmigung möchte oder aber der Ghettofreak aus einer eher nicht sozialen Wohngegend alles beantragt. Hier in Köln-Ostheim gibt es sowas, die Gernsheimer Str. - Plattenbau, 80% sind Ausländer/Hartz 4ler - dort sehe ich regelmäßig die Muckibudentypen, die sich den fetten Pitbull geholt haben - das sind die Hunde, die ich dann Wochen später grundsätzlich im Tierheim wiederfinde.

Da verstehen die Behörden dann keinen Spaß mehr.

Das ist das, was ich zum Ordnungsamt Köln sagen kann.

Ich hatte zu Anfang bei der Genehmigung nämlich auch vergessen etwas nachzureichen - das gab dann ordentlich Tamtam, als ich noch keine Genehmigung bekam (ich habe Wochen gewartet, dachte das wäre normal weil in Köln alles so lange dauert) und das OA hat drauf gewartet, dass ich die Unterlagen noch nachreiche - quasi aneinander vorbeigeredet. Als ich dann kontrolliert wurde, gab es zwar Ärger - da ich ja aber gewillt war die Genehmigung zu erhalten und mich bemüht habe (und der Fehler ja eindeutig bei mir lag), hat man ein Auge zugedrückt und den Hund nicht beschlagnahmt. Man hat dann sogar nachgehakt, als was ich arbeite und wie der Hund gehalten wird (ausbruchssicher etc.).

Peppi
09.01.2012, 16:43
Es gibt sicherlich einen Ermessensspielraum, es heißt ja kann entzogen werden bzw. mit einer Geldstrafe belegt werden.

http://www.lanuv.nrw.de/agrar/dok/landeshundegesetz.pdf

s. §12/§20


Hmmmh???

LHundG §20, 4:

Hunde, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 oder Absatz 2 bezieht, können unter den Voraussetzungen des § 27 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eingezogen werden.


OWG §27, 2:

Unter den Voraussetzungen des § 22 Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3 ist Absatz 1 auch dann anzuwenden, wenn
1. die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit verjährt ist oder
2. sonst aus rechtlichen Gründen keine bestimmte Person verfolgt werden kann und das Gesetz nichts anderes bestimmt.

Die Einziehung darf jedoch nicht angeordnet werden, wenn Antrag oder Ermächtigung fehlen.



Für mich heisst das, wenn Lieschen Müller erwischt wird, weil der Boxer-Mix in Wirklichkeit ein Pitbull ist, dann muss sie zahlen.

Wenn Lieschen Müller sagt, ist der Hund vom Toni, Toni sagt, ist der Hund vonne Ilse, dann kann eingezogen werden.

Oder? :35:

BlackCloud
09.01.2012, 16:47
Wenn Lieschen Müller sagt, ist der Hund vom Toni, Toni sagt, ist der Hund vonne Ilse, dann kann eingezogen werden.

Oder? :35:

Naja - auf der Haltergenehmigung steht ja drauf, wem der Hund gehört - ohne diese kann man das nicht zuordnen.

Wenn jetzt z.B. meine Nachbarin mit meiner Linda rausgeht (ohne Maulkorb) und ohne Sachkundenachweis, können die, wenn sie die kontrollieren, meinen Hund einziehen, da meine Nachbarin nicht nachweisen kann, wem der Hund gehört. Außerdem habe ich mich dann strafbar gemacht, weil ich meinen Hund in die Obhut eines Menschen gegeben habe, der dem Hund keinen Maulkorb angezogen hat und keine Sachkunde besitzt.

Peppi
09.01.2012, 16:50
Naja - auf der Haltergenehmigung steht ja drauf, wem der Hund gehört - ohne diese kann man das nicht zuordnen.

Wenn jetzt z.B. meine Nachbarin mit meiner Linda rausgeht (ohne Maulkorb) und ohne Sachkundenachweis, können die, wenn sie die kontrollieren, meinen Hund einziehen, da meine Nachbarin nicht nachweisen kann, wem der Hund gehört. Außerdem habe ich mich dann strafbar gemacht, weil ich meinen Hund in die Obhut eines Menschen gegeben habe, der dem Hund keinen Maulkorb angezogen hat und keine Sachkunde besitzt.

Hast Du das Gesetz gelesen?

Hunde, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 oder Absatz 2 bezieht, können unter den Voraussetzungen des § 27 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eingezogen werden.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__27.html

BlackCloud
09.01.2012, 16:54
Landeshundegesetz? Ja, aber nicht jetzt. Ich bin auf der Arbeit.

Vllt. habe ich dich falsch verstanden?

Peppi
09.01.2012, 17:08
Ich auch! ;)


Wenn ich das richtig verstehe, dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen einziehen.

Zumindest steht das so im ORDNUNGSWIDRIGKEITENGESETZ.

Ansonsten immer nur zahlen! Allerdings bis zu 100.000,- :hmm:

Jule69
09.01.2012, 17:35
Ich auch! ;)


Wenn ich das richtig verstehe, dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen einziehen.

Zumindest steht das so im ORDNUNGSWIDRIGKEITENGESETZ.

Ansonsten immer nur zahlen! Allerdings bis zu 100.000,- :hmm:

Ich denke das das bewusst so verklausuliert ist, damit sie eben nach Ermessen entscheiden können.
Ich bin aber auch davon überzeugt das sie immer einziehen können wenn sie es so wollen. Im Zweifelsfall tritt §22 OWiG in Kraft, die Gefährdung der Allgemeinheit ...und diese zu widerlegen oder zu verhindern bist du ja in der Pflicht und das ist wiederum Bestandteil der (nicht erbrachten) Haltegenehmigung.
Bei einer Ordnungswidrigkeit ist die Ahndung durch eine Geldsstrafe immer zulässig und wird in den meisten Fällen sicher auch greifen, aber mir wäre das Risiko einfach zu groß.

Peppi
09.01.2012, 17:42
Ich denke das das bewusst so verklausuliert ist, damit sie eben nach Ermessen entscheiden können.
Ich bin aber auch davon überzeugt das sie immer einziehen können wenn sie es so wollen. Im Zweifelsfall tritt §22 OWiG in Kraft, die Gefährdung der Allgemeinheit ...und diese zu widerlegen oder zu verhindern bist du ja in der Pflicht und das ist wiederum Bestandteil der (nicht erbrachten) Haltegenehmigung.
Bei einer Ordnungswidrigkeit ist die Ahndung durch eine Geldsstrafe immer zulässig und wird in den meisten Fällen sicher auch greifen, aber mir wäre das Risiko einfach zu groß.

Das glaube ich nicht. Steht da ja auch nicht, bzw. wäre das durch einen Wesenstest widerlegbar (und bis zu diesem Zeitpunkt würde auf Verdacht Maulkorb und Leinenpflicht verhängt!).

Ich glaube eher, dass die Beamten die eigenen Gesetze falsch auslegen und der devote Bürger sich alles gefallen lässt.

Aber sowas Ähnliches hatten wir ja schonmal!

Für mich gelten Gesetze und nicht die Interpretationen der Ämter! ;)

Jule69
09.01.2012, 19:27
Das glaube ich nicht. Steht da ja auch nicht, bzw. wäre das durch einen Wesenstest widerlegbar (und bis zu diesem Zeitpunkt würde auf Verdacht Maulkorb und Leinenpflicht verhängt!).

Ich glaube eher, dass die Beamten die eigenen Gesetze falsch auslegen und der devote Bürger sich alles gefallen lässt.

Aber sowas Ähnliches hatten wir ja schonmal!

Für mich gelten Gesetze und nicht die Interpretationen der Ämter! ;)

Mir ging es hier nicht um den Nachweis der Ungefährlichkeit durch den Verhaltenstest, bei dem es ja auch vorrangig um die Befreiung der Maulkorb- bzw Leinenpflicht geht, sondern vielmehr um die Auflagen für die Haltegenehmigung, zu denen u.a. die Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben/Auskünften über den Hund, sowie zur Unterbringung des Hundes und der Zuverlässigkeit des Halters gehören. Eben all die Dinge die zur "Gefahrenabwehr" verlangt werden und maßgeblich für die Genehmigung sind. Das sind Gesetze, keine Interpretationen.
Wie schon erwähnt steht ja vor allem das Wörtchen kann...nicht wird..., aber hier ging es ja (bezugnehmend auf Beitrag 22) um den Vorschlag vorsätzlich falsche Angaben zu machen bzw die evtl daraus resultierenden Konsequenzen und da würde ich mich nicht auf eine Geldstrafe verlassen, dafür sind mir mein Hunde zu wertvoll ;).

BlackCloud
09.01.2012, 20:02
aber hier ging es ja (bezugnehmend auf Beitrag 22) um den Vorschlag vorsätzlich falsche Angaben zu machen bzw die evtl daraus resultierenden Konsequenzen und da würde ich mich nicht auf eine Geldstrafe verlassen, dafür sind mir mein Hunde zu wertvoll ;).

Jipp, sehe ich genauso - ist mir zu riskant.

Aber hier in Köln gibt es keine Listenhundsteuer - ich habe gar keinen Grund zu schwindeln, was die Rasse betrifft :kicher:

corso
09.01.2012, 20:11
Gilt das für Kat, 1 Hunde ? Oder beide 1 und 2?

Den bei uns hiess es damals auch so- wir werden schon von der Stadt ein schreiben bekommen wegen wesenstest und bis jetzt noch nichts da....
Jetzt bin ich auch unsicher, vielleicht hätten wir ihn schon längst von sich aus machen lassen sollen.

BlackCloud
09.01.2012, 20:17
Das gilt in Bayern wohl sicher auch für die Kat. 2 Hunde - Kat 1. Hunde sind in Bayern doch eh nicht gern gesehen, die verrotten dort in den Tierheimen, weil sie nicht vermittelt werden innerhalb Bayerns - zu strenge Auflagen. Da muss man Glück haben.

cane de presa
09.01.2012, 20:24
Wir haben hier ein paar pits und staffs die als labi- Boxer Mix gemeldet sind sogar mit kupierten ohren:hmm:

Du meinst das wirklich? Das ist wirklich so? in Bayern?
unglaublich.Wirklich?
Der Könnte ja wieder ein Kind tot beissen,

Niemand normal denkender mensch würde ein kampfhund halten.
Das sind verbrecher..melde sie der Polizei. Die gehören in den Knast....

corso
09.01.2012, 20:25
Na toll dann können die uns den Hund entziehen:sorry:
Unser hunderteinerund selber Gutachter hat zu uns damals auch gesagt ihr braucht den Hund nur anmelden was wir ja auch gemacht haben (aber nicht beim oa, )und den 1 . Wt brauchen wir nicht machen wäre sowieso geldmacherei und mit 18 Mon. Fällig und wir bekommen es dann schon von der Staat zugeschickt. Hä ? Und jetzt doch,...

corso
09.01.2012, 20:28
Du meinst das wirklich? Das ist wiklich so? in Bayern?

Ja . Der typ wurde sogar schon mal von der polizei angehalten und drauf angesprochen ob das Pit ist und vor allem die kupierten Ohren - er sagte das wäre ein alano und er haette sogar die Papiere wo es drin steht( hm wahrscheinlich selber gemacht)

cane de presa
09.01.2012, 20:33
das ist ja unglaublich.......
der wurde bestimmt abgeführt und dieser kampfhund wurde weggeschafft..
puhh zum glück haben wir gesetze gegen diese leute

corso
09.01.2012, 20:40
Nein er hat sich noch einen zweiten geholt auch kupiert , und sein rüde ist voll agro auf andere Hunde , aber er hat ja Beziehungen zum Staat und deswegen macht er sich keine sorgen:hmm:

corso
09.01.2012, 20:42
Mir ist ja egal ob Pit oder Collie , wenn die normal sind ist ja okay, aber sowas geht nicht und dann heisst es wieder es war cc oder alano oder dg und und und...

cane de presa
09.01.2012, 20:47
Danke Corso,für deine Schilderungen.

corso
09.01.2012, 20:57
Du meinst das wirklich? Das ist wirklich so? in Bayern?
unglaublich.Wirklich?
Der Könnte ja wieder ein Kind tot beissen,

Niemand normal denkender mensch würde ein kampfhund halten.
Das sind verbrecher..melde sie der Polizei. Die gehören in den Knast....

Haha verarsch mich nur ruhig:p

Ich habe ja nichts Gegen Kat. 1 da hast du was falsch verstanden- mich stört es nur dass die als cc oder alano angemeldet werden und wenn was passiert ist halt blöd für die cc/ dc Halter .

cane de presa
09.01.2012, 21:56
:p

Jule69
09.01.2012, 23:39
Jipp, sehe ich genauso - ist mir zu riskant.

Aber hier in Köln gibt es keine Listenhundsteuer - ich habe gar keinen Grund zu schwindeln, was die Rasse betrifft :kicher:

Ist in unserer Kommune GsD auch so, hier ist Steuerrechtlich erstmal jeder Hund einfach Hund, solange er nicht auffällig und als "gefährlich" eingestuft wird.
Den Wesenstest hab ich freiwillig gemacht weil mir die Maulkorb- und auch Leinenbefreiung wichtig war, da hier fast im gesamten Bezirk (bebaute Flächen natürlich ausgeschlossen) noch Freilauf geduldet wird. Mein Fußweg ins freie Land beträgt ca 50m, da war es mir den Aufwand einfach wert. Hier sagen sich Fuchs und Hase noch "gute Nacht", aber dafür kennt halt auch der Dorfsheriff jeden :D.

leavinblues
10.01.2012, 09:58
Die Gemeinden erlassen die Hundesteuer für Listenhunde mit der Begründung der Gefahrenabwehr. Bei meiner Einlassung vor Gericht (Klage gegen Hundesteuer) wie es mit auffällig gewordenen Hunden (Beissvorfälle) anderer Rassen denn dann ausschaue bezüglich Gefahrenabwehr, wure mir vom Richter mitgeteilt dies obliegt der Gemeinde wie dies zu bewerten sei. Inzwischen wurde ein Mitarbeiter der Stadt abgestellt der die Hunde kontrollieren soll (Angemeldet wegen Hundesteuer , Listenhund, wurde gegen die Anleineordnung verstoßen9 läuft jetzt seit 02.01. mit seinem Appleteil rum (wegen der schönen bunten Hundebilder) die er da anschauen kann gegebenfalls werden 3 Fotos gemacht und zur Klärung weitergesandt. Stand Listenhunde 2011 4 (2 BX 1BM 1 MA) KAT 2 seit einer Woche sind es plötzlich 14 und davon 5 KAT 1. Die Hunde sollen nicht eingezogen werden aber auf Grund der Ordnungswidrigkeit wird ein ein Bußgeld vom mind. 2000 Euro werden. Der gute Mann muß ja schließlich bezahlt werden.

Peppi
10.01.2012, 12:34
[...]Das sind Gesetze, keine Interpretationen.
Wie schon erwähnt steht ja vor allem das Wörtchen kann...nicht wird..., aber hier ging es ja (bezugnehmend auf Beitrag 22) um den Vorschlag vorsätzlich falsche Angaben zu machen bzw die evtl daraus resultierenden Konsequenzen und da würde ich mich nicht auf eine Geldstrafe verlassen, dafür sind mir mein Hunde zu wertvoll ;).

Das steht "kann eingezogen werden, wenn die Bedingungen des §27 blablabla erfüllt sind!"

Sind aber nicht.

Und wer beim Verhör sagt: "Ja nun, wir haben damals vorsätzlich eine falsche Rasse angegeben..."

... ja, der hat es auch verdient und der Hund hat einfach ziemliches Pech, weil er an ein extrem blödes Exemplar der Gattung Mensch geraten ist! :p

Die wollen doch nur unser Geld... ;)

Jule69
10.01.2012, 15:06
Das steht "kann eingezogen werden, wenn die Bedingungen des §27 blablabla erfüllt sind!"

Sind aber nicht.

Und wer beim Verhör sagt: "Ja nun, wir haben damals vorsätzlich eine falsche Rasse angegeben..."

... ja, der hat es auch verdient und der Hund hat einfach ziemliches Pech, weil er an ein extrem blödes Exemplar der Gattung Mensch geraten ist! :p

Die wollen doch nur unser Geld... ;)

Hier greift wieder: "Dummheit schützt vor Strafe nicht"

Aber wie auch imer, das Wörtchen kann habe ich ja nun auch mehr als einmal betont und ich denke du verstehst meine Beweggründe nicht.
Ich finde es einfach nicht in Ordnung die Leute diesbzüglich zu motivieren und ihnen zu suggerieren: Macht was ihr wollt, euch (respektive den Hunden) wird schon nichts passieren außer evtl einer Geldstrafe. Aber wer sich für einen Anlagehund entscheidet, egal ob Anlage 1 oder 2, kennt doch die Spielregeln (Auflagen) und warum sollte man sie nicht erfüllen, wenn man es kann :hmm:. Wer sich bewusst ist das er es nicht kann und sich trotzdem für einen SoKa entscheidet handelt m.M. nach fahrlässig. Sich gegen die erhöhte Steuer zu wehren und ggf zu klagen ist doch ein ganz anderes Thema und wenn es um mich selber geht bin ich sicherlich keineswegs devot und durchaus in der Lage mich notfalls auch vehement zu wehren. Aber es geht um Hundeseelen und die sind nunmal auf unsere Zuverlässigkeit in jeder Lebenslage angewiesen und da hört bei mir die Risikobereitschaft einfach auf.

P.S.: Wenn ich deine Bilder von dir und deinem Wölkchen sehe, insbesondere dein etwas entrückter/verzückter Gesichsausdruck in eurer Kuss-Szene, bin ich mir eigentlich ziemlich sicher, das auch du nichts riskieren würdest, was dem/der Wolke schaden könnte :p.

So jetzt hab ich mir hier vorerst genügend erklärt, muss zwischendurch auch mal das Futtergeld verdienen :lach4:.

Ronja
10.01.2012, 15:17
Ich finde es einfach nicht in Ordnung die Leute diesbzüglich zu motivieren und ihnen zu suggerieren: Macht was ihr wollt, euch (respektive den Hunden) wird schon nichts passieren außer evtl einer Geldstrafe. Aber wer sich für einen Anlagehund entscheidet, egal ob Anlage 1 oder 2, kennt doch die Spielregeln (Auflagen) und warum sollte man sie nicht erfüllen, wenn man es kann :hmm:. Wer sich bewusst ist das er es nicht kann und sich trotzdem für einen SoKa entscheidet handelt m.M. nach fahrlässig. Sich gegen die erhöhte Steuer zu wehren und ggf zu klagen ist doch ein ganz anderes Thema und wenn es um mich selber geht bin ich sicherlich keineswegs devot und durchaus in der Lage mich notfalls auch vehement zu wehren. Aber es geht um Hundeseelen und die sind nunmal auf unsere Zuverlässigkeit in jeder Lebenslage angewiesen und da hört bei mir die Risikobereitschaft einfach auf.


:ok: Danke Jule69, dass meine ich auch!

Ich finde es schlimm das es Listen gibt, dass man mehr Steuern bei einem Listenhund zahlen muss und vieles mehr…

Ich finde es aber nicht gut, dass hier im Forum dazu quasi aufgerufen wird, seinen Listenhund als Mischling anzumelden, dies entnahm ich aus einer der Nachrichten.
Was evtl. dann auf einen zukommen kann, wurde hier ja bereits aufgeführt.

Ich finde man soll dazu stehen was man an der Leine hat, wenn man dazu nicht bereit ist mit allen dazu kommenden Forderungen, dann lasse ich es sein…meine Meinung.
Und wenn man keine saubere Weste hat….

Peppi
10.01.2012, 15:24
Ich finde es einfach nicht in Ordnung die Leute diesbzüglich zu motivieren und ihnen zu suggerieren:

Ich finde man sollte Leute nicht entmündigen und mit irgendwelchen nicht existenten Schauergeschichten zum Gehorsam zwingen! (damit mein ich nicht Dich!)

Ich dachte bis gestern auch man könnte die Hunde dann willkürlich einziehen. Aber offenkundig ist dem gar nicht so. (Aber man glaubt diese Forenstories ja sehr schnell!)

Und Recht soll ja schließlich Recht bleiben!

;)

Peppi
10.01.2012, 15:26
Und wenn man keine saubere Weste hat….

Dann?

BlackCloud
10.01.2012, 16:09
Ich finde man sollte Leute nicht entmündigen und mit irgendwelchen nicht existenten Schauergeschichten zum Gehorsam zwingen! (damit mein ich nicht Dich!)

Ich dachte bis gestern auch man könnte die Hunde dann willkürlich einziehen. Aber offenkundig ist dem gar nicht so. (Aber man glaubt diese Forenstories ja sehr schnell!)

Und Recht soll ja schließlich Recht bleiben!

;)

Nur mal so nebenbei - was im Gesetz steht, interessiert die Ämter herzlich wenig.

Ich für meinen Teil kenne wie gesagt genügend Listis hier in Köln, die eingezogen wurden, weil die Unterlagen fehlten.

Es gibt Leute, die dagegen klagen - manche kommen damit durch, andere widerrum nicht. Und bei einigen Menschen bin ich sogar recht froh, dass sie damit nicht durchkommen (ich sag nur 17jährige, die ihren Amstaff als Aschenbecher missbrauchte -.-)

Peppi
10.01.2012, 16:19
Nur mal so nebenbei - was im Gesetz steht, interessiert die Ämter herzlich wenig.

Das machen die aber auch nur da, wo sie es sich erlauben können! ;)

BlackCloud
10.01.2012, 16:33
Ja - in Köln z.B. - mir ist es egal, ich hab ne reine Weste :D

Peppi
10.01.2012, 16:34
Das war auf die Personen bezogen, nicht auf eine Stadt! :hmm:

Die haben auch in Köln keine Narrenfreiheit!

BlackCloud
10.01.2012, 16:37
Wayne - es sind die Richtigen, die sie erwischen und wo sie es durchziehen.

Peppi
10.01.2012, 17:03
Ach in Köln wohnt der? :kicher:

Ist doch Quatsch. Auch für die Beamten gelten Gesetze. Alles andere sind Märchen, oder es gab eben eine entsprechende Gesetzesgrundlage, oder der "geschundene Bürger" kann keine Gesetzestexte lesen und lässt sich viel zu viel gefallen!!!

:sorry:

BlackCloud
10.01.2012, 19:06
Illegaler Erwerb, nicht artgerechte Haltung, Tiermisshandlung - und natürlich auch dein letzter Punkt. Genau deshalb werden die Hunde eingezogen.

Jule69
11.01.2012, 02:15
Ich dachte bis gestern auch man könnte die Hunde dann willkürlich einziehen. Aber offenkundig ist dem gar nicht so. ;)

Stimmt! Nicht willkürlich, aber begründet kann...(also nicht zwangsweise wird)


In den "prominenten" Fällen hiess es doch immer, dass der Halter die Bedingungen nicht erfüllen konnte/wollte.:35:

Wirklich auch alles nur Schauermärchen :hmm:???

Geh mal in´s Tierheim und mach dich dort kundig. Sie werden dich vom Gegenteil überzeugen.
Ich glaub gerade das Kölner TH ist da prädestiniert, aber jedes andere wird es dir wohl leider auch anhand seiner Insassen bestätigen können :(.
Sicher bekommen einige Halter ihre Hunde auch wieder, aber hätten sie ihm den Aufenthalt nicht ersparen können? Muss man es wirklich darauf ankommen lassen? Wie gesagt, sich für etwas einzusetzen und zu kämpfen ist sicher gut und wichtig, aber nicht wenn es zu Lasten der Hunde gehen könnte.

BlackCloud
11.01.2012, 10:32
Geh mal in´s Tierheim und mach dich dort kundig. Sie werden dich vom Gegenteil überzeugen.
Ich glaub gerade das Kölner TH ist da prädestiniert, aber jedes andere wird es dir wohl leider auch anhand seiner Insassen bestätigen können :(.


Richtig. Besonders Tierheim Köln-Dellbrück und TSV Pitbull, Stafford & Co haben regelmäßig eingezogene Hunde, wo die Halter keine Haltergenehmigung hatten, die Hunde schlecht gehalten und/oder illegal gezüchtet wurde.

Gerade aktuell sitzt in Dellbrück ein Hundewurf Bullterrier/Staffmixe, die Elterntiere wurden mitbeschlagnahmt. Noch sind sie nicht zur Vermittlung freigegeben, aber ich denke nicht, dass die Halter die Hunde wiederbekommen. Hier wurde sich ja schon nicht an die Auflage bzgl unfrachtbar machen gehalten ...

Peppi
11.01.2012, 11:47
Glaubt was Ihr wollt! Ich glaube an das was im Gesetz steht - und das ist recht eindeutig! :lach4:

BlackCloud
11.01.2012, 14:06
Das hat nichts mit glauben zu tun - das sind Tatsachen - ich sehe es doch. Kannst dich ja gerne mal selbst überzeugen und nach Dellbrück fahren - der Tierheimleiter klärt dich sicher gerne auf.

Wenn die Besitzer es mit sich machen lassen, umso besser für die Hunde.

Peppi
11.01.2012, 15:35
Das hat nichts mit glauben zu tun - das sind Tatsachen - ich sehe es doch. Kannst dich ja gerne mal selbst überzeugen und nach Dellbrück fahren - der Tierheimleiter klärt dich sicher gerne auf.

Wenn die Besitzer es mit sich machen lassen, umso besser für die Hunde.

Wir drehen uns im Kreis. Der Tierheimleiter interessiert nicht. Wir leben in einem Rechtsstaat. Dem liegen GESETZE zu Grunde. Für alle die hier leben!


Und die hab ich auch alle gepostet. Man muss sie nur verstehen! :p

BlackCloud
11.01.2012, 15:42
Du, das ist mir schon klar und mir ist auch klar, was du sagen willst, nur wie du siehst:

Es interessiert keinen, was in den Gesetzen steht.

Wie man damit umgeht, ist jedem selbst überlassen. Entweder man nutzt die Gesetze für sich oder aber man lässt es.

Peppi
11.01.2012, 16:04
Das war ne Beleidigung! :hmm:

BlackCloud
11.01.2012, 20:29
Für wen bitte?

Jule69
11.01.2012, 21:28
Wenn irgendjemand so "schlau" ist seinen Staff als Labbi-Boxer-Mix anzumelden, tut er dies möglicherweise weil er genau weiß das er keine Haltegenehmigung bekommen würde weil er zum Beispiel kein sauberes Führungszeugnis aufweisen kann, es evtl einen Eintrag wegen Körperverletzung gibt oder im besoffenen Kopp eine Straftat begangen wurde etc etc und kommt das O-Amt kommt dahinter, ist der Hund weg und in manchen Fällen find ich das durchaus berechtigt.

Nimm´s mir nicht übel, aber manchmal frag ich mich ob du den Rest der Welt für geistig minderbemittelt hälst :hmm:? Wenn die Gesetzeslage so eindeutig und einfach wäre hätten wir wohl weniger SoKa in den Tierheimen und einige Probleme weniger.

Wenn man nichts zu verbergen hat, kann man den Hund doch als das was er ist anmelden und sich parallel gegen evtl zu hohe Steuern, die Änderung von Gesetzen/Auflagen o.ä. einsetzen. Dann ist der Hund aber wenigstens erstmal auf der sicheren Seite.

Letzendlich entscheidet doch ohnehin jeder so wie er es verantworten kann oder will, aber solche Aufrufe gehen mir gegen den Strich.

Peppi
12.01.2012, 12:20
Wenn irgendjemand so "schlau" ist seinen Staff als Labbi-Boxer-Mix anzumelden, tut er dies möglicherweise weil er genau weiß das er keine Haltegenehmigung bekommen würde weil er zum Beispiel kein sauberes Führungszeugnis aufweisen kann, es evtl einen Eintrag wegen Körperverletzung gibt oder im besoffenen Kopp eine Straftat begangen wurde etc etc und kommt das O-Amt kommt dahinter, ist der Hund weg und in manchen Fällen find ich das durchaus berechtigt.

Möglicherweise! Also, spekulativ, bzw. etwas "phantasielos". Wenn man die Entwicklung seit Hamburg 2K verfolgt, fallen mir persönlich noch einige weitere Motive ein!

Nimm´s mir nicht übel, aber manchmal frag ich mich ob du den Rest der Welt für geistig minderbemittelt hälst :hmm:?

Mit der Verschriftlichung, ging diese Frage wohl nur rhetorisch an Dich selber, weshalb ich mal antworte:

Ich würde es nicht so pauschal sagen, aber auf einen großen Teil trifft das zu, ja! :sorry:

Aber das weiter auszuführen, gehört wohl eher ins Off-Topic! ;)

Peppi
12.01.2012, 12:21
aber solche Aufrufe gehen mir gegen den Strich.

Und mich bestätigen solche Aussagen in meiner Denke (siehe vorheriges Post!)

:hmm:

Jule69
12.01.2012, 14:16
Möglicherweise!

Danke! Was anderes hab ich nie behauptet.

Meine Frage war übrigens in der Tat eher rhetorisch und eine Antwort überfüssig, aber dennoch Danke.

Ich finde es übrigens kein Zeichen von besonderer Intelligenz andere für dumm zu halten.

Es war wie immer aufschlussreich mit dir, aber jetzt bin ich hier erstmal raus :lach4:

Peppi
12.01.2012, 14:21
Ah, danke für die Info und die Unterstellungen! :lach4: